Ein typischer Fall aus der Praxis des Oldtimeranwalts: Zahnarzt Meier möchte gerne einen 300 SL kaufen. Auf einer Messe findet er bei einem kleinen Oldtimerhändler ein sehr schön „aussehendes“ Exemplar eines 300 SL Roadster. Da er sich aber weder in der Technik noch bei den aktuellen Preisen auskennt, bittet er den Verkäufer, ein aktuelles Gutachten vorzulegen, aus dem sich die Zustandsnote, der geschätzte aktuelle Wert und eventuelle Mängel ergeben. Er erklärt, dass er das Fahrzeug kaufen würde, wenn das Fahrzeug, wie vom Händler versprochen, der Note „zwei“ entspricht, der Preis in etwa zum Marktwert passt und das Fahrzeug keine größeren Mängel hat. Der Verkäufer legt sodann ein Gutachten vor, das (Überraschung!) belegt, dass das Fahrzeug keine Mängel hat, der Note „zwei plus“ entspricht und seinen Preis wert ist. Nach dem Kauf ergeben sich immer wieder gravierende Mängel. Ein jetzt eingeholtes Classic Data-Gutachten zeigt, dass das Fahrzeug etwa € 150.000,00 weniger wert ist als der Käufer gezahlt hat, der Zustand etwa „vier plus“ entspricht und die Mängelaufzählung ca. zwei DIN A4-Seiten füllt. Der Käufer verklagt nunmehr den Verkäufer auf Zahlung der Differenz zwischen echtem und angepriesenem Wert. Daneben wird aber auch der Gutachter in gleicher Höhe verklagt. Sein „Gutachten“ besteht aus einigen Fotos, dem abgeschriebenen Werbetext und sage und schreibe vier Zeilen „eigenen Feststellungen“.