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TÜV-Plakette nur in Deutschland erneuerbar

Über eine halbe Million Deutsche leben zurzeit im europäischen Ausland. Wer sich längere Zeit mit seinem in Deutschland zugelassenen Fahrzeug außerhalb der Heimat aufhält, muss die Haupt- und Abgasuntersuchung trotzdem von einer Prüfstelle in Deutschland vornehmen lassen. Darauf weist TÜV Rheinland hin.

Da die TÜV-Plakette und die Eintragung der erfolgreichen Haupt- und Abgasuntersuchungen staatlich geregelte Aufgaben darstellen, ist ein ausländisches Prüfprotokoll in Deutschland nicht gültig.

Wird die Fahrzeuguntersuchung beispielsweise während eines mehrmonatigen Aufenthaltes in Spanien fällig, kann die Plakette nur auf deutschem Staatsgebiet erneuert werden. Autofahrer sind zwar nicht sofort nach Ablauf der Frist gefordert, nach Deutschland zurückzukehren. Nach dem Grenzübertritt zur Bundesrepublik müssen sie jedoch ohne Verzögerung die nächste Möglichkeit zur fällig gewordenen Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung wahrnehmen.

Grundsätzlich ist die technische Fahrzeugüberwachung national geregelt. Das heißt, ein Fahrzeug wird von den örtlichen Prüfstellen in demjenigen Land überprüft, in dem es angemeldet ist. Die Zulassung eines Autos oder Motorrads wiederum richtet sich nach dem Wohnsitz seines Halters. Fahrzeuge mit deutschem Kennzeichen, die länger im Ausland gefahren werden, müssen in Deutschland abgemeldet und können dann in dem jeweiligen Land zugelassen werden, teilt TÜV Rheinland mit. (ar/jri)

Quelle: Auto-Reporter.net