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Keine neuen Nummernschilder bei Umzug

Der Bundesrat hat heute (05.07.2013) einer Verordnung der Bundesregierung mit Auflagen zugestimmt, die regelt, dass Autofahrer künftig ihre Nummernschilder bei Umzügen bundesweit mitnehmen dürfen.

Neuer Kennzeichen bedarf es damit nicht mehr. Zudem können Fahrzeuge künftig auch im Rahmen eines internetbasierten Verfahrens elektronisch außer Betrieb gesetzt werden. Das Inkrafttreten der Verordnung möchten die Länder allerdings bis zum 1. Januar 2015 hinausschieben, um den Zulassungsbehörden eine ordnungsgemäße Umsetzung zu ermöglichen.

Der von der Bundesregierung ebenfalls vorgesehenen Möglichkeit zur Kennzeichenmitnahme auch beim Halterwechsel in einen anderen Zulassungsbereich stimmte der Bundesrat hingegen nicht zu. Er empfindet diese Regelung als zu weitgehend. Zudem wären wegen des hohen Aufwands für die Verwaltung zusätzliche Gebühren erforderlich.

Die Vorlage geht nun an die Bundesregierung zurück. Diese muss entscheiden, ob sie die Verordnung in der vom Bundesrat vorgegebenen Form in Kraft setzt.

Drucksachen zum Vorgang: Erste Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

Drucksache 435/13 (Beschluss)