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Oldtimerrecht

Oldtimerrecht von IKM-Vorstandsmitglied und Oldtimeranwalt Michael Eckert

Achtung: Diese Artikel stellen keine verbindliche Rechtsberatung dar und sind lediglich als Tipps zu verstehen.

Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt

Dieses Zitat stammt aus Schillers "Wilhelm Tell", es könnte aber auch das eine oder andere Nachbarschaftsverhältnis von Oldtimerfreunden kennzeichnen. Grundsätzlich ist es immer ratsam, sich gut mit den Nachbarn zu stellen. Dies gelingt aber nicht immer, wie u. a. manche Gerichtsverfahren belegen. So gibt es immer wieder auch Nachbarn, die sich darüber beschweren, dass auf dem Grundstück eines Oldtimerfreundes Schrott oder sonstiger verbotener Abfall rechtswidrig gelagert werde. Was der eine als Abfall ansieht, ist für den anderen ein Restaurierungsobjekt oder zumindest ein sogenannter Teileträger. Wenn beide Parteien diese Frage nicht bei einer guten Kasse Kaffee oder einem Glas Bier intern klären können, kommen oft die Behörden ins Spiel, hier die Abfallämter. Wenn diese das "alte Blech" dann auch für Abfall halten, droht gleich zweierlei Ungemach:

Neues Gewährleistungsrecht gilt auch für Oldtimer - Gesetzliche Neuregelungen gelten seit 01. Januar 2022

Im Gewährleistungsrecht haben sich, auch aufgrund europarechtlicher Vorgaben, einige wichtige Vorschriften geändert. Betroffen sind insbesondere Verkäufe von gewerblichen Händlern an private Kunden.

Im Vordergrund steht zunächst eine neue Definition des Begriffs „Sachmangels“. Gleichberechtigt nebeneinander stehen objektive und subjektive Anforderungen an den Oldtimer: Ein Mangel liegt dann vor, wenn das Fahrzeug nicht den objektiven Anforderungen an ein Kraftfahrzeug und den subjektiven Anforderungen der Parteien, beispielsweise der Beschreibung etc. entspricht.

Aufgenietete Fahrgestellnummer als Zulassungshindernis?

Frage: Als ich nach jahrelanger Restaurierungsarbeit meinen Citroën 11 CV Baujahr 1955 zulassen wollte, hat mir die Behörde an einer Stelle einen Strich durch die Rechnung gemacht, wo ich beim besten Willen nicht damit gerechnet hätte: Weil die Fahrgestellnummer nicht im Rahmen eingeschlagen, sondern nur auf einem Schild aufgenietet sei, könne man das Fahrzeug nicht zulassen. Stimmt das? Muss tatsächlich auch dann eine Fahrgestellnummer eingeschlagen werden, wenn diese original nur aufgenietet war?

„Unsichere Gebiete“ in Versicherungsbedingungen

Frage:

In einer Oldtimerzeitschrift habe ich gelesen, dass man keinen Versicherungsschutz gegen Vandalismus hat, wenn man das Fahrzeug in einer "unsicheren Gegend" abgestellt hat. Diese Nachricht hat mich verwundert: Bisher hatte ich angenommen, Deutschland sei ein sicheres Land und nicht etwa ein Krisengebiet. Wenn es denn unsichere Stellen in Deutschland gibt, dann muss doch im Umkehrschluss eine Landkarte mit Krisenregionen in Deutschland existieren? Versicherungen machen es sich immer wieder sehr leicht, aus der Haftung zu entkommen, indem solch schwachsinnige Aussagen veröffentlicht werden, um in Schadensfällen dann hierauf zu verweisen.

