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Tagfahrlicht wird ab Februar 2011 Pflicht

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10 Jahre 1 Monat her #38432 von goggo
Eben und mit dem Goggo will ich grad ned übersehen werden...

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10 Jahre 1 Monat her #38437 von VOLVO aG

StevieP2 schrieb: KADAfahrer schrieb:

auch bei den modernen mit angeblicher automatischer Leuchtweitenregulierung ausgestatteten hochmodernen Neustfahrzeuge.

Hier sollte verstärkt die lichttechnische Einrichtung geprüft werden, auch von der Ordnungsbehörde im Feld. Ist ein weites Betätigungsfeld, daher die nachlässige Überwachung.


Hier liegt das Problem schon darin, dass man die modernen Lichtanlagen mit dem lächerlichen Uralt- Standard- Lichttester (der ja nur beim TÜV vorhanden ist) gar nicht korrekt überprüfen kann. Eine richtige Funktionsprüfung und Diagnose, ob die auswändige Lichttechnik mit adaptiver Anpassung, Kurvenlicht, variabler Leuchtweite etc. korrekt funktioniert, ist für den TÜV nicht machbar. Da ists einfacher, auf Ölverlust hinzuweisen...

Steffen

Leuchtweitenregulierung ab BJ 1990 defekt: keine Plakette; nur welcher Kfz-Fahrer kann der manuellen Leuchtweitenregulierung korrekt umgehen? Versuch und Irrtum!

~M~

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10 Jahre 1 Monat her #38438 von VOLVO aG

goggo schrieb: Eben und mit dem Goggo will ich grad ned übersehen werden...

Sollst Du auch nicht; aber bitte keine Umrissreflektoren, denn diese sind für Pkw verboten.

~M~

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10 Jahre 1 Monat her #38439 von oldierolli
Hallo, KADAfahrer/Steffen hat aber voll Recht mit der Bezeichnung "ANGEBLICHER automatischer LW-Regulierung". Da die Hell/Dunkel-Grenze voll ausgereizt wird, werde ich als Fußgänger fast immer an ansteigenden Strecken und bei Bodenwellen übelst geblendet, da die "Technik" überfordert ist. Hauptsache formal korrekt. Und dann die schlimmen Leuchtenausfälle wegen falschem Gebastel beim Nachrüsten. Zurückspiegelnden Gruß. Rolf

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10 Jahre 1 Monat her #38440 von VOLVO aG
Amtsblatt der Europäischen Union

Regelung Nr. 48 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) —
Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich des Anbaus der
Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen
...
2.25. „Parken des Fahrzeugs“ ist:
2.25.1. bei einem Kraftfahrzeug der Zustand, in dem es steht, sein Antriebsmotor nicht läuft und seine
beweglichen Bauteile sich in normaler (normalen) Lage(n) nach Absatz 2.23 befinden;

~M~

P.S.: Man beachte die Definition eines Parkereignisses [DE], Parkierungsereignisses [AT].

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10 Jahre 1 Monat her - 10 Jahre 1 Monat her #38443 von Ronnie1958
]

StevieP2 schrieb: KADAfahrer schrieb:
Leuchtweitenregulierung ab BJ 1990 defekt: keine Plakette; nur welcher Kfz-Fahrer kann der manuellen Leuchtweitenregulierung korrekt umgehen? Versuch und Irrtum!

~M~


Da muss man nur zum richtigen Prüfer gehen! Meiner hat nicht nachgesehen, ob ich Warndreieck und Verbandkasten drin hatte, hat die FIN unten an der Frontscheibe nicht mit der im Schein verglichen, geschweige denn die LW-Regulierung geprüft. In letzter Zeit fällt mir immer mehr auf, dass wir Bundesblendwochen haben. Das wird aber nicht an einer Fehlbedienung der LW-Regulierung liegen, sondern daran, dass es immer komplizierter wird, Lampen zu wechseln, zum Beispiel durch eine Öffnung im Radhaus. Vor Allem bei vielen linken Scheinwerfern sitzen die Lampen nicht korrekt und sie blenden oft heftig.
Letzte Änderung: 10 Jahre 1 Monat her von Ronnie1958.
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10 Jahre 1 Monat her #38444 von oldierolli
Hallo, genau das isses! Die Konstrukteure sollte man bei Minus 20 Grad mit nacktem Ar.. den Q-Damm auf und ab scheuchen. Und der ADAC pennt, im Gegensatz zu den 70er Jahren. Aber die unbedarften Mitbürger kaufen ja so einen Müll. Kaufstreikenden Gruß. Rolf

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