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Kosten für Kostenvoranschlag?

Ich besitze einen Alfa Romeo 6 C 2500 SS, mit dem ich nächstes Jahr an der „Mille Miglia“ teilnehmen möchte. Dafür wollte ich das Auto optisch „in Schuss“ bringen und ein paar Lackschäden ausbessern lassen. Ich habe mir hierfür bei einer Spezialwerkstatt einen Kostenvoranschlag erstellen lassen – habe aber dann doch etwas „mit den Ohren geschlackert“, als ich den voraussichtlichen Rechnungsbetrag zu sehen bekam.

Ich habe mich deshalb nochmals anderweitig umgesehen und der Werkstatt den Reparaturauftrag letztlich nicht erteilt.
Eine knappe Woche später erhielt ich eine Rechnung über 120,00 Euro für die Erstellung des Kostenvoranschlags. Hiervon war vorher nie die Rede. Darf die Werkstatt mir den Kostenvoranschlag in Rechnung stellen?

Und das meint der Oldtimeranwalt:

Nein – zumindest im Regelfall nicht. Das ist sogar ausdrücklich im Gesetz geregelt: § 632 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) legt fest, dass ein Kostenvoranschlag „im Zweifel nicht zu vergüten ist“. Dies gilt übrigens grundsätzlich auch dann, wenn die Werkstatt den Kostenvoranschlag nicht „in fünf Minuten“ erstellen kann, sondern hierfür ein gewisser (natürlich nicht völlig unverhältnismäßiger) Aufwand erforderlich ist.

Die Werkstatt müsste also schon ganz besondere Umständen darlegen können, aus denen sich ergibt, dass die Erstellung des Kostenvoranschlages in diesem besonderen Fall nicht kostenfrei zu erwarten war. Dies könnte etwa dann der Fall sein, wenn zur Erstellung des Kostenvoranschlages ganz besonders umfangreiche, arbeits- und kostenintensive Maßnahmen erforderlich sind, die Sie redlicherweise nur gegen Vergütung erwarten konnten.

Gerade aufgrund der gesetzlichen Regelung haben Sie aber als Besteller insofern in der Regel „gute Karten“: schließlich hätte es der Werkstatt auch freigestanden, mit Ihnen eine Vergütung für die Erstellung des Kostenvoranschlages zu vereinbaren. Tut sie dies nicht, so ist der Kostenvoranschlag im Zweifel für Sie kostenlos.

Möglichst wenig Werkstattärger wünscht

Ihr Oldtimer-Anwalt
Michael Eckert aus Heidelberg
www.oldtimeranwalt.de
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