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H Kennzeichen auf Leichtkraftrad...
schreyhalz schrieb: Moin Moin !
@arondeman , ich vermute mal aus dem Kontext ,dass du mich meinst
"Durchführungsverordnungen" des Amtes anstelle allgemeingültiger Gesetze
nenne bitte klapp und klar eine Rechtsvorschrift nebst zugehöriger Paragraphennummer, die ganz klar sagt, dass das doch geht
Bitte Schön : §14 FZV
www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__14.html
MfG Volker
Besten Dank, das sieht schon mal klarer aus.
Ja - ich meinte dich. Denn es gibt eben doch allerlei Vorschriften, die sind nicht bis ins Letzte auf höchster Ebene geregelt, sondern die Umsetzung im Detail wird den Ländern oder gar Kommunen überlassen (deswegen ja z.B. auch so ein Durcheinander beim 07er Kennzeichen), und wenn es erst einmal eine gewisse Zahl solcher Vorschriften gibt und sich die Amtssesselbesetzer zwecks Abwimmelei des lästigen Antragstellers darauf berufen (nach dem Mottto "und nu beweis mir mal das gegenteil"), egal ob das im konkreten Fall auch genau so zutrifft, dann stehst du als Normalbürger erstmal da, wenn du nicht ganz wild entschlossen und in der Paragraphenreiterei einigermaßen versiert bist ...
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Klasse - Danke !!.
mit dem Paragraphen-Hinweis kann man was anfangen !
Wolfgang
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genug der Lobhudelei !
Das ist nichts anderes als der ganz normale Verweis auf den § der FZV , der die "normale" Abmeldung beinhaltet.Wichtiger dagegen ist die Zulassung , die in § 4 in Verbind mit § 3 geregelt ist. Hierbei ist unbedingt darauf zu achten ,dass die ABE des Fzges nicht eingezogen wird ,wenn eine ZBII erstellt werden sollte. Diese ist genau wie ein COC Papier zu sehen , aber auch dieses wurde zumindestens anfangs von einigen Zul.stellen widerrechtlich eingezogen. Sowohl ABE als auch COC Papier sind nicht einzuziehen oder ungültig zu machen ! Sie gehören immer zum Fzg und haben bei jeder Veräusserung auch bei dem Fzg zu bleiben !
Hier gilt nämlich §19 StVZO :
"(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. "
Dazu ist anzumerken: Die "endgültige Ausserbetriebsetzung" triit nun nicht mehr nach 1,5 Jahren ein , sondern nach EU Recht erst mit der Verschrottung des Fzges.
Interessant ist aber für den hier vorliegenden Fall "wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird" ! Die ABE für einen Fzg-Typ entziehen kann nur das KBA !!!. Die Zul.stelle selbst kann zwar nach §19 StVZO für das Fzg die BE und damit die ABE entziehen, aber dazu muss der Halter Änderungen vorgenommen haben ,die zum Erlöschen der BE führen. Welche das sind ,kann im §19 nachgelesen werden, die freiwillige Zulassung gehört jedenfalls nicht dazu und wäre ja auch völlig unsinnig ,da genau die Zulassung unter diesen Umständen ja abgelehnt werden müsste.
MfG Volker
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Aus einem Forum , der Typ will unbedingt sein Moped richtig zulassen und tritt wohl eine Welle los ohne es zu kapieren...
Hier ein erfahrungsbericht aus einem Zündapp Forum "Ja was soll ich sagen... :suspect:
Ich war eben da, natürlich hat das denen erstmal gar nicht gefallen. Nach der ersten Ablehnung verschwand die gute Frau im Hinterzimmer. Nach ca. 10 min. kam sie wieder und sagte, es ginