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Kräftiges Wachstum bei Fahrzeugen mit H-Kennzeichen

Der Verband der Automobilindustrie (VDA) hat erstmals eine detaillierte Auswertung der Fahrzeuge mit H-Kennzeichen durch das Kraftfahrt-Bundesamt durchführen lassen. H-Kennzeichen sind vom Gesetzgeber für Oldtimerfahrzeuge vorgesehen, die mindestens 30 Jahre alt sind.

Die Zahl der Fahrzeuge mit H-Kennzeichen ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Aufgrund der zunehmenden Beliebtheit von historischen Fahrzeugen wuchs die Zahl der automobilen Oldtimer mit H-Kennzeichen allein in den letzten fünf Jahren um mehr als ein Drittel (plus 37 Prozent) auf rund 210.000 Fahrzeuge. Neun von zehn davon sind PKW (188.360). Hinzukommen 7.691 Krafträder, 6.553 Nutzfahrzeuge, 5.470 Zugmaschinen und 1.880 sonstige Fahrzeuge.

Bei der dominierenden Gruppe der PKW führt die Marke Mercedes-Benz mit 43.839 Einheiten (23,3 Prozent) die Rangliste an. Danach folgen Volkswagen mit 34.970 (18,6 Prozent), Opel mit 15.125 (7,2 Prozent), Ford mit 9.909 (4,7 Prozent) und Porsche mit 9.465 PKW (4,5 Prozent).

In der der Rangliste der einzelnen Modelle mit H-Kennzeichen steht der VW-Käfer mit 23.380 Fahrzeugen mit Abstand auf Platz eins. Danach folgen drei Modellreihen von Mercedes-Benz. Die 6.094 Einheiten der mittleren Baureihe 114/115 – in Oldtimerkreisen liebevoll „Strich-Acht“ genannt – sowie 4.843 Fahrzeuge der Baureihe 110/111 („Heckflosse“) beweisen, dass nicht nur Luxus- oder Sportwagen heute Kultstatus genießen. Dahinter folgen der Mercedes „SL“ der Baureihe 107 mit 4.550 Einheiten und der Porsche 911/912 mit 3.949 Einheiten.

Erwartungsgemäß sind unter den PKW mit H-Kennzeichen die deutschen Marken führend. Fast zwei Drittel aller Fahrzeuge (122.844 Einheiten), stammen von deutschen Herstellern. An zweiter Stelle finden sich Oldtimer aus England mit 26.368 Exemplaren (14,0 Prozent), dahinter folgenden die USA als Herstellerland mit 13.366 PKW (7,1 Prozent).

Das H-Kennzeichen wurde 1997 eingeführt, um kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut in der Bundesrepublik zu schützen. Voraussetzung für ein H-Kennzeichen ist ein Mindestfahrzeugalter von 30 Jahren. Außerdem muss das Erscheinungsbild seit der Auslieferung weitgehend unverändert sein und das Fahrzeug einen guten Pflege- und Erhaltungszustand vorweisen. Für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen fällt ein einheitlicher Kfz-Steuersatz von 191,73 Euro an. Außerdem haben die Fahrzeuge freie Zufahrt zu den Umweltzonen.

Die Auswertung hat überdies ergeben, dass nicht alle Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind, ein H-Kennzeichen tragen. Der Gesamtanteil der H-Kennzeichen an den Fahrzeugen älter als 30 Jahre beläuft sich auf 56,4 Prozent. Oft scheuen Fahrzeughalter den Aufwand der H-Kennzeichen-Zulassung oder wollen bei hubraumschwachen Fahrzeugen die vergleichweise höhere Besteuerung durch den Pauschalsatz nicht in Kauf nehmen.

Das H-Kennzeichen sollte daher in Zukunft noch mehr gefördert werden. Dazu erklärte VDA-Geschäftsführer Hans-Georg Frischkorn: „Das H-Kennzeichen ist das sichtbare Symbol aller echten Oldtimer. Das H steht für historische Fahrzeuge, dahinter verbirgt sich jeweils ein Kulturgut der Kraftfahrzeug-Geschichte. Oldtimer sind zudem besondere Sympathieträger, da die Menschen mit ihnen oftmals ganz besondere persönliche Erinnerungen verbinden. Außerdem sind sie der ‚fahrende Beweis’ der erfolgreichen 124-jährigen deutschen Automobilgeschichte. Auch deshalb sollten diese automobilen ‚Schätze’ geschützt und gepflegt werden.“