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Ausnahmegenehmigung für LKW am Wochenende

Es war bislang ein Problem für die Fahrer historischer Nutzfahrzeuge, welches nun, zumindest im Ansatz, gelöst scheint: Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot.

Die Liebhaber schwerer Fahrzeuge mußten zu Treffen, welche weiter weg stattfanden, immer wieder eine Übernachtung von Sonntag auf Montag mit einplanen, da das Sonn- und Feiertagsverbot eine Rückreise am Sonntag für illegal erklärte. Nun regelt ein Erlaß des NRW-Verkehrsministers Oliver Wittke, nach einem Gespräch mit dem DEUVET, daß eine landesweite Ausnahmegenehmigung auf Antrag erteilt wird, um den Brummis die Fahrt zu Treffen auch am Sonn- oder Feiertag ermöglicht. Dies betrifft sowohl Oldtimer-Nutzfahrzeuge mit H- als auch rotem 07er-Kennzeichen. 

Das Bundesministerium für Bauen und Verkehr kommt hier dem Umstand entgegen, Oldtimer-LKW-Besitzern die Nutzung ihrer Fahrzeuge zu Messen, Ausstellungen, Märkten, Volksfesten, kulturellen und sportlichen Veranstaltungen zu ermöglichen, die üblicherweise an Wochenenden stattfinden. Ein Schritt in die richtige Richtung, wenngleich freilich der Wegfall der Hürde namens "Beantragung einer Ausnahmegenehmigung", die vermutlich mit Kosten verbunden sein wird, der nächste Schritt sein muß. Der DEUVET möchte nun dieses Modell den restlichen Bundesländern vorstellen.