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Heidelberg richtet ab 01.01.2009 Umweltzone ein

Im März 2006 trat der vom zuständigen Regierungspräsidium Karlsruhe aufgestellte Luftreinhalteplan für den Regierungsbezirk Karlsruhe, Teilplan Heidelberg in Kraft. Wichtigste Maßnahme ist die Einrichtung einer Umweltzone, in der ab 1. Januar 2010 ganzjährig Fahrverbote für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 gelten.

Die Schadstoffgruppe 1 umfasst Benzinfahrzeuge mit einer Abgasnorm schlechter als EURO 1 und Dieselfahrzeuge mit einer Abgasnorm schlechter als EURO 2. Zurzeit sind in Heidelberg rund 3.600 Benzin- und etwa 2.000 Dieselfahrzeuge zugelassen, die vom Fahrverbot betroffen wären. Das sind etwa neun Prozent der Heidelberger Fahrzeuge. Ab Januar 2012 sind auch Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 2 davon betroffen. Die Schadstoffgruppe 2 umfasst zusätzlich alle Dieselfahrzeuge der Abgasnorm EURO 2.

Die Umweltzone in Heidelberg umfasst die Stadtteile Handschuhsheim (ohne das Handschuhsheimer Feld), Neuenheim (ohne das Neuenheimer Feld sowie den Siedlungsbereich nördlich der Neuenheimer und Ziegelhäuser Landstraße), Bergheim, Altstadt (ohne Stadtwald), Weststadt (bis zum Czernyring), Südstadt, Rohrbach (ohne das Gewerbegebiet Rohrbach-Süd). Ausgenommen sind folgende Durchgangsstraßen: die B 37, die Uferstraße/Posseltstraße/Jahnstraße, die Dossenheimer Landstraße/Hans-Thoma-Platz/Berliner Straße/Ernst-Walz-Brücke, die Eppelheimer Straße/Czerny-Brücke/Czernyring/nördlich Emil-Maier-Straße und die Speyerer Straße/Czernyring. Der Ost-West-verlaufende Durchgangsverkehr sowie die Zufahrt zum Neuenheimer Feld bleiben damit ohne Verkehrsbeschränkungen, während der von Norden kommende Verkehr nur bis zur B 37 ohne Beschränkungen durchfahren kann. Von Süden über die B 3 kommende Fahrzeuge, die nicht in die Umweltzone einfahren dürften, müssten über die B 535 und die Speyerer Straße beziehungsweise über die Autobahn A 5 ausweichen.

Weitere Informationen zur Umweltzone in Heidelberg finden Sie hier.

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