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AvD beobachtet Verwirrung vor Einführung der neuen Kfz-Steuer

  • Berechnungsmix aus CO2-Ausstoß & Hubraum
  • Gilt nur für neu zugelassene Fahrzeuge
  • Bestandsschutz bis 2013 für ältere Fahrzeuge

Zwei Wochen vor Einführung des neuen Kfz-Steuersystems am 1. Juli 2009 sind viele Autofahrer verunsichert, wie viel sie in Zukunft für ihre Fahrzeuge zahlen müssen. Das stellen die Mitarbeiter des Automobilclub von Deutschland (AvD) täglich an den Beratungstelefonen fest. Häufigster Irrglaube ist, dass die Steuer für den kompletten Fahrzeugbestand umgestellt wird. Der AvD weist deshalb erneut darauf hin, dass lediglich Fahrzeuge, die ab dem 1. Juli 2009 neu zugelassen werden, in Zukunft nach CO2-Ausstoß und Hubraumgröße besteuert werden. Für alle vor dem 5. November 2008 zugelassenen Fahrzeuge sowie für sämtliche Gebrauchtwagen, die nun den Besitzer wechseln, wird die Kfz-Steuer auch in den kommenden dreieinhalb Jahren nach dem alten Modell berechnet. Es gilt ein Bestandsschutz bis 2013.

Ausnahmeregelungen:

Fahrzeuge, die zwischen dem 5. November 2008 und dem 30. Juni 2009 erstmals zugelassen wurden bzw. werden, sind zunächst gänzlich von der Steuer befreit. Das hat die Bundesregierung mit dem Konjunkturpaket I festgelegt. Besitzer eines in diesem Zeitraum zugelassenen Neuwagens, der der Euro 4 Norm entspricht, zahlen ein Jahr lang keine Kfz-Steuer; Besitzer eines Euro 5- oder Euro 6-Fahrzeugs zwei Jahre. Danach führen die Ämter eine sogenannte "Günstigkeitsprüfung" durch. Es wird anschließend die Art der Steuer-Berechnung gewählt, die für den Halter preiswerter ist.

Eine Sonderregelung gibt es für Euro 4-Diesel ohne Partikelfilter. Nach der einjährigen Steuerbefreiung muss für diese Fahrzeuge bis 2011 ein Aufschlag gezahlt werden: pro 100 Kubikzentimeter Hubraum 1,20 Euro. Besitzer von Dieselfahrzeugen, die bereits jetzt die Euro 6-Norm erfüllen, erhalten wiederum einen einmaligen Steuernachlass von 150 Euro (zwischen 2011 und 2013). Die Euro 6-Norm wird erst 2014 für die Typgenehmigung vorausgesetzt, deshalb werden die Käufer dieser schadstoffärmeren Modelle belohnt.

Berechnungsmodell / Die neue Kfz-Steuer:

Die neue Kfz-Steuer setzt sich aus zwei Komponenten zusammen, dem Kohlendioxidausstoß und der Hubraumgröße. Bei Benzinern beginnt die Steuerberechnung auf Basis des Kohlendioxidausstoßes erst bei Fahrzeugen, die mehr als 120 Gramm CO2 pro Kilometer emittieren. Besitzer eines sparsameren Kleinwagens - etwa eines Smart fortwo oder eines Toyota Aygo - zahlen daher nur einen von der Hubraumgröße abgeleiteten Sockelbetrag. Für die genannten Fahrzeuge beträgt dieser gemäß der Formel "2 Euro je 100 Kubikzentimeter Hubraum" 20 Euro. Bei Automobilen mit einem höheren CO2-Ausstoß als 120 g/km werden für jedes zusätzliche Gramm 2 Euro fällig. Für einen VW mit 1,4 Liter großem TSI-Motor und einem CO2-Ausstoß von 149 g/km wären dies beispielsweise 28 Euro für den Hubraum und 58 Euro für die Kohlendioxid-Emission. Insgesamt sind für den Volkswagen also 86 Euro zu zahlen. Die Belastung sinkt für dieses vergleichsweise sparsame Auto im Vergleich zum bisherigen Steuermodell um lediglich 8 Euro. Bei einem Porsche 911 Carrera mit 3.614 ccm Hubraum werden nach dieser Berechnung statt bisher 250 nun 318 Euro fällig.

