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Kein Werkstatt-Besuch in der Umweltzone

Autohaus online 09.07.2009

Das Stuttgarter Verwaltungsgericht hat die strenge Linie des örtlichen Landratsamtes bei der Befreiung vom Fahrverbot in der Umweltzone gebilligt. Es wies die Klage einer 64-jährigen, außerhalb der Umweltzone lebenden Frau auf Erteilung weiterer Ausnahmegenehmigungen ab (Urteil vom 16. Juni, Az.: 6 K 1387/09). Gegen das Urteil ist Berufung möglich.

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