Zwingende Händlergewährleistung?
„Seit Jahrzehnten bin ich dem Oldertimer-Bazillus verfallen und möchte nun, da ich mich im Vorruhestand befinde, die zusätzliche freie Zeit dazu nutzen, Oldtimer zu restaurieren. Ich plane, mir entsprechende Objekte zu kaufen, diese zu restaurieren, einige Zeit selbst zu fahren und dann irgendwann zu verkaufen.
Allerdings habe ich gehört, dass ich als Unternehmer eine Gewährleistung nie ganz ausschließen, sondern maximal auf ein Jahr reduzieren kann. Potenzielle rechtliche Auseinandersetzungen und die damit verbundenen Kosten machen mir hier Sorge. Wissen Sie, ob es Versicherungen gibt, die das Gewährleistungsrisiko übernehmen oder zumindest Rechtsschutzversicherungen, die im Streitfall die Anwalts- und Gerichtskosten decken? Kann ich durch individuelle Verträge das Haftungsrisiko doch ausschließen oder zumindest stark minimieren?
Und das meint der Oldtimer-Anwalt:
Ihre Pläne für den Vorruhestand hören sich verlockend an. Allerdings können Sie in der Tat als gewerblicher Anbieter allenfalls die Gewährleistung auf ein Jahr reduzieren, nicht jedoch ausschließen.
Eine Versicherung, die Gewährleistungsansprüche abdeckt, gibt es meines Wissens nicht. Eine solche Versicherung hätte sicherlich bald wirtschaftliche Probleme, da dann natürlich jeder Betrieb in Kenntnis der Versicherung an den durchzuführenden Arbeiten sparen oder vollmundige Versprechungen machen würde. Rechtsschutzversicherungen können Ihnen aber zumindest die juristischen Kosten bei einem Rechtsstreit vor Gericht ersetzen (sofern sie freiwillig zahlen…).
Im Bereich der Vertragsgestaltung gibt es eine ganze Menge, was man tun kann. Wichtig ist, dass Sie bereit sind, auf eventuelle Mängel des Fahrzeuges von vornherein hinzuweisen. Wenn Sie das Fahrzeug in Ihrer „Werkstatt“ hatten, kennen Sie sicherlich die Schwachpunkte. Ein mit der Materie vertrauter Anwalt kann Ihnen einen Vertrag so gestalten, dass Sie mit wenig Aufwand das Haftungsrisiko erheblich minimieren können. Vorsicht ist beim Abschluss sog. „Car-Garantie-Versicherungen“ geboten: ob hier auch Oldtimer versichert werden, ist fraglich.
Ihr Oldtimeranwalt
Michael Eckert
www.oldtimeranwalt.de
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