Wie bei Benzinern gilt für Dieselfahrzeuge die CO2-Bemessungsgrundlage von 120 g/km. Jedes Gramm, das darüber liegt, kostet 2 Euro. Der große Unterschied liegt in der Steuerbelastung pro 100 Kubikzentimeter Hubraum: Während diese beim Ottomotor 2 Euro beträgt, werden beim Selbstzünder 9,50 Euro fällig. Da 100 ccm derzeit noch 15,44 Euro kosten, werden Autos mit großen Dieselaggregaten nun niedriger besteuert. Im direkten Vergleich mit den Benzinern geht die Steuerschere allerdings auseinander. Hier kommen Dieselfahrzeuge generell schlechter weg, weil die Berechnung des CO2-Ausstoßes eine eher untergeordnete Rolle spielt.

In den kommenden Jahren wird die CO2-Freimenge stufenweise gesenkt. Bis 2011 wird jedes Gramm über 120g/km besteuert, 2012 und 2013 jedes über 110 g/km und ab 2014 jedes über 95 g/km.

Ermittlung des CO2-Ausstoßes:

Seit 2005 wird in der Zulassungsbescheinigung Teil I (ehem. Fahrzeugschein) der durchschnittliche Kohlendioxidausstoß aufgeführt – im Feld V.7. Dieser Wert (g/km) wird zur Berechnung der neuen Kfz-Steuer verwendet. Hersteller und Autohändler helfen mit diesen Angaben ebenfalls weiter. Jeder Autofahrer kann den CO2-Ausstoss seines Fahrzeugs jedoch auch selbst ermitteln – anhand des Durchschnittsverbrauchs. Wird ein Liter Diesel verbrannt, entstehen 2685 Gramm CO2. Verbrennt ein Liter Benzin, entstehen 2369 Gramm CO2. Daraus ergibt sich die Formel: Durchschnittsverbrauch/100km x 26,85 oder 23,69. Verbraucht beispielsweise ein Diesel auf 100km sieben Liter Kraftstoff, werden 188 g/km CO2 ausgestoßen (7x 26,85).

AvD-Berechnungsbeispiele

Autos mit Ottomotor Hubraum in ccm CO2-Ausstoß in g/km Neue Steuer in Euro Alte Steuer in Euro* + oder – in Euro
Toyota Aygo 998 106 20 67 - 47
VW Scirocco 1.4 TSI 1.390 149 86 94 - 8
Porsche 911 Carrera 3.614 242 318 250 + 68
Autos mit Dieselmotor Hubraum in ccm CO2-Ausstoß in g/km Neue Steuer in Euro* Alte Steuer in Euro* + oder - in Euro
VW Touran 2.0 TDI 1.968 174 298 308 -10
Mercedes 200 CDI BlueEFFICIENCY 2.148 141 251 340 -89
BMW X5 3.0d 2.993 220 485 463 +22
Autos mit alternativem Antrieb Hubraum in ccm CO2-Ausstoß in g/km Neue Steuer in Euro Alte Steuer in Euro* + oder – in Euro
VW Passat TSI Eco Fuel (Erdgas) 1400 119 28 94,50 -66,50
Honda Civic (Hybrid) 1339 109 28 94,50 -66,50

* Alte Steuer: Basis = Hubraumgröße: für Benziner 6,75 Euro pro 100 Kubikzentimeter / für Diesel 15,44 Euro pro 100 Kubikzentimeter

Ausführliche Informationen zum neuen Kfz-Steuersystem finden Sie auch auf der AvD-Homepage.