Oldtimer-Gutachten
bekanntlich soll man ja so alle paar Jährchen seine Oldies zwecks Kasko- bzw. Ruhe.-Versicherung neue begutachten lassen.
Nun gut, bei mir war das wieder mal fällig.
Dummerweise geriet ich an einen "Gutachter" der Fa. Classic-Data.
Dieser sog. "Gutachter" hat es geachafft, nahezu unglaublich viele schliche Fehler in seine Gutachten einzubauen, so sind falsche Reifengrößen, falsche Ausstattung die Regel, ein Coupe wurde als 2-sitzige Limousine beurteilt usw.
Eines der Fahrzeuge habe ich danach von einem anderen Gutachter bewerten lassen - des ergab eine Wertdifferenz von 300%
Trotz mehrfacher Auffoerderung war disere Classc-Data-Gutachter nicht zu einer Nachbesserung seiner Fehlerhaften Arbeit bereit - ein Classic-Data-Gutachter ist unfehlbar und gottgleich.
Auf meine Reklamation bei Classic Date bestand die Reaktion darin, zu verzogern, vertzögern verzögern bis kein Regress mehr möglich ist.
Ich habe leider kein Schiedsgericht oder Ombudsmann für Gutachter gefunden, also bleibe ich auf den doppelten Kosten (für den 2. Gutachter) sitzen.
Ich jedenfalls werde keinem Classic-Data-Gutachter geascheige denn deren "Wertgutachten" jemals wieder vertrauen.
Gruß
Wolfgang
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Viele Grüße
Michael
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NUR:
wenn ein Handwerker, eine Werkstatt einen Fehler macht, muß diese max. 2 mal nachbessern. ist dann der Fahler immer noch virhanden, darf man den Fehler anderwo beseitigen lassen - zu Lasten des "Fehlermachers"
Wenn ein Gutachter ganz offensichtlich sachliche Fehler begeht, scheint keine Nachbesserung virgesehen zu sein und ein alternativ-Gutachten zu Lasten des Fehlermachers erst recht nicht.
Die Frage ist die:
sind diese Gutachter "Götter" und allein durch die Bezeichnung "Gutachter" absolut fehlerfrei tätig
oder gilt auch bei diesem Personenkreis das Recht, daß man für seine Fehler geradestehen muß ?
Falls Gutachter-Fehler im deutschen Recht vorgesehen sind, wie komme ich dann zu meinem Recht ?
Oder muß man erst im deutschen Recht nachbessern, um leichtfertigen und fahrlässigen Gutachtern an die Wäsche gehen zu können ??
Wolfgang
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- BJ43
im Vorstand der IKM ist ein Oldtimer Rechtsanwalt, siehe Link,
www.kulturgut-mobilitaet.de/initiative/wir-ueber-uns.html
würde mich mal an ihn wenden, kann ja nicht sein, dass ein falsches Gutachten nicht nachgebessert wird und
man auf den Kosten sitzen bleibt.
Gruß
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werd ich mal versuchen.
Wenn das um ein paar Prozent Differenz ginge, wäre mir das recht gleichgültig,
ABER
wenn ein Classic-Data-Gutachter ein Fahrzeug auf 3400 Euro schätzt und
am Tag danach ein TÜV-Gutachter bei dem gleichen Fahrzeug auf 9000 Euro Schätzwert kommt,
dann ist die "Toleranzschwelle" mehr als überschritten
Gruß
Wolfgang
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Verlangt Deine Versicherung neue Wertgutachten; soll ist ja nicht gleich muss. Es gibt innerhalb der Verträge doch gewisse Anpassungsklauseln. Meiner Ansicht dürfte ein Wertgutachten ab einem geschätzten Fahrzeugwert in Höhe von 30.000 € interessant werden . Zumeist reichen den Versicherungen bis zu dieser Grenze eigene Dokumentationen.
Viele Grüße
Michael
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Von welchen Werten sprechen wir überhaupt?spitzerer schrieb: wenn ein Classic-Data-Gutachter ein Fahrzeug auf 3400 Euro schätzt und
am Tag danach ein TÜV-Gutachter bei dem gleichen Fahrzeug auf 9000 Euro Schätzwert kommt,
Markt/Verkaufswert? Wiederherstellungswert? Versicherungswert?
Um welches Fahrzeug geht es überhaupt?
Von Wertgutachen des TÜV halte ich schon mal garnichts. Diese Gutachten kannst du nur gebrauchen, wenn du einen Hohe Versicherungssume abschließen willst und im Schadensfall die Versicherung so richtig bescheißen willst.
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BJ43 schrieb: Moin,
im Vorstand der IKM ist ein Oldtimer Rechtsanwalt, siehe Link,
www.kulturgut-mobilitaet.de/initiative/wir-ueber-uns.html
würde mich mal an ihn wenden, kann ja nicht sein, dass ein falsches Gutachten nicht nachgebessert wird und
man auf den Kosten sitzen bleibt.
Gruß
Hallo,
nix für ungut. Aber wie kannst Du denn "beurteilen" ob ein Gutachten falsch oder richtig ist? Wenn Du das könntest bräuchstest Du doch gar keinen Gutachter? Was ist denn falsch am Gutachten, die Höhe der Werte?
Grüsse
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- BJ43
Dannoso schrieb:
BJ43 schrieb: Moin,
im Vorstand der IKM ist ein Oldtimer Rechtsanwalt, siehe Link,
www.kulturgut-mobilitaet.de/initiative/wir-ueber-uns.html
würde mich mal an ihn wenden, kann ja nicht sein, dass ein falsches Gutachten nicht nachgebessert wird und
man auf den Kosten sitzen bleibt.
Gruß
Hallo,
nix für ungut. Aber wie kannst Du denn "beurteilen" ob ein Gutachten falsch oder richtig ist? Wenn Du das könntest bräuchstest Du doch gar keinen Gutachter? Was ist denn falsch am Gutachten, die Höhe der Werte?
Grüsse
Moin,
bezog sich auf diese Textstelle im ersten posting.
"Dieser sog. "Gutachter" hat es geachafft, nahezu unglaublich viele schliche Fehler in seine Gutachten einzubauen, so sind falsche Reifengrößen, falsche Ausstattung die Regel, ein Coupe wurde als 2-sitzige Limousine beurteilt usw."
Kann man wohl davon ausgehen, dass das Gutachten fehlerhaft ist.
Gruß
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