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Fahrzeugkauf im EU-Ausland erleichtert

Die Europäische Kommission hat den Fahrzeugkauf im EU-Ausland seit Anfang Mai erleichtert. Die sogenannte Übereinstimmungsbescheinigung erleichtere das Verfahren wesentlich, teilte die Kommission am Donnerstag mit.

„Ab heute gibt es beim Kauf eines neuen Fahrzeugs in einem anderen Mitgliedstaat weniger Formulare auszufüllen und weniger Verfahren einzuhalten als in der Vergangenheit“, kommentierte EU-Industriekommissar Günter Verheugen.

Bei der Bescheinigung handelt es sich um ein Dokument für Verwaltungszwecke, das dem Käufer vom Fahrzeughersteller mitgeliefert wird. Darin wird bestätigt, dass das Fahrzeug alle in der EU geltenden technischen Voraussetzungen erfüllt und somit in jedem Mitgliedstaat frei in den Verkehr gebracht werden darf.

Die bereits seit 1993 existierende Übereinstimmungsbescheinigung wurde bislang nur in einzelnen EU-Ländern ausgestellt. Seit Anfang Mai ist jeder Fahrzeughersteller, der eine EG-Typgenehmigung besitzt, verpflichtet, eine Übereinstimmungsbescheinigung auszustellen, die den Käufer in die Lage versetzt, das Fahrzeug in jedem Mitgliedstaat der EU zuzulassen.

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Quelle: KFZ-Betrieb online