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Das Motorradkennzeichen kommt mit allen Fehlern

Am 07.04. diesen Jahres tritt die Verordnung für die neuen Motorrad-Kennzeichen in Kraft. Damit können nun auch verkleinerte Kennzeichen für Motorräder zugeteilt werden.

Aber neue Regelungen haben auch Ihre Haken!

Künftig gilt, dass ein Kennzeichen für Motorräder aus Kreisbuchstaben zzgl. min einer 4-stelligen Buchstaben-Ziffer-Kombination bestehen darf und muss.

Einstellige Buchstaben-Ziffern-Kombinationen sind damit für die Zukunft außen vor.

Daher besteht auch kein Bestandsschutz für aktuelle Buchstaben-Ziffern-Kombinationen, die den bisherigen Bedingungen genügen.

Das gilt vor allem für extrem kurze Buchstaben-Ziffern-Kombinationen.

Eine Kombination in der Art – F-F 1 – darf künftig nicht mehr vergeben werden.

Das gilt auch für einen Saisonwechsel.

Z.B. bei einem Wechsel Ihres alten Saison-Kennzeichens auf eine neue / andere Saison, werden zu kurze Buchstaben-Ziffern-Kombinationen leider dem geltenden Recht angepasst.

Das heißt Ihr altes Kennzeichen wird durch ein neues – entsprechend der neuen Verordnung ersetzt.

Soweit uns bekannt ist, wollen nicht alle Bundesländer dieser Bundesgesetzgebung folgen.

Es steht an den Oldtimerfahrern, auf alle Bundesländer dahingehend Einfluss zu nehmen.