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Abwrackautos dürfen vor Verschrottung ausgeschlachtet werden

Bei Inkrafttreten der Abwrack-Prämie am vergangenen Mittwoch, befürchteten Experten einen möglichen Mangel an Ersatzteilen für Fahrzeuge, die zu Youngtimer oder Oldtimer werden.

Auf Nachfrage beim Bundeswirtschaftsministerium teilte Sprecher Steffen Moritz gegenüber Oldtimer-TV mit: "Uns geht es nur darum, dass ein Fahrzeug mit einer bestimmten Fahrzeugnummer nicht mehr in Betrieb genommen wird. Ob Ersatzteile entnommen werden ist egal. Es spielt keine Rolle, ob der Kotflügel des zu verschrottenden Autos irgendwo anders noch weiter herum gefahren wird." Gleiches gelte für Motorenteile und andere Auto-Innereien. Bleibt die Frage, ob ein Abwrack-Prämien-Fahrzeug, das auf einem Schrottplatz entdeckt wird, überhaupt noch restauriert und jemals wieder zugelassen werden darf. Nach derzeitiger Gesetzlage nicht. Schlechte Aussichten für den Oldtimer-Nachwuchs.

Quelle: Oldtimer-TV
Autor: Oliver Kammern