Haft-Grenzen: Nicht jeder „Gut“achter ist „gut“

Ein typischer Fall aus der Praxis des Oldtimeranwalts: Zahnarzt Meier möchte gerne einen 300 SL kaufen. Auf einer Messe findet er bei einem kleinen Oldtimerhändler ein sehr schön „aussehendes“ Exemplar eines 300 SL Roadster. Da er sich aber weder in der Technik noch bei den aktuellen Preisen auskennt, bittet er den Verkäufer, ein aktuelles Gutachten vorzulegen, aus dem sich die Zustandsnote, der geschätzte aktuelle Wert und eventuelle Mängel ergeben. Er erklärt, dass er das Fahrzeug kaufen würde, wenn das Fahrzeug, wie vom Händler versprochen, der Note „zwei“ entspricht, der Preis in etwa zum Marktwert passt und das Fahrzeug keine größeren Mängel hat. Der Verkäufer legt sodann ein Gutachten vor, das (Überraschung!) belegt, dass das Fahrzeug keine Mängel hat, der Note „zwei plus“ entspricht und seinen Preis wert ist. Nach dem Kauf ergeben sich immer wieder gravierende Mängel. Ein jetzt eingeholtes Classic Data-Gutachten zeigt, dass das Fahrzeug etwa € 150.000,00 weniger wert ist als der Käufer gezahlt hat, der Zustand etwa „vier plus“ entspricht und die Mängelaufzählung ca. zwei DIN A4-Seiten füllt. Der Käufer verklagt nunmehr den Verkäufer auf Zahlung der Differenz zwischen echtem und angepriesenem Wert. Daneben wird aber auch der Gutachter in gleicher Höhe verklagt. Sein „Gutachten“ besteht aus einigen Fotos, dem abgeschriebenen Werbetext und sage und schreibe vier Zeilen „eigenen Feststellungen“.

Wer hat’s zerbrochen? Von Problemen bei der Motorinstandsetzung

Ich habe einen 1965er Mustang Fastback aus USA eingeführt und hier komplett restaurieren lassen. Den Motor habe ich an einen Fachbetrieb für die Instandsetzung von US-Motoren zur Überholung liefern lassen. Die restlichen Arbeiten wurden von einem auf Restaurierungen spezialisierten Fachbetrieb vor Ort durchführt. Für den Wiederaufbau hatte ich einen neuen Holley-Vergaser und eine kontaktlose Zündanlage sowie einen neuen Kühler spendiert. Der Motor wurde überholt vom Motoreninstandsetzer auf einer Palette angeliefert und beim Restaurierungsbetrieb eingebaut, angeschlossen und in Betrieb genommen.

Wer den Schaden hat - Absicherung für Unfallschäden bei Werkstattaufenthalt

„Die Lektüre der Presseberichte über den 300 SL, der sich bei einer Probefahrt der Werkstatt überschlagen hat, haben meinen Adrenalinspiegel ansteigen lassen: Mein Auto befindet sich derzeit zur Reparatur eines Motorschadens in der Werkstatt und der Meister meint, der Motor könne nur in eingebautem Zustand durch ausgedehnte Probefahrten getestet werden. Bin ich bei einem Unfall abgesichert?“

Anlegen nachgerüsteter Sicherheitsgurte

„Ich habe einen Porsche 356, Baujahr 1964, für den keine Gurtpflicht besteht. Nun habe ich freiwillig Gurte entsprechend der Einbauanleitung von Porsche nachgerüstet, die nach mir gegebener Auskunft des TÜV nicht abgenommen werden müssen. In der Straßenverkehrsordnung heißt es, dass „vorgeschriebene Sicherheitsgurte“ angelegt werden müssen. Muss ich nun meine freiwillig nachgerüsteten Gurte anlegen oder nicht?“

Oldtimerhandel - Chancen erkennen, Risiken vermeiden

Der Handel mit Oldtimern boomt. Gerade in den momentanen, wirtschaftlich schwierigen Zeiten erfreut sich „altes Blech“ zunehmender Beliebtheit. Ein Porsche 911 oder eine Pagode in gutem Zustand kann eine profitable Geldanlage sein – und auch Kleinwagen wie etwa der VW „Käfer“ oder die legendäre „Ente“ erzielen heute oftmals Werte in – gemessen am damaligen Kaufpreis – schwindelerregender Höhe.

Müssen Kfz-Kennzeichen im Netz verpixelt werden?

Dabei handelt es sich um eine der Urfragen vieler autobegeisterter Menschen, wenn sie Bilder von fremden Fahrzeugen im Netz hochladen. Die verblüffende Antwort dazu lautet: Kfz-Schilder – grundsätzlich kein Problem! Auch wenn nun viele erstaunt sein mögen: die reine, unkommentierte Darstellung von Kennzeichen an Fahrzeugen ist unproblematisch.

Oldtimer als Beutekunst - Diebstahl von Oldtimern und die juristischen (Folge-)Probleme

Der Fall

Es gibt manchmal schon besonders gelagerte Fälle:

Vorliegend ging es um einen wunderschönen Mercedes aus den Dreißiger Jahren, der bei Kriegsende 1945 in der Garage eines Firmengeländes stand, als dieses und die umliegende Gegend von amerikanischen Soldaten besetzt wurde. Eines Tages war das Auto verschwunden. Nähere Einzelheiten ließen sich nicht aufklären, es bliebe aber die Vermutung, dass GI´s das Fahrzeug entwendet hätten.