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Oldtimerrecht

Oldtimerrecht von IKM-Vorstandsmitglied und Oldtimeranwalt Michael Eckert

Achtung: Diese Artikel stellen keine verbindliche Rechtsberatung dar und sind lediglich als Tipps zu verstehen.

Kaufvertrag für Oldtimer

Kaufverträge für Oldtimer sind wie Kaufverträge für andere Fahrzeuge auch mündlich zulässig. Daher ist bei mündlichen Absprachen immer Vorsicht geboten; es könnte ein wirksamer Vertrag zustande kommen. Wesentlich besser und in der Praxis immer vorzuziehen ist natürlich ein schriftlicher Vertrag, in dem alle wichtigen Einzelheiten geregelt sind. Dies sind insbesondere die folgenden Punkte:

Mit (Klein-)Kindern im Oldtimer unterwegs?

Bekanntlich müssen in Kraftfahrzeugen, die vor dem 01. April 1970 erstmals in den Verkehr gekommen sind, keine Gurte montiert werden. Sind Gurte vorhanden, müssen sie auch angelegt werden. Sind aber Sicherheitsgurte nicht vorhanden oder ist das Fahrzeug nur mit einem Zweipunkt- und nicht mit einem Dreipunkt-Sicherheitsgurt ausgestattet, so können auch handelsübliche Kindersitze im Fahrzeug oftmals nicht installiert werden. Damit stellt sich die Frage, ob und wann Kinder auch im Oldtimer mitgenommen werden können.

Urteil: Im Auto liegende Kennzeichen sind nicht rechtens

Kfz-Kennzeichen, die sich im Wagen hinter die Windschutz- bzw. Heckscheibe befinden sind nicht rechtens. Darauf weist die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline im Zusammenhang mit einer aktuellen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg hin (Az. 12 LA 16/08).

Oldtimer als Abfall?

„Sehr geehrter Herr Müller! Wir fordern Sie auf, ihr Fahrzeugwrack innerhalb einer Woche durch einen zertifizierten Fahrzeugverwerter entsorgen zu lassen. Anderenfalls muss es auf ihre Kosten abgeschleppt und entsorgt werden. Mit freundlichen Grüßen, Ihr Ordnungsamt“.