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12 Jahre 10 Monate her #29492 von Knutschkugel
Nachdem ich dafür eigens per E-Mail, offensichtlich in groß angelegter Aktion, belästigt wurde, habe ich da mal kurz reingeschaut. Zuerst ein Blick ins Impressum, man will ja wissen, mit wem man es zu tun hat. Ok, danke, Maulkorbforum brauche ich nicht.

Grüße, Detlef
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12 Jahre 10 Monate her - 12 Jahre 10 Monate her #29495 von Johnny Burnette
naja was man davon wohl halten soll ich behalts lieber fuer mich!

und alle diejenigen die schonmal ihrem Moderatorenposten kraeftig nachgeweint haben sind selbstverstaendlich wieder mit an Bord.:laugh: :laugh: :laugh:

Ich bin mal gespannt wenn ich wieder nach Deutschland komme ob ich dafuer auch ne Benachrichtigungsmail in meinem Postfach habe:laugh:

so und nu fahre ich zu Walmart ne neue Familienpackung Miller Genuine Draft kaufen

netten Gruss

Johnny Burnette
Letzte Änderung: 12 Jahre 10 Monate her von Johnny Burnette.
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  • BJ43
12 Jahre 10 Monate her - 12 Jahre 10 Monate her #29497 von BJ43
BJ43 antwortete auf Aw: Zum lustigen Forum
Nach einer Insolvenz bleiben in der Regel immer offene Forderungen von Gläubigern zurück.
Dann (oft) gibt es eine neues Konstrukt *, wie in diesem Fall, unter der gleichen Leitung, dem gleichen Namen und alles geht oder soll von vorne los(gehen).
Ich "liebe" solche Leute, wäre - wenn ich denn wollte- will oder wollte aber ohnehin nicht, ein Grund für mich, um diese Seite von Herrn (Name ist mir entfallen) eine riesen Bogen zu machen.
Just my 2 pence.
Gruß
BJ43

* der Mantel(Fachausdruck) / "Produktname" ist ja noch da.
Letzte Änderung: 12 Jahre 10 Monate her von BJ43.
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12 Jahre 10 Monate her - 12 Jahre 10 Monate her #29498 von Sierra
Nein, das kann man differenzierter betrachten.
Jochens jetzige Firma gab es schon vor OI, die ist nicht neu.
OI ist verkauft, es existiert kein Internetauftritt und kein Forum.
Jochen hat die Daten aus dem alten Forum und eine neue Domain.

Beim Verkauf von Classic Data dürfte Jochen kaum draufgezahlt haben. Umso schlimmer fände ich, wenn auch formal korrekt, OI-Gläuber um Geld gebracht worden wären. Wissen tu ich es aber nicht. Alles wildeste Spekulation und ein bißchen Internetrecherche. B)

Gruß
Michael
Letzte Änderung: 12 Jahre 10 Monate her von Sierra. Grund: .
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  • BJ43
12 Jahre 10 Monate her - 12 Jahre 10 Monate her #29499 von BJ43
BJ43 antwortete auf Aw: Zum lustigen Forum
Begriff Insolvenz... so jetzt mach was draus :)
de.wikipedia.org/wiki/Insolvenz
Gruß
BJ43
Letzte Änderung: 12 Jahre 10 Monate her von BJ43.
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12 Jahre 10 Monate her #29500 von oldsbastel
Sierra schrieb:

Umso schlimmer fände ich, wenn auch formal korrekt, OI-Gläuber um Geld gebracht worden wären. Wissen tu ich es aber nicht.


Hallo Michael,

wenn die Verbindlichkeiten der GmbH das GmbH-Vermögen übersteigen, muss die GmbH als jurisitische Person Insolvenz anmelden. Im Zuge der Bankenkrise wurde das GmbH-Gesetz geändert, so dass nicht sofort Insolvenz beantragt werden muss, wenn die Verbindlichkeiten kurzfristig das Firmenvermögen übersteigen, aber das Unternehmen ansonsten gesund ist. Durch die Bankenkrise wären nach der alten Regelung etliche gesunde Firmen den Bach runter gegangen.

