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Tagfahrlicht wird ab Februar 2011 Pflicht

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12 Jahre 1 Monat her #32785 von goggo
Nachdem Frau Jerimias von der Kripo München hier nicht mehr mitliest kann ich ja zugeben das ich 15W Halogen BA9s anstatt den Standlichtbirnen drin habe beim 924 - die sind auch unten im Fernlicht integriert als wie Tagfahrlicht von der höhe.. dazu einen eigenen Schalter das mit einer Diode abgekoppelt vom Standlichtstrang... nur so am Rande als Tipp - die Birnchen gibts z.B. bei RS Components...

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12 Jahre 1 Monat her #32787 von Johnny Burnette
goggo schrieb:

Nachdem Frau Jerimias von der Kripo München hier nicht mehr mitliest .



na na na, nu gib mal nicht so an. Ich kann mir kaum vorstellen das Dein Kriminalfall so wichtig ist das eine SOKO ständig hier das Forum observiert. Sollte es doch so sein und der Fall wird später verfilmt sag bitte dem Drehbuchautor das er mich nicht erwähnt, ich bin nicht so Mediengeil.:laugh:

J.B.

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  • BJ43
12 Jahre 1 Monat her - 12 Jahre 1 Monat her #32788 von BJ43
Johnny Burnette schrieb:

goggo schrieb:

Nachdem Frau Jerimias von der Kripo München hier nicht mehr mitliest .



na na na, nu gib mal nicht so an. Ich kann mir kaum vorstellen das Dein Kriminalfall so wichtig ist das eine SOKO ständig hier das Forum observiert. Sollte es doch so sein und der Fall wird später verfilmt sag bitte dem Drehbuchautor das er mich nicht erwähnt, ich bin nicht so Mediengeil.:laugh:

J.B.

Goggo hat doch längst den Bundestrojaner * auf seinem Rechner, installiert auf Anweisung von Frau Jerimias


*... tarnt sich übrigens unter dem Kürzel ikm (ich kann mitlesen ) :laugh:
Letzte Änderung: 12 Jahre 1 Monat her von BJ43.

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12 Jahre 1 Woche her #32926 von KADAfahrer
gehört zwar nicht unmittelbar zum Thema Tagfahrlicht, aber wie kleinlich bei einem ca. 20 Jahre alten Mercedes W124 bei der TÜV-Untersuchung nach irgendwelchen Mängeln gefahndet wird, kann einem auch schon fast wieder ein Schmunzeln ins Gesicht zaubern.

Da einfach nichts zu finden ist, muss man ein nicht korrekt eingestelltes Ablendlicht rechts notieren und mit einem Hochstern hinweisen, dass die fehlerhafte Einstellung sofort an Ort und Stelle korrigiert worden ist.
Dann noch obligatorisch bei einem ja nicht ganz neuen, alten Mercedes auf ein angerostetes Verteilerstück
bei Bremse Hinterachse als Mangel hinzuweisen.

Die Statistik muss ja auch stimmen.
20 Jahre alte Fahrzeuge müssen doch irgendwie mängelbehaftet sein. So mein Eindruck.

Mich stören die -in meinen Augen- Vielzahl von blendenden und falsch eingestellten Scheinwerfern (Fahrlicht) nicht nur bei Omnibussen des Linienverkehrs (Subunternehmer), auch bei den modernen mit angeblicher automatischer Leuchtweitenregulierung ausgestatteten hochmodernen Neustfahrzeuge.

Hier sollte verstärkt die lichttechnische Einrichtung geprüft werden, auch von der Ordnungsbehörde im Feld. Ist ein weites Betätigungsfeld, daher die nachlässige Überwachung. Nur meine MeB) inung.

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12 Jahre 1 Woche her #32927 von Johnny Burnette
ja, diese Erbsenzählerei begründet sich auch in einer gewissen Existensangst die die Prüforganisationen haben und sich damit erklärt das deren Daseinsberechtigung sich in Zukunft damit in Frage stellen könnte wenn es sich erweisen sollte das die Menge an Mängeln der am öffentlichen Strassenverkehr teilnehmenden Fahrzeuge erschwindent gering sein sollte.

Statistiken dazu weisen nicht die Art der Mängel sondern die Menge auf. Also kein Wunder das es sich oftmals dabei um solchen Kappes wie "Scheinwerfereinstellung" oder "geringen Ölverlust" handelt.

J.B.

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12 Jahre 1 Woche her #32928 von StevieP2
KADAfahrer schrieb:

auch bei den modernen mit angeblicher automatischer Leuchtweitenregulierung ausgestatteten hochmodernen Neustfahrzeuge.

Hier sollte verstärkt die lichttechnische Einrichtung geprüft werden, auch von der Ordnungsbehörde im Feld. Ist ein weites Betätigungsfeld, daher die nachlässige Überwachung.


Hier liegt das Problem schon darin, dass man die modernen Lichtanlagen mit dem lächerlichen Uralt- Standard- Lichttester (der ja nur beim TÜV vorhanden ist) gar nicht korrekt überprüfen kann. Eine richtige Funktionsprüfung und Diagnose, ob die auswändige Lichttechnik mit adaptiver Anpassung, Kurvenlicht, variabler Leuchtweite etc. korrekt funktioniert, ist für den TÜV nicht machbar. Da ists einfacher, auf Ölverlust hinzuweisen...

Steffen

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10 Jahre 1 Monat her #38414 von goggo
Auch zur NAcht der Museen :-))
Anhänge:

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10 Jahre 1 Monat her #38415 von Sierra
Nee, Helmut, das ist ja wohl nicht Dein Ernst. Wo issn hier der Kotzsmiley? ;)

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10 Jahre 1 Monat her #38417 von goggo
Komt auf den Bildern blauer daher wie in echt ;-) .. so blau wie die Abgasfahne

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10 Jahre 1 Monat her #38422 von VOLVO aG
„Auffällige Markierung“ ist eine Einrichtung, die dazu dient, die Erkennbarkeit eines Fahrzeugs
von der Seite oder von hinten durch Reflexion von Licht zu erhöhen, das von einer Lichtquelle
ausgeht, die nicht an dem angestrahlten Fahrzeug angebracht ist, wobei sich der Beobachter in
der Nähe dieser Lichtquelle befindet.

Lkw-Kennzeichnung

~M~

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