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Pressemitteilung des IKM-Vorstandsmitglied Michael Eckert

Der Bundesrechnungshof rügt einen angeblichen Missbrauch von H-Kennzeichen und der damit verbundenen Steuervorteile. Die Kritik ist aus mehreren Gründen unberechtigt:

  • Der Betrieb von Fahrzeugen mit H-Kennzeichen dient in erster Linie der Pflege von technischem Kulturgut. Es ist wichtig, dass diese rollenden Kulturgüter nicht nur in Museen abgestellt, sondern in ihrer ursprünglichen Funktion im Straßenverkehr genutzt werden. Aus dem gleichen Grund werden ja beispielsweise auch Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, nicht auf eine Nutzung als Museum oder zum Leerstand verdammt, sondern normal gewerblich wie auch privat genutzt.
  • Die jährlichen Laufleistungen von Oldtimern durchschnittlich mit ca. 1.600 Kilometer sind belegt. Dies ist ein Bruchteil der üblichen Laufleistung eines Pkw, wodurch es sich auch rechtfertigt, die Steuer entsprechend nach unten anzupassen. Würde man allerdings die Kfz-Steuer für das H-Kennzeichen mit der entsprechenden Laufleistung ins Verhältnis setzen zu der „normalen“ Kfz-Steuer und der dortigen Laufleistung, würde sich wahrscheinlich sogar ergeben, dass Oldtimer mit H-Kennzeichen, umgerechnet auf die Laufleistung, mehr Kfz-Steuer zahlen, als für Alltagsfahrzeuge fällig wird.
  • Hinzu kommt, dass der Pauschal-Steuersatz für das H-Kennzeichen nur für einen Teil der Oldtimer eine Steuerersparnis gegenüber der regulären Besteuerung bedeutet. Insbesondere fast alle Motorräder, Kleinwagen etc., die in früheren Jahren mit sehr geringem Hubraum ausgestattet waren, zahlen durch den Pauschalsatz für das H-Kennzeichen mehr Steuer als bei einer regulären Anmeldung ohne H-Kennzeichen.
  • Wer ein Baudenkmal restauriert erhält in der Regel staatlich Zuschüsse. Anders bei Oldtimern: Hier müssen die Eigentümer sämtliche Reparaturen, Restaurierungen, Ersatzteile etc. selbst bezahlen.
  • Das Oldtimer-Hobby ist kein Hobby für Reiche. Ein sehr großer Prozentsatz von Oldtimern bewegt sich im Bereich von Kleinfahrzeugen, Motorrädern, relativ preiswerten Limousinen etc. Eine Verteuerung der Steuer für das H-Kennzeichen würde das Hobby und damit auch den selbst finanzierten Erhalt solcher Fahrzeuge schmerzhaft verteuern. Dies könnte auch dazu führen, dass es sich nicht mehr rechnet, historische Kleinwagen zu restaurieren und zu nutzen. Damit würde aber ein sehr wichtiger Teil der automobilen Historie gefährdet werden.
  • Allein die durchschnittliche Laufleistung von 1.600 Kilometer belegt, dass eine nennenswerte Nutzung als Alltagsfahrzeug gar nicht erfolgen kann. Im Alltag würden über das Jahr gerechnet viel längere Strecken zusammenkommen.
  • Die Versicherungswirtschaft bietet spezielle auf Oldtimer zugeschnittene Versicherungen an, die in der Regel an eine Zulassung mit H-Kennzeichen anknüpfen. Dabei wird bei allen mir bekannten Versicherungen eine maximale jährliche Laufleistung festgelegt, was zusätzlich eine Nutzung als Alltagsfahrzeug verhindert.
  • Es muss unbedingt vermieden werden, dass mit Oldtimern, ähnlich wie bisher beim sog. 07er-Sammlungs-Kennzeichen, nur noch bestimmte Fahrten gemacht werden dürfen. Oldtimer mit H-Kennzeichen sollen nicht nur auf Treffen präsentiert werden, sondern es ist wichtig, sie gerade zur Erreichung des mit dem H-Kennzeichen verbundenen Zwecks auch im Alltag zu zeigen, beispielsweise auch auf einer Wochenend-Ausfahrt, einer Fahrt in den Urlaub oder vielleicht auch einmal auf der Fahrt ins Büro. Auch Baudenkmäler dürfen ja nicht nur am Wochenende oder zu bestimmten Gelegenheiten genutzt werden, obwohl dort die steuerlichen Vorteile wesentlich höher sind.
  • Die Nutzung von Oldtimern ist im Wesentlichen ohnehin auf die Sommermonate beschränkt. Eine Alltagsnutzung wird hier weiterhin durch die regelmäßig im Sommer liegenden Urlaubszeiten beschränkt. Auch bei schlechtem Wetter werden Oldtimer in der Regel nicht gefahren. Gleiches gilt bei der in letzter Zeit leider häufig auftretenden Sommerhitze. Es bleiben somit nur wenige Gelegenheiten, einen Oldtimer zu bewegen.
  • Eine tägliche Nutzung von Oldtimern im Alltagsbetrieb würde diese letztlich auch zu stark mitnehmen und deren Bestand gefährden. Hinzu kommt, dass Ersatzteile häufig nur sehr schwer oder gar nicht mehr zu beschaffen sind, so dass die Nutzung ohnehin zur Schonung der Fahrzeuge geringgehalten wird.
  • Oldtimer eignen sich in der Regel auch deshalb nicht als Alltagsfahrzeuge, da sie nicht die notwendige Zuverlässigkeit aufweisen.

Die Aufzählung ließe sich weiter fortführen. Bei einer Gesamtbetrachtung und Kenntnis aller Aspekte der Oldtimerszene zeigt sich, dass die Möglichkeit zur allgemeinen Nutzung von Oldtimern wichtig ist, um diese technischen Kulturgüter zu erhalten und auch der Öffentlichkeit zu zeigen. Ein Missbrauch dürfte daher nur in den seltensten Fällen vorkommen. Mangels notwendiger Ersatz- und Verschleißteile erledigt sich ein solcher Missbrauch dann in der Regel aber schnell von selbst.

Daher sollte jede weitere Reglementierung und insbesondere eine Einschränkung der Vorteile, die mit einem H-Kennzeichen verbunden sind, unterbleiben.

Oldtimer sind rollendes Kulturgut, das ohne Unterstützung des Staates auskommt, repariert oder restauriert und betrieben werden muss. Mir ist kein anderes schützenswertes Kulturgut bekannt, das den Staat so wenig kostet wie Oldtimer.

Ihr Oldtimeranwalt

Michael Eckert
www.oldtimeranwalt.de
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