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Anlegen nachgerüsteter Sicherheitsgurte

„Ich habe einen Porsche 356, Baujahr 1964, für den keine Gurtpflicht besteht. Nun habe ich freiwillig Gurte entsprechend der Einbauanleitung von Porsche nachgerüstet, die nach mir gegebener Auskunft des TÜV nicht abgenommen werden müssen. In der Straßenverkehrsordnung heißt es, dass „vorgeschriebene Sicherheitsgurte“ angelegt werden müssen. Muss ich nun meine freiwillig nachgerüsteten Gurte anlegen oder nicht?“

Das meint der Oldtimeranwalt:

Die gesetzlichen Vorschriften sind hier in der Tat nicht ganz eindeutig. Bleibt man eng am Wortlaut der Straßenverkehrsordnung, handelt es sich bei freiwillig nachgerüsteten Gurten gerade nicht um „vorgeschriebene“ Sicherheitsgurte. Die Gefahr eines (rechtmäßigen) Bußgeldes wäre daher meines Erachtens eher gering.

Soweit Gurte – wenn auch freiwillig – nachgerüstet wurden, ist aber in jedem Falle anzuraten, diese auch anzulegen. Dies gilt weniger wegen der möglichen Ordnungswidrigkeit, sondern vielmehr wegen sonst drohender versicherungsrechtlicher Probleme. Legen Sie vorhandene Sicherheitsgurte nicht an, müssten Sie sich im Falle eines Unfalls nämlich den Vorwurf eines Mitverschuldens gefallen lassen: schließlich haben Sie vorhandene Schutzeinrichtungen, die unfallbedingte Verletzungen hätten mindern können, nicht genutzt. Dies hätte zur Folge, dass Sie Ihre Ersatzansprüche nur gegenüber dem Unfallgegner und seiner Versicherung bei einer Verletzung nur anteilig durchsetzen könnten.

Ihr Oldtimeranwalt
Thomas Haas
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