Kaufvertrag für Oldtimer
Kaufverträge für Oldtimer sind wie Kaufverträge für andere Fahrzeuge auch mündlich zulässig. Daher ist bei mündlichen Absprachen immer Vorsicht geboten; es könnte ein wirksamer Vertrag zustande kommen. Wesentlich besser und in der Praxis immer vorzuziehen ist natürlich ein schriftlicher Vertrag, in dem alle wichtigen Einzelheiten geregelt sind. Dies sind insbesondere die folgenden Punkte: