Logo

Oldtimerrecht

Oldtimerrecht von IKM-Vorstandsmitglied und Oldtimeranwalt Michael Eckert

Achtung: Diese Artikel stellen keine verbindliche Rechtsberatung dar und sind lediglich als Tipps zu verstehen.

Das doppelte Lottchen - Von Verträgen mit (angeblichen) Vertretern

Auch bei Oldtimer-Kaufverträgen gelten gesetzliche Regeln zum Vertragsrecht, die eingehalten werden müssen. Wer hier zu sorglos ist, muss eventuell viel Lehrgeld zahlen. Dies zeigt ein Fall, der dadurch erst zu einem „Rechtsfall“ wurde, dass ein Beteiligter behauptet hat, er trete nicht in eigenem Namen, sondern als Vertreter eines anderen auf. Der vorliegende Fall hatte noch einige zusätzliche Schwierigkeiten und Wendungen, die wir jedoch zur besseren Darstellung des „Hauptproblems“ bei der nachstehenden Schilderung weggelassen haben. Jedoch der Reihe nach:

Austausch eines Nicht-Euro-Kennzeichens

„Ich habe mir vor einigen Jahren einen Jaguar E-Type gekauft und diesen bewusst mit den damals noch wahlweise möglichen „alten“ Kennzeichen (Klebenummernschild auf der Motorhaube ohne Euro-Kennung) versehen.

Nutzung einer Privatgarage als Werkstatt?

„Vor einigen Jahren habe ich meinen Traumoldie erstanden und beschlossen, diesen „in Eigenregie“ zu restaurieren. Hierfür habe ich auf meinem Grundstück eine Garage errichtet, in der ich neben einer Hebebühne auch eine Drehbank und Fräsmaschine untergebracht habe.“

Helmpflicht im Oldtimer-Cabrio?

Unglaublich, aber wahr: Ein Oldiebesitzer wurde während der Fahrt mit seinem Cabrio von einem übereifrigen Ordnungshüter gestoppt und darauf hingewiesen, dass er während der Fahrt einen Helm zu tragen habe. Das Fahren ohne Helm stelle eine Ordnungswidrigkeit dar.

Ausfall statt Ausfahrt? Was Sie bei Fahrzeugmängeln beachten müssen

Im Internet haben Sie Ihren absoluten Traumwagen gesehen, einen „Jaguar XK 140 in Topzustand, technisch 100% einwandfrei und ohne Rost“. So stand es zumindest in der Anzeige. „Da kann nicht viel schief gehen“, denken Sie sich, und schlagen zu. Beim ersten Werkstattbesuch folgt dann das böse Erwachen: Die angeblich „rostfreie“ Karosserie hat wohl etwas zu viel von der guten salzhaltigen englischen Seeluft geschnuppert und deshalb stellenweise verblüffende Ähnlichkeit mit einem Schweizer Käse. Was tun?

Kosten für Kostenvoranschlag?

Ich besitze einen Alfa Romeo 6 C 2500 SS, mit dem ich nächstes Jahr an der „Mille Miglia“ teilnehmen möchte. Dafür wollte ich das Auto optisch „in Schuss“ bringen und ein paar Lackschäden ausbessern lassen. Ich habe mir hierfür bei einer Spezialwerkstatt einen Kostenvoranschlag erstellen lassen – habe aber dann doch etwas „mit den Ohren geschlackert“, als ich den voraussichtlichen Rechnungsbetrag zu sehen bekam.

Vorsicht bei Auslandsüberweisungen!

„Per Kleinanzeige habe ich einen Alfa Giulietta Spider gesucht. Daraufhin meldete sich ein deutscher Arzt aus Italien bei mir und erzählte mir, sein Sohn sei kürzlich verstorben und habe ihm eine Alfa-Sammlung hinterlassen, darunter auch einen solchen Spider. Da er die Sammlung nun auflösen wolle, bot er mir an, den Wagen zur Ansicht und Probefahrt auf seine Kosten per Spedition nach Deutschland bringen zu lassen.

Vorsicht vor Blankofahrzeugbriefen

Das Oberlandesgericht (OLG) Thüringen hat mit Urteil vom 13. Mai 2009 dargelegt, dass sich ein Käufer auf weitere Nachforschungen einlassen muss, wenn er ein Fahrzeug erwerben will, für das lediglich ein Fahrzeugbrief existiert, der keinen Halter ausweist und die Bemerkung enthält, dass es sich um ein aus Italien eingeführtes Fahrzeug handelt. Ein gutgläubiger Erwerb des Autos scheide aufgrund der ungewöhnlichen Rahmenbedingungen aus ((AZ: 2 U 265/08)).