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Austausch eines Nicht-Euro-Kennzeichens

„Ich habe mir vor einigen Jahren einen Jaguar E-Type gekauft und diesen bewusst mit den damals noch wahlweise möglichen „alten“ Kennzeichen (Klebenummernschild auf der Motorhaube ohne Euro-Kennung) versehen.

Nach einer Neulackierung der Motorhaube wollte ich nun das vordere Nummernschild erneuern. Ich habe nach langem Suchen ein Klebeschild des alten Typs auftreiben können. Die Zulassungsstelle weigert sich nun jedoch, dieses abzustempeln und meint, ich müssen auf Euro-Kennzeichen „umsteigen“. Kann mich die Behörde tatsächlich zwingen, auf die neuen Kennzeichen zu wechseln und damit auch – ohne jede Not – das hintere (alte) Kennzeichen zu tauschen?“

Das meint der Oldtimeranwalt:
Zum Teil geben Bundesländer ihren Zulassungsbehörden die Möglichkeit, für Oldtimerfahrzeuge gegen eine Gebühr wieder die „alten“ Kennzeichen, also ohne Euro-Feld, zu erteilen. In der derzeit geltenden Fassung der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) gibt es jedoch keinen Rechtsanspruch, auf den man sich gegenüber der Behörde berufen könnte. Ein „durchsetzbarer Anspruch“ auf alte Kennzeichen besteht daher derzeit nicht. Vielmehr ist es so, dass die seit 1995 fakultativ eingeführten Euro-Kennzeichen heute obligatorisch sind, und zwar nicht nur für alle Fahrzeuge, die erstmals (also neu) in den Verkehr kommen, sondern auch für solche Fahrzeuge, die aus anderem Anlass ein neues Kennzeichen benötigen. Muss dabei ein Kennzeichen gewechselt werden, ist zwingend auch das zweite Kennzeichen zu erneuern.

Sie sind also einmal mehr auf den „good will“ der Behörde angewiesen. Vielleicht weiß man von der Möglichkeit, eine Ausnahme zuzulassen, dort noch nicht? Regionale Unterschiede sind dabei durchaus denkbar, da den Behörden bei ihren Entscheidungen ein so genannter Ermessensspielraum zusteht, der gerade bei Zulassungsfragen oftmals unterschiedlich verstanden und ausgeschöpft wird.

Eine schöne Oldtimersaison auch mit neuem Metall auf altem Blech wünscht
Ihr Oldtimeranwalt Thomas Haas
www.oldtimeranwalt.de
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