Konkurs ist etwas anderes, nämlich hierzulande eine betrügerische Insolvenz. Und Insolvenzverschleppung ist strafbar. Einen solchen Kunden hatte ich auch schon, dem ich dann mit dem Staatsanwalt auf den Pelz gerückt bin. Natürlich bleiben in der Regel offene Forderungen zurück, weil das insolvente Unternehmen überschuldet ist. Wäre es nicht überschuldet, müsste es auch keine Insolvenz anmelden. Es sind nur wenige Fälle, bei denen alle Forderungen befriedigt werden können.

Die Möglichkeit nach "Chapter 11", wie der Gläubigerschutz in USA, ist in Deutschland nicht vorgesehen. Es bleibt also bei Überschuldung nur die Insolvenz. Wenn ich mich richtig erinnere, ist aber im Zuge der Bankenkrise auch darüber nachgedacht worden.
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12 Jahre 10 Monate her #29501 von Ralf
Ralf antwortete auf Aw: Zum lustigen Forum
Sierra schrieb:

OI ist verkauft, es existiert kein Internetauftritt und kein Forum.
Jochen hat die Daten aus dem alten Forum und eine neue Domain.


Naja, nicht ganz. Die Domain oldtimer-forum.de gehörte bisher der Firma Oldtimer Info GmbH & Co. KG und war schon immer die Domain, unter der das OI-Forum lief. Ausser der (ohnehin lange fälligen) Umstellung auf eine moderne technische Plattform hat sich faktisch nichts geändert. Das sehen offensichtlich auch die Betreiber so: für ein neues Forum, das erst wenige Tage existiert, wäre ansonsten die Unterzeile "Europas größtes Forum für Oldtimer, Youngtimer und kommende Klassiker" etwas kühn. ;)

Und nun rate mal, auf wen die Domain oldtimer-Info.de aktuell eingetragen ist...

Grüße
Ralf
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  • BJ43
12 Jahre 10 Monate her - 12 Jahre 10 Monate her #29503 von BJ43
BJ43 antwortete auf Aw: Zum lustigen Forum
Moin oldbastel,
jetzt misch mal keinen wilden Cocktail -Chapter11 , Bankenkrise - zusammen :laugh:
Chapter 11 bezeichnet eine Möglichkeit in den USA vorübergehend Schutz, zum Zwecke eine Reorganisation, zu beantragen, werden Gläubigerforderungen ausgesetzt, bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass diese nicht später bedient werden ( im Gegensatz zu einer Insolvenz, da sind die Gläubiger auf jedenfall die Gelackmeierten, wenn nicht genügend "Substanz" vorhanden ist, ist die Regel ).
Gruß
BJ43
Letzte Änderung: 12 Jahre 10 Monate her von BJ43.
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12 Jahre 10 Monate her - 12 Jahre 10 Monate her #29504 von oldsbastel
Nach Chapter 11 werden in der Regel ebenfalls Vergleiche geschlossen, bei denen Forderungen auf der Strecke bleiben.

Im Übrigen gibt es auch in Deutschland bei einer juristischen Person wie der GmbH Durchgriffsmöglichkeiten auf das Privatvermögen des GF bzw. GGF, wenn eine hinreichende Verletzung der Pflicht als GF vorliegt.
Letzte Änderung: 12 Jahre 10 Monate her von oldsbastel.
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  • BJ43
12 Jahre 10 Monate her #29505 von BJ43
BJ43 antwortete auf Aw: Zum lustigen Forum
oldsbastel schrieb:

Nach Chapter 11 werden in der Regel ebenfalls Vergleiche geschlossen, bei denen Forderungen auf der Strecke bleiben.

Nochmal, :)
bei Chapter 11 können die Forderungen zu einem späteren Zeitpunkt bedient werden,falls die Reorganisation erfolgreich ist.
Chapter11 = vorübergehender Schutz vor Gläubigerforderungen.
So Schluss von mir :)
Gruß
BJ43
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