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Oldtimerrecht

Oldtimerrecht von IKM-Vorstandsmitglied und Oldtimeranwalt Michael Eckert

Achtung: Diese Artikel stellen keine verbindliche Rechtsberatung dar und sind lediglich als Tipps zu verstehen.

(Alb-)Traum-Garage?! - Damit aus der Traumgarage kein juristischer Albtraum wird

Das jetzt schon in zwei Bänden vorliegende wunderschöne Buch „Traumgaragen“ berührt sicherlich das Herz jedes Oldtimerbesitzers, gleichgültig, ob er selbst schraubt oder schrauben lässt. Allerdings: Wir wären nicht in Deutschland, wenn nicht auch der Bau und die Nutzung einer Garage eine Vielzahl von juristischen Vorschriften berühren würde. Dies beginnt bereits bei Planung und Bau einer Garage (privates und öffentliches Baurecht) und endet noch nicht mit der Nutzung, sondern kann auch beispielsweise das Abfallrecht betreffen.

Oldtimerverkauf - 10 goldene Regeln

1. Fahrzeugwert ermitteln

Versuchen Sie zunächst, möglichst objektiv zu sein und den Wert Ihres Fahrzeuges festzulegen. Dabei helfen Preislisten, ein Blick in die Kleinanzeigen der Oldtimerzeitschriften oder das Internet weiter, ebenso natürlich bestehende Wertgutachten zum Fahrzeug. Bestimmen Sie dann als zweites den Mindestwert, den Sie für das Fahrzeug erlösen möchten und den Angebotswert, d.h. den Wert, mit dem Sie das Fahrzeug inserieren.

10 goldene Regeln zur Gewährleistung nach dem Oldtimerkauf

In unserer Rechtsanwaltspraxis kommt es immer wieder vor, dass rechtliche Probleme im Zusammenhang mit Gewährleistungsfragen auftreten. Davon sind nicht nur Käufer, sondern auch Verkäufer betroffen. Besonders ärgerlich ist es für unsere Mandanten dann, wenn vor unserer Einschaltung Fehler gemacht wurden, die hinterher gar nicht oder nur schwer wieder „ausgebügelt“ werden können. Wir möchten daher aus unserer täglichen Praxis einige wichtige Tipps im Zusammenhang mit Gewährleitungsfragen geben, die vielleicht in dem einen oder anderen Fall helfen können, teures Lehrgeld zu sparen.

Einsatzbereich roter Händlerkennzeichen Was darf ich mit der 06er-Nummer?

Des Öfteren fällt mir auf, dass Fahrzeuge mit roter 06er-Nummer an Veranstaltungen jeglicher Art teilnehmen. Wie mir bekannt ist, ist die Verwendung der roten 06er-Nummer nur für gewerbliche Zwecke, beispielsweise Probe- oder Überführungsfahrten, zulässig. Dürfen Fahrzeuge mit roter 06er-Nummer einfach an „allgemeinen“ Oldtimerveranstaltungen teilnehmen? Wo verläuft die Grenze hinsichtlich des zulässigen Einsatzes der 06er-Nummer? Was ist, wenn ich diese Grenze überschreite?

Zwingende Händlergewährleistung?

„Seit Jahrzehnten bin ich dem Oldertimer-Bazillus verfallen und möchte nun, da ich mich im Vorruhestand befinde, die zusätzliche freie Zeit dazu nutzen, Oldtimer zu restaurieren. Ich plane, mir entsprechende Objekte zu kaufen, diese zu restaurieren, einige Zeit selbst zu fahren und dann irgendwann zu verkaufen.

Zulassungsfragen bei Oldtimern

„Eidesstattliche Versicherung bei der Zulassungsstelle“
Ich habe Ihren Artikel zum Thema „Zulassung ohne Fahrzeugpapiere“ gelesen. Ihre Informa-tionen waren für mich sehr hilfreich, da ich selbst mehrere Restaurierungsobjekte ohne Fahrzeugpapiere besitze und nur den „passenden“ Kaufvertrag in Händen halte. Zwei kurze Fragen habe ich hier noch:

1. Kann ich von der Zulassungsstelle eine Bestätigung darüber erhalten, dass die bisherigen Besitzverhältnisse bis zur Zulassung „geklärt“ sind? Ich möchte schließlich nicht erst ein kleines Vermögen in die Restaurierung investieren und dann eine böse Überraschung erleben.

2. Sie empfehlen die Vorlage einer eidesstattlichen Erklärung. Muss diese der Vorbesitzer oder ich selbst leisten? Gibt es hier Formerfordernisse?

Bastlerautos

„Ich habe kürzlich von einem Händler einen preiswerten Jeep Wrangler gekauft, der im Kleingedruckten auf der Rückseite des Kaufvertrages als „Bastlerauto“ bezeichnet wurde. Bei der ersten Geländefahrt musste ich feststellen, dass der zuschaltbare Vierradantrieb überhaupt nicht funktioniert. Mit Hinweis auf den Begriff „Bastlerauto“ hat der Verkäufer nun jede Gewährleistung abgelehnt. Er sagt, mit diesem Begriff seien alle Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Stimmt das?“

Garantie und Gewährleistung

Auf den Gebrauchtwagenbörsen im Internet lässt sich bekanntlich auch im Bereich „Oldtimer“ das eine oder andere Schnäppchen finden. Gerade bei Privatverkäufen heißt es dort aber immer wieder, der Verkäufer gebe „keine Garantie“ oder „keine Gewährleistung“ auf dieses oder jenes. Gibt es einen Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie? Ich dachte immer, beide Begriffe beschreiben praktisch dasselbe? Darf man Garantie und Gewährleistung überhaupt immer ausschließen?

Außer Spesen nichts gewesen?

Von Kaufinteressenten, die auszogen, ein vermeintlich schönes Auto zu kaufen, jedoch nur eine Ruine fanden.

Solche oder ähnliche Geschichten haben wir alle schon einmal gehört: Da gab es diese verlockende Anzeige in der Oldtimer Markt: „Lieblingsauto (Marke und Typ lassen sich beliebig einsetzen) zu verkaufen, hervorragender Zustand, restauriert, Zustand 1-, Innenausstattung neu, Matching Numbers, Motor vom Spezialisten überholt, günstig zu verkaufen“.