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Die Initiative Kulturgut Mobilität e.V. ist eine unabhängige, nichtkommerzielle Interessensvertretung der Oldtimerszene. Sie setzt sich für den Erhalt des historischen mobilen Erbes und der Möglichkeit zur Teilnahme von Oldtimern am Straßenverkehr ohne staatliche Restriktionen ein.

... denn mobiles Kulturgut braucht eine Zukunft!

Bericht vom 2. Deutschen Oldtimerrechtstag

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Unter der Leitung des Initiators der Oldtimerrechtstage und IKM-Vorstandsmitglieds, Herrn Rechtsanwalt Michael Eckert aus Heidelberg fand am 01. und 02. Oktober 2010 bereits der 2. Deutsche Oldtimerrechtstag statt.

Veranstaltungsort war diesmal das Seehotel in Ketsch (zwischen Mannheim und Heidelberg). Das idyllisch an einem Anglersee mitten im Grünen gelegene Seehotel bot den idealen Rahmen für eine schöne Oldtimerveranstaltung, an der ca. 50 Personen mit etwa 35 Oldtimern teilnahmen.

Die behandelten Themen stellten einen Mix aus Oldtimerrecht, Praxishinweisen und Technik dar.

„Der Oldtimer als Dienstwagen“ war Titel des ersten Vortrags von Herrn Rechtsanwalt Paul Vogel aus Berlin. Er gab Tipps und Ratschläge zur steuerlichen Anerkennung von Oldtimern als Dienstfahrzeugen unter anderem in der Anwaltskanzlei. Diese Tipps gelten natürlich in vergleichbarer Weise auch für den Oldtimer als Dienstfahrzeug anderer Selbständiger.

Rechtsanwalt Vogel hat unter anderem darauf hingewiesen, dass es keine Mindestkilometer für die berufliche Nutzung von Oldtimern gibt, der Privatanteil, der für die Eigennutzung zu versteuern ist, in der Regel sehr gering ist (Listenpreis des Fahrzeugs im Jahr der Herstellung!) und sich interessante Abschreibungsmöglichkeiten ergeben.

Den zweiten Vortrag hielt Detlev L. Burgartz von „Proversicherer“ in Köln. Er befasste sich mit den Themen Risikomanagement, Ortungstechniken, Diebstahlradar sowie der Suche und Rückholung von Oldtimern, die nach einem Diebstahl beispielsweise im Ausland aufgespürt werden. Dabei führte er unter anderem neue Ortungstechniken vor und gab Tipps zur Vermeidung von Oldtimerdiebstählen insbesondere anlässlich von Oldtimertreffen.

Unter dem Motto „Kein Stress beim TÜV“ gab Herr Mathias Gerst, Oldtimerexperte bei der TÜV-Süd-Autoservice GmbH in Heilbronn wichtige Hinweise zu der Frage, wann Fahrzeuge nach den geltenden Vorschriften ein H-Kennzeichen erhalten können. Im Vordergrund standen hier unter anderem (nicht) zeitgenössische Umbauten sowie Importfahrzeuge, für die der TÜV Süd teilweise eine umfangreiche Datenbank aufgebaut hat.

Aktuelle Aspekte der historischen Oldtimertechnik und des Oldtimerrechts wurden sodann bei einem Vortrag von Herrn Dipl.-Ing. Horst Schultz vom Museum Autovision in Altlußheim erörtert. Dieses kleine aber sehr feine Museum verdient das Prädikat „sehr empfehlenswert“ (nähere Informationen unter www.autovision-tradition.de).

Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Jürgen Nauschütt aus München referierte zu dem etwas provokanten Thema „Oldtimerrecht und Abfallrecht“ und gab wertvolle Hinweise, um Ärger mit Behörden zu vermeiden, wenn Oldtimer (oder Fragmente hiervon) in teilöffentlichen Tiefgaragen, auf Grundstücken, o.ä. abgestellt werden. Solange die Fahrzeuge noch fahrbereit (und nicht völlig vermüllt) sind, stellt dies kein Problem da. Ist jedoch die Fahrbereitschaft nicht mehr gegeben oder handelt es sich um bereits teilausgeschlachtete Ersatzteilträger, greift das Abfallrecht ein, was mit erheblichen Geldbußen und der Auflage verbunden sein kann, diesen aus Behördensicht „Abfall“ auf eigene Kosten unverzüglich einer geordneten Entsorgung zuzuführen.

Einen sehr aufschlussreichen und unter rechtlichen Aspekten besonders wichtigen Überblick über Vertragsbedingungen von Oldtimerversicherungen gab sodann Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht Arno Schubach aus Koblenz. Er zeigte auf, wo dort Fallstricke sind und wie Risiken für Oldtimerbesitzer in speziellen Oldtimerversicherungsbedingungen vermeiden werden können.

Es fand dann noch eine Aussprache zwischen den Teilnehmern des OIdtimerrechtstag über aktuelle oldtimerrechtliche Probleme statt, unter anderem zum Nutzungsausfall, zur Wertminderung nach einem Unfall, etc.

Der 3. Deutsche Oldtimerrechtstag findet voraussichtlich im September 2011 wieder in Ketsch statt. Auf dem Programm werden dann wohl die Schwerpunktthemen „Unfall mit Oldtimern“ (Kosten der Ersatzteilbeschaffung, Nutzungsausfall, Wertminderung, Schadensgutachten, Restwert, etc.) sowie das weitere Generalthema „Oldtimerveranstaltungen“ (Gestaltung von Teilnahmebedingungen und Ausschreibungen, Haftungsfragen, Versicherungen, öffentlich-rechtliche Vorschriften, etc.) stehen. (Änderungen vorbehalten)

Herzlich eingeladen sind nicht nur Anwälte und andere Juristen, sondern auch Verbandsvertreter, Sachverständige, etc., die sich in angenehmer Atmosphäre über oldtimerrechtliche Fragen auf dem Laufenden halten möchten. Interessenten können sich per E-Mail an den Veranstaltungsleiter, den Heidelberger Oldtimeranwalt Michael Eckert (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) wenden und erhalten dann eine Nachricht, sobald der neue Termin für das Jahr 2011 feststeht.

Auskünft erteilt auch die Deutsche Anwaltakademie (www.anwaltakademie.de, www.oldtimer-rechtstag.de)