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Müssen Kfz-Kennzeichen im Netz verpixelt werden?

Dabei handelt es sich um eine der Urfragen vieler autobegeisterter Menschen, wenn sie Bilder von fremden Fahrzeugen im Netz hochladen. Die verblüffende Antwort dazu lautet: Kfz-Schilder – grundsätzlich kein Problem! Auch wenn nun viele erstaunt sein mögen: die reine, unkommentierte Darstellung von Kennzeichen an Fahrzeugen ist unproblematisch.

Persönlichkeitsrechte?

Bei der Darstellung von Kfz-Kennzeichen werden in erster Linie keine Persönlichkeitsrechte verletzt. So gibt es zum Beispiel ein Urteil des Landgericht Kassel vom 10.05.2007

Leitsatz

1. Die Veröffentlichung eines KfZ-Kennzeichens auf einer Webseite verletzt den betreffenden Fahrzeuginhaber nicht in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Dies wäre nur bei Vorliegen weiterer Umstände der Fall , z.B. wenn die Informationen mit einem Aufruf veröffentlicht würden, den PKW zu beschädigen.
2. Es liegt auch keine Datenschutzverletzung vor, da keine automatisierte Verarbeitung iSd. § 1. Abs.2 Nr.3 BDSG gegeben ist.

Hinweis: Die Entscheidung bestätigt damit den erstinstanzlichen Beschluss des AG Kassel (Beschl. v. 10.05.2007 – Az.: 1 T 75/07).

(Quelle: Datenschutz.eu)

Wichtig für dieses Urteil ist der Hinweis, in welchem Kontext das Bild mit dem Kennzeichen veröffentlicht wird. Somit wäre eine Veröffentlichung zum Aufruf, das Fahrzeug zu beschädigen, nicht legitim. Hierzu sagt das Gericht in seiner Begründung aus:

Ob eine Verletzung des durch die §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB geschützten allgemeinen Persönlichkeitsrechts vorliegt, ist jeweils anhand des zu beurteilenden Einzelfalls festzustellen

Ebenso stellt das Gericht in der Begründung fest, dass es sich bei einem Kraftfahrzeugkennzeichen um keine sogenannte sensible Information handelt, deren Geheimhaltung vor der Öffentlichkeit zum Schutze des Kraftfahrzeughalters generell geboten ist. Sprich: ein Kennzeichen ist für jeden zugänglich und sichtbar. Gleichzeitig ist es im Regelfall auch nicht möglich, den Halter eines Kraftfahrzeuges anhand eines Kennzeichens zu ermitteln, denn dies ist nur der Polizei und den Straßenverkehrsbehörden möglich. Privatpersonen haben keinen Zugriff auf diese Daten.

Das systematische Erfassen von Kennzeichen ist jedoch nicht erlaubt, ebenso sollte man immer den Kontext beachten, in dem man ein Kennzeichen unverpixelt darstellt.

Tuningfreunde können aufatmen

Oft stellen sich die Besucher von Show- & Shine-Tuningtreffen die Frage: muss ich die Kennzeichen der Fahrzeuge verpixeln, welche ich fotografiert habe und bei Facebook hochladen möchte? Diese Antwort liegt anhand des Urteils auf der Hand: Nein.

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Was man jedoch unbedingt vorher in Erfahrung bringen sollte: Auf Show- & Shine-Treffen kann es durchaus möglich sein, daß Fotografierverbote herrschen bzw. die kommerzielle Verwertung lizenziert wird an einen bestimmten Fotografen.

Wenn dies jedoch nicht der Fall ist, gibt es auch keine Einschränkungen. Mehr sogar: die meisten Autofans haben ein Wunschkennzeichen an ihrem Fahrzeug, welches zum Gesamtkunstwerk des Wagens gehört. Daher bitte nicht mit schlechter Retusche entfernen.


Quelle: Minikama.at