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Oldtimerrecht

Oldtimerrecht von IKM-Vorstandsmitglied und Oldtimeranwalt Michael Eckert

Achtung: Diese Artikel stellen keine verbindliche Rechtsberatung dar und sind lediglich als Tipps zu verstehen.

Was tun gegen Blechklopfer & Co. - Oldtimer als „mobiles Freiwild“?

Stellen Sie sich vor: Sie nehmen an einer Oldtimerausfahrt teil und stellen Ihren 190 SL während der Mittagsrast auf dem Marktplatz ab. Plötzlich setzt sich ein wildfremder Mann hinters Steuer und lässt sich von seiner Freundin für ein Erinnerungsfoto ablichten. Anschließend beklopft er noch ein wenig das „gute alte Blech“, befingert die Chromteile oder posiert womöglich sogar noch gemeinsam mit einem Kumpel auf der Motorhaube. Als es Ihnen zu bunt wird und Sie den „Eindringling“ mit einem beherzten Griff aus ihrem Schmuckstück herausziehen, setzt dieser sich auch noch zur Wehr und versetzt Ihnen einen Schlag ins Gesicht.

Urteil: In Umweltzonen darf ohne Plakette geparkt werden

Fehlt an einem in einer Umweltzone stehenden Auto die vorgeschriebene Plakette, so ist allein deshalb noch kein Bußgeld fällig. Das hat das Amtsgericht Bremen entschieden (Az. 94 OWi 348/09). Reines Parken in einer Umweltzone reiche für einen Verkehrsverstoß nicht aus, sondern erst das Fahren mit dem Kraftfahrzeug ohne die erforderliche Plakette dürfe geahndet werden.

Checkliste Oldtimer-Verkehrsunfall – 11 goldene Regeln

Es ist geschehen: Das geliebte Vehikel wird in einen Verkehrsunfall verwickelt und nun steht man rat- und orienterungslos am Ort des Geschehens und weiß im ersten Augenblick nicht mehr weiter. Michael Eckert hat eine elf Punkte umfassende Checkliste erstellt, anhand welcher man sich jederzeit im Schadensfall orientieren kann.

Auto zum Ausschlachten nicht ohne Auflagen zu verschenken

Wer sein verunfalltes oder auch in die Jahre gekommenes Auto an einen anderen zum Zweck des Ausschlachtens verschenkt, muss dafür sorgen, dass der Abnehmer das Fahrzeug ordnungsgemäß demontiert oder entsorgt. Kümmert er sich nicht darum, macht er sich grundsätzlich wegen umweltgefährdender Abfallbeseitigung strafbar. Das hat jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Celle entschieden.

Ärger mit der Werkstatt: Was kann der Eigentümer des Oldies tun?

Entweder vorbeugen…

Hier nur einige kurze Tipps aus der Praxis: Werkstatt vor Auftragserteilung unaufgefordert aufsuchen und anschauen: Wie wirkt sie? Ist sie aufgeräumt? Herrscht eventuell Chaos? Werden die verschiedenen Teile getrennt voneinander sauber verwahrt? Wie ist die maschinelle Ausstattung? Welchen Eindruck machen die Mitarbeiter (Sorgfalt, gepflegt, Kompetenz)? Was sagen ehemalige Kunden?

Oldtimer: Tipps für Selbständige

Da wir viele Mandanten vertreten, die Oldtimer – teilweise sogar mit H-Kennzeichen – auch betrieblich nutzen möchten, werden wir hier einige Tipps für alle geben, die Ihrem „Oldie“ als Dienst- oder Geschäftswagen einsetzen. Hier sind jedoch einige Besonderheiten zu berücksichtigen, um nicht unliebsame Überraschungen zu erleben.

Zulassung ohne Fahrzeugpapiere

„Ich habe 2005 von einem Bekannten in der Nähe von Nürnberg einen alten Alfa Romeo Giulia gekauft. Das Fahrzeug war ziemlich heruntergekommen und hatte auch keinerlei Papiere mehr. Die Restaurierung des Fahrzeugs hat mich jetzt knapp drei Jahre und auch den einen oder anderen Euro gekostet. Vor zwei Wochen bin ich endlich fertig geworden und möchte das Schmuckstück nun zulassen. Geht das auch ohne Vorlage der Fahrzeugpapiere? Was muss ich beachten?“

Tankfahrt mit 07-Kennzeichen verboten

Eine Fahrt mit einem Oldtimer-Kraftfahrzeug, das mit einem roten Kennzeichen auf Grund der 49. Ausnahmeverordnung zur StVZO versehen ist, dient nicht der Wartung, wenn die Fahrt zu dem ausschließlichen Zweck durchgeführt wird, das Fahrzeug zu betanken.

Nutzungsausfall auch bei Oldtimern

Bei einem fremdverschuldeten Verkehrsunfall kommt es häufig dazu, dass das geschädigte Fahrzeug nicht mehr in fahrfähigem- bzw. verkehrssicherem Zustand ist und repariert werden muss.

Tür öffnen kann teuer werden

Öffnet eine neben ihrem Auto stehende Person die Autotür muss der herankommende Fahrer nicht mit einem weiteren Öffnen der Tür rechnen. Deshalb trägt er bei einem Unfall in der Regel keine Schuld. Anders verhält es sich, wenn eine im Fahrzeug sitzende Person die Tür öffnet. Kommt es in diesem Fall zu einem Schaden haftet der Fahrer ebenfalls mit. So entschied das Oberlandesgericht Hamm in einem Urteil vom 23. Januar 2009.