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„07er“-Fahrt zum Tanken? - Zum Einsatzbereich des roten Oldtimerkennzeichens

Ich fahre meinen Fiat Oldtimer mit dem roten 07er-Kennzeichen. Kürzlich wurde ich auf der Fahrt zu meiner Tankstelle von der Polizei angehalten, da die Fahrt alleine zum Betanken des Fahrzeuges nicht zulässig sei. Muss ich das Bußgeld bezahlen?

Und das meint der Oldtimeranwalt:

Mit dem roten 07er-Kennzeichen dürfen Oldtimer nur im Rahmen von Treffen bewegt werden oder zum Zweck der „Wartung“. Dieser Begriff ist gesetzlich nicht definiert. Allgemein wird unter Wartung eine vorbeugende Maßnahme zur Verhinderung von Verschleißerscheinungen oder Schäden verstanden. Das Betanken mit Kraftstoffen ist insoweit keine Wartung.

Allerdings wäre eine Fahrt zur Tankstelle dann zulässig, wenn dort (auch) ein Ölwechsel, eine Kontrolle der Zündkerzen oder eine „kleine Inspektion“ (Kontrolle von Wasser, Ölstand, Luft, Reifen etc.) durchgeführt würde.

Ihr Oldtimeranwalt
Michael Eckert
www.oldtimeranwalt.de
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