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Verkleinerte Kennzeichen bei historischen Motorrädern sind wieder möglich!

Gemäß StVZO konnten in der Vergangenheit verkleinerte Kennzeichen für historische Motorräder ausgegeben werden, was auch sinnvoll war, denn motorisierte Krafträder älterer Baujahre können ein großes Kennzeichen nicht hinreichend ausleuchten.

Nach Inkrafttreten der FZV in 2007 entfiel leider die Sonderregelung für verkleinerte Kennzeichen an historischen Motorrädern. Auch diese sollten künftig die sogenannten „Kuchenbleche“ – sprich große Kennzeichen – führen.

Zahlreiche Fahrer historischer Zweiräder wandten sich daraufhin mit der Bitte um Hilfe an den DEUVET. Daher hat sich der DEUVET beim BMVBS seit der Einführung in 2007 immer wieder für eine Rückkehr zur alten Regelung eingesetzt und hat mit seinen Interventionen Erfolg gehabt! Aktuell vermeldet das BMVBS, dass bei historischen Krafträdern wieder verkleinerte Kennzeichen bis zu einer minimalen Größe von 18 x 20 cm möglich sind – mit der sogenannten Engschrift.

Aufgrund der nun zugelassenen Engschrift, können bei größeren Kennzeichenschildern auch Wunsch-Kennzeichen mit einer längeren Buchstaben-Ziffern-Kombination realisiert werden. Damit wurde nicht nur den Fahrern historischer Motorräder, sondern der gesamten Motorradszene ein Dienst erwiesen.