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Das aktuelle Rundschreiben der Initiative (04-3/12)

Fahrzeugzulassungsverordnung die Zweite

Mit den geplanten Änderungen zu den Kreisbuchstaben, der gewollten Kombination aus grünem Kennzeichen und Saisonkennzeichen und der möglichen H-Kennzeichenzulassung nach Baujahr ist die Zahl der anvisierten Neuerungen noch nicht erschöpft.

 

 

Weitere Änderungen sollen sich für die Einfuhr von Fahrzeugen aus EU-Mitgliedsstaaten und aus Vertragsstaaten über den Europäischen Wirtschaftsraum ergeben. Künftig sollen gültige Prüfbescheinigungen aus diesen Staaten grundsätzlich in Deutschland anerkannt werden. Möchte man also z.B. einen PKW aus den Niederlanden zulassen, dessen niederländische HU / Prüfbescheinigung erst 12 Monate alt ist, so soll man künftig nicht unmittelbar eine Hauptuntersuchung durchführen lassen müssen. Vielmehr ist die HU aus den Niederlanden weitere 12 Monate gültig. Maßgeblich sind allerdings immer die deutschen Fristen. Soweit ein solcher Staat längere Fristen hat, ist immer das Datum der Prüfbescheinigung zzgl. der jeweiligen deutschen Frist entscheidend.

Hinsichtlich der Ausgestaltung roter Fahrzeugscheinhefte für rote 07-Kennzeichen soll künftig ein Muster in die Anlage der Verordnung aufgenommen werden. In diesem wird mahnend der Zeigefinger hinsichtlich der möglichen Nutzung des roten 07-Kennzeichens erhoben. Die ausschließlichen Verwendungszwecke dieser Kennzeichenart werden nochmals explizit aufgeführt.

Bei der Wunschkennzeichen-Reservierung sollen Rechtsunsicherheiten ausdrücklich ausgeräumt werden. Hier ist nun ein einheitlicher Reservierungszeitraum von 12 Monaten vorgesehen.

Die Ausgestaltung des Wechselkennzeichens wurde nochmals überarbeitet. Der fahrzeuggebundene Kennzeichenteil soll nun zusätzlich ein „W“ für Wechselkennzeichen enthalten, um Missbrauch zu verhindern. Es wurde befürchtet, dass das Fehlen des fahrzeugungebundenen Teils ansonsten nicht gleich ins Auge fällt.

Die Ausgabe von Kurzzeitkennzeichen soll – wie früher – wieder nur durch die örtlich zuständige Zulassungsstelle erfolgen. Dies soll ebenfalls helfen, Missbrauch zu verhindern. Die Begründung spricht davon, dass die aktuelle Regelung zu einem europaweiten Tourismus mit deutschen Kurzzeitkennzeichen geführt hat.

Kurz angemerkt sei noch, dass bei Auseinanderfallen von Fahrzeugstandort und Wohnsitz des Halters nur noch der Wohnsitz zentral erfasst wird. Bislang wurden beide Daten gespeichert.

Am 16. Mai 2012 veranstaltet die Initiative Kulturgut Mobilität einen Vortrag bzgl. der Änderungen des Anforderungskataloges zum H-Kennzeichen, die zum 01.11.2011 in Kraft getreten sind. Auch in diesem Fall gibt es noch Unsicherheiten unter den Oldtimerfahrern auszuräumen. Gehalten wird der Vortrag von einem GTÜ-Experten und wird in ab 19 Uhr im Kickers-Clubrestaurant, Königsträßle 58, in 70597 Stuttgart-Degerloch stattfinden. Da die Plätze begrenzt sind, bitten wir Sie höflich, sich per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! unter Angabe der Anzahl der Teilnehmer anzumelden.

Zu guter Letzt dürfen wir den Allgemeinen Spargel-Club aus Mönchengladbach als neues Fördermitglied in unseren Reihen begrüßen und heißen ihn hiermit herzlich willkommen.

Herzliche Grüße aus Württemberg

Ihr Mario De Rosa
stellvertretend für den Vorstand der Initiative