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Grundsatzinformation zur Feinstaubverordnung

Die „Feinstaubverordnung“

 

Am 1. März 2007 ist die Feinstaubverordnung in Kraft getreten. Der Grundgedanke ist, durch die Einrichtung von „Umweltzonen“ die Feinstaubbelastung in bestimmten Gegenden (meistens die Innenstädte) zu reduzieren.

Da Autos für einen großen Teil der Feinstaubbelastung in den Städten verantwortlich sind, sollten die Fahrzeuge, die besonders viel Dreck erzeugen, dauerhaft aus den Umweltzonen verbannt werden. Sie dürfen dann dort grundsätzlich nicht mehr fahren, unabhängig von irgendwelchen Grenzwertüberschreitungen.

Um die sauberen Autos von den Dreckschleudern zu unterscheiden, einigten sich Bund und Länder auf Plaketten in den Ampel-Farben. Von grün für besonders schadstoffarme Autos, bis rot für solche mit hohem Ausstoß. Und wer eine besonders schlimme Dreckschleuder fährt, soll gar keine Plakette bekommen. Soweit die Theorie.

 
Ausnahmen für Oldtimer?

Die „Feinstaubverordnung“ sieht derzeit keine generellen Ausnahmen für Oldtimer vor, obwohl Oldtimer nur zu einem extrem geringen Prozentsatz zur gesamten Feinstaubbelastung beitragen.

 

Die Umweltzonen

Die Feinstaubverordnung regelt jedoch nur, wer welches Fahrzeug welche Plakette erhält. Ob, wo und wann welche Umweltzonen eingerichtet werden, regelt jedoch jede Stadt bezw. Gemeinde für sich. In München zum Beispiel ist geplant, den kompletten Bereich innerhalb des Mittleren Rings (aber nicht den Mittleren Ring selbst) zur Umweltzone zu erklären. Auch können die Städte bestimmen, mit welcher Plakette die Umweltzonen befahren werden dürfen, und wer ggf. Ausnahmegenemigungen erhält.

 

Wer braucht eine Plakette?

 

Zur Zeit - niemand. Das Gesetz sieht lediglich vor, daß die Plaketten ab 1. März ausgegeben werden können. Die Plakette braucht nur, wer in eine Umweltzone hineinfahren will und das wird voraussichtlich frühestens 2008 der Fall sein.

Feinstaub wird hauptsächlich durch Dieselfahrzeuge verursacht. Gemäß der Feinstaubverordnung benötigen aber auch Benziner eine Plakette. Selbst im Ausland zugelassene Wagen benötigen eine Plakette, um in einer Umweltzone fahren zu dürfen.

Wer ohne oder mit falscher Plakette in einer Umweltzone angetroffen wird, muß bis zu 40 Euro zahlen. Außerdem gibt es unter Umständen einen Punkt in Flensburg.