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8 Jahre 4 Monate her #42393 von VOLVO aG
Anspielung auf irgendwelche Fahrzeuge mit roter 07 aus dem Landkreis Böblingen, deren Kennzeichenbefestigungen sich durch Flügelmuttern und weit hervoragenden überlangen Schraubengewinden auszeichnen?

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8 Jahre 4 Monate her #42403 von Johnny Burnette
Kennzeichen hamma auch dran :laugh: :laugh: :laugh:
Anhänge:

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8 Jahre 4 Monate her #42414 von Mario
Viel Spaß damit, Thomas :-)

Viele Grüße
Mario

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8 Jahre 4 Monate her #42416 von Johnny Burnette
danke Mario,

den werde ich haben zumindest wegen der roten Rückleuchten beim TÜV oder wo soll ich da noch gelbe Blinkleuchten anbauen??? :laugh: :laugh: :laugh:

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8 Jahre 4 Monate her #42417 von arondeman

Johnny Burnette schrieb: danke Mario,

den werde ich haben zumindest wegen der roten Rückleuchten beim TÜV oder wo soll ich da noch gelbe Blinkleuchten anbauen??? :laugh: :laugh: :laugh:


Tja, dann wünsche ich viel Spaß bei der Such nach 'nem verständigne Prüfer.
Rote Blink-Brems-Rückleuchten gehen laut Übergangsbestimmungen der StVZO schon, aber eben bis zu einer Baujahresgrenze. Und die Grenze reißt dein Neuzugang deutlich, glaub ich ...

Aber wenn bei diesem Exemplar nicht auch so eine depperte US-Schaltung verbaut ist, bei der die ganzen Rückleuchten am Stück leuchten und es dann INNERHALB dieser Leuchten, wenn gebremst wird, ganz minimal heller wird bzw. beim Blinken minimal heller und ziemlich langsam mitgeblinkt wird (wie bei einer Einkammerleuchte und Blinkgeber Marke Ultraträge), dann wäre ja schon viel gewonnen. ;)
Zu Zeiten, als die GI Joes hier das Straßenbild noch mehr bevölkerten, war das mit deren komplett roten, aber nicht sehr kontrastreichen Heck-Brems-Blinkleuchten manchmal eine echte Zumutung (auch bei damals - in den 80ern und 90ern - neuen und neuesten Baujahren).

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8 Jahre 4 Monate her #42421 von Johnny Burnette
glaub mir wir haben da den Trick raus wie wir das Auto mit den Rückleuchten durch die Vollabnahme bekommen aber so richtig zufrieden bin ich mit der Lösung nicht.

Stichtag ist der 01.01.1970, das abgebildete Fahrzeug ist eine C3 Bauzeit von 1968 bis 1982. Das bedeutet das die Modelle von 1968 und 1969 problemlos mit den roten Blinkern zugelassen werden jedoch die Fahrzeuge der Baujahre 1970 bis 1982 der gleichen Baureihe umgebaut werden müssen was ich für absolut lächerlich halte.
Besonderer Aufhänger ist übrigens auch das es für derartige Fahrzeuge für die es keine anderen Rücklichter gibt und die nur mit erheblichen Eingriffen in die Fahrzeugelektrik umgerüstet werden können vom TÜV Nord eine Ausnahmegenehmigung gab die aber mitlerweile nicht mehr gültig ist. Der größte Witz an der Geschichte ist das es für die Sidemarkers die nu wirklich keiner braucht eine Ausnahmegenehmigung gibt.

Die abgebildete rote Corvette ist übrigens Baujahr 1980. Am Innenspiegel hängt noch der Rosenkranz des Mexicostämmigen Vorbesitzers. Gekauft habe ich das Auto am 26.12.2014 in NE San Antonio/Texas. ;)

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8 Jahre 4 Monate her #42422 von VOLVO aG
Geschildertes absurd und nicht nachvollziehbar mit einem gesunden Menschenverstand.

O welche Tiefe des Reichtums sowohl der Weisheit als auch der Erkenntnis Gottes! Wie unergründlich sind seine Gerichte, und wie unausforschlich seine Wege! Denn wer hat den Sinn des Herrn erkannt, oder wer ist sein Ratgeber gewesen? Oder wer hat ihm etwas zuvor gegeben, dass es ihm wieder vergolten werde? Denn von ihm und durch ihn und für ihn sind alle Dinge; ihm sei die Ehre in Ewigkeit! Amen.

Römer 11, 33-36


Wie unauschforschlich deren Wege - Ratgeber - Weisheit - Sinn...
~M~

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