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Befriestete Führerscheine Leicht-LKW

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6 Jahre 4 Monate her #43710 von wenzel
Der Führerschein Klasse 2 oder jetzt CE mit Eintragung der Ziffer 95 und 5 Jähriger Gültigkeit gilt nur für gewerbliches Fahren,also Fahrer die damit beruflich fahren.
Oldtimer oder Wohnmobile ,die nicht gewerblich zugelassen sind dürfen auch weiterhin privat gefahren werden., so wurde es mir von der Führerscheinstelle und der Polizei gesagt.
Begründung: Der Führerschein ist Privatbesitz und zeitlich nicht begrenzt, nur Berufskraftfahrer oder Fahrer die gewerblich unterwegs sind müssen die Untersuchungen und Module machen.

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6 Jahre 4 Monate her #43714 von Brummi
Die Ziffer 95 benötigt man nur für gewerbliche Fahrten. Die Gesundheitsprüfung für Führerschein 2 bzw. CE + C muss jedoch auch für Privatfahrten gemacht werden, da die Gültigkeit dieser Klassen nur für 5 Jahre eingetragen wird.
Gruß Harald

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6 Jahre 4 Monate her #43718 von Sierra
So isses. Und ob ihr 2033 umtauschen müsst, ist fraglich. Vllt. hat sich das ja bis dahin erledigt. ;) SCNR.
Ich hab schon 2 in CE getauscht und verlängert. Brille für die C-Klassen gekriegt und dann für die "geringwertigen" gleich mit dazu. Daraufhin musste ich beweisen, dass ich für die geringwertigen die Auflage erfülle und sie wurde wieder ausgetragen.

Mal gucken, ob ich mir den Zinnober nochmal antue oder auf CE verzichte, zugunsten keiner Brille beim Traktor. Im Auto setz ich sie sowieso freiwillig auf.

Gruß
Michael

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6 Jahre 4 Monate her #43719 von VOLVO aG
Den Eintrag unter 12. 01 finde ich aber nicht schlimm; Harald hat diesen wohl ebenfalls. Lästig ist allenfalls. dass eine ordentliche Sehhilfe recht teuer sein kann. Man muss ja nicht Sir Elton John nacheifern, der mehr als zweihundert dieser besitzen soll - vermutlich kann er sich's auch leisten...

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6 Jahre 4 Monate her #43722 von Sierra
Der Eintrag 01 wird dann lästig, wenn man täglich mehrmals nur kurz aus dem Büro rausgeht, um einen kleinen Oldtimertraktor umzuparken und das Grundstück aufgrund Kundenverkehrs öffentlich zugänglich ist und somit zum öffentlichen Verkehrsraum gehört.
Dazu braucht man nur noch eine Nachbarin, die einem alles erdenklich Schlechte wünscht und jemanden, der ihr das mit der Sehhilfenauflage steckt ...

Falls sie hier mitliest: Nein, ich habe diesen Eintrag derzeit nur für >3,5t :P

Abgesehen davon droht jetzt doch deutliches Ungemach für "neue" Führerscheine:
www.lawblog.de/index.php/archives/2017/0...eltig/#disqus_thread

Vor allem ist es ein Unding, dass man bei C1 etc. niemanden mehr mitnehmen darf. Keinen Beifahrer?

Mario, jetzt hast Du doch noch was zum Nachhaken und möglicherweise korrigierend eingreifen.
Wäre ja ein Unding, wenn man zum Oldietreffen mit dem LKW Frau und Kinder hinterherlaufen lassen müsste.

Gruß
Michael

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6 Jahre 4 Monate her #43728 von wenzel

Brummi schrieb: Die Ziffer 95 benötigt man nur für gewerbliche Fahrten. Die Gesundheitsprüfung für Führerschein 2 bzw. CE + C muss jedoch auch für Privatfahrten gemacht werden, da die Gültigkeit dieser Klassen nur für 5 Jahre eingetragen wird.
Gruß Harald

Ist richtig. Gesundheitsprüfung und Sehtest braucht man weiterhin alle 5 Jahre, nur keine 95 Eintragung, wenn man nicht gewerblich fährt. Aber die Gesundheitsprüfung und Sehtest gab schon immer, damals noch auf dem Gesundheitsamt.

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6 Jahre 4 Monate her #43730 von VOLVO aG
Natürlich ist Haralds Antwort korrekt; und er, wenn nicht er, sollte sich hier auskennen. Zumindest ist aus aus dem "befriestet" vorläufig ein "befristet" geworden.

~M~

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6 Jahre 4 Monate her #43739 von Mario
Ich habe den von Michael verlinkten Text gerade zur Prüfung an unseren Rechtsbeistand weitergeleitet und informiere Euch, wenn ich Antwort erhalte.

Viele Grüße
Euer Mario

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5 Jahre 11 Monate her #43977 von VOLVO aG
Wie sieht es mit der Antwort des Rechtsbeistandes nach annähernd einem halben Jahr eigentlich aus? Vermutlich habe ich dessen Antwort überlesen!
~M~

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