Neues Gewährleistungsrecht gilt auch für Oldtimer - Gesetzliche Neuregelungen gelten seit 01. Januar 2022
Im Gewährleistungsrecht haben sich, auch aufgrund europarechtlicher Vorgaben, einige wichtige Vorschriften geändert. Betroffen sind insbesondere Verkäufe von gewerblichen Händlern an private Kunden.
Im Vordergrund steht zunächst eine neue Definition des Begriffs „Sachmangels“. Gleichberechtigt nebeneinander stehen objektive und subjektive Anforderungen an den Oldtimer: Ein Mangel liegt dann vor, wenn das Fahrzeug nicht den objektiven Anforderungen an ein Kraftfahrzeug und den subjektiven Anforderungen der Parteien, beispielsweise der Beschreibung etc. entspricht.