Tagfahrlicht wird ab Februar 2011 Pflicht
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Nachdem Frau Jerimias von der Kripo München hier nicht mehr mitliest .
na na na, nu gib mal nicht so an. Ich kann mir kaum vorstellen das Dein Kriminalfall so wichtig ist das eine SOKO ständig hier das Forum observiert. Sollte es doch so sein und der Fall wird später verfilmt sag bitte dem Drehbuchautor das er mich nicht erwähnt, ich bin nicht so Mediengeil.

J.B.
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- BJ43
Goggo hat doch längst den Bundestrojaner * auf seinem Rechner, installiert auf Anweisung von Frau Jerimiasgoggo schrieb:
Nachdem Frau Jerimias von der Kripo München hier nicht mehr mitliest .
na na na, nu gib mal nicht so an. Ich kann mir kaum vorstellen das Dein Kriminalfall so wichtig ist das eine SOKO ständig hier das Forum observiert. Sollte es doch so sein und der Fall wird später verfilmt sag bitte dem Drehbuchautor das er mich nicht erwähnt, ich bin nicht so Mediengeil.
J.B.
*... tarnt sich übrigens unter dem Kürzel ikm (ich kann mitlesen )

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Da einfach nichts zu finden ist, muss man ein nicht korrekt eingestelltes Ablendlicht rechts notieren und mit einem Hochstern hinweisen, dass die fehlerhafte Einstellung sofort an Ort und Stelle korrigiert worden ist.
Dann noch obligatorisch bei einem ja nicht ganz neuen, alten Mercedes auf ein angerostetes Verteilerstück
bei Bremse Hinterachse als Mangel hinzuweisen.
Die Statistik muss ja auch stimmen.
20 Jahre alte Fahrzeuge müssen doch irgendwie mängelbehaftet sein. So mein Eindruck.
Mich stören die -in meinen Augen- Vielzahl von blendenden und falsch eingestellten Scheinwerfern (Fahrlicht) nicht nur bei Omnibussen des Linienverkehrs (Subunternehmer), auch bei den modernen mit angeblicher automatischer Leuchtweitenregulierung ausgestatteten hochmodernen Neustfahrzeuge.
Hier sollte verstärkt die lichttechnische Einrichtung geprüft werden, auch von der Ordnungsbehörde im Feld. Ist ein weites Betätigungsfeld, daher die nachlässige Überwachung. Nur meine MeB) inung.
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Statistiken dazu weisen nicht die Art der Mängel sondern die Menge auf. Also kein Wunder das es sich oftmals dabei um solchen Kappes wie "Scheinwerfereinstellung" oder "geringen Ölverlust" handelt.
J.B.
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auch bei den modernen mit angeblicher automatischer Leuchtweitenregulierung ausgestatteten hochmodernen Neustfahrzeuge.
Hier sollte verstärkt die lichttechnische Einrichtung geprüft werden, auch von der Ordnungsbehörde im Feld. Ist ein weites Betätigungsfeld, daher die nachlässige Überwachung.
Hier liegt das Problem schon darin, dass man die modernen Lichtanlagen mit dem lächerlichen Uralt- Standard- Lichttester (der ja nur beim TÜV vorhanden ist) gar nicht korrekt überprüfen kann. Eine richtige Funktionsprüfung und Diagnose, ob die auswändige Lichttechnik mit adaptiver Anpassung, Kurvenlicht, variabler Leuchtweite etc. korrekt funktioniert, ist für den TÜV nicht machbar. Da ists einfacher, auf Ölverlust hinzuweisen...
Steffen
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von der Seite oder von hinten durch Reflexion von Licht zu erhöhen, das von einer Lichtquelle
ausgeht, die nicht an dem angestrahlten Fahrzeug angebracht ist, wobei sich der Beobachter in
der Nähe dieser Lichtquelle befindet.
Lkw-Kennzeichnung
~M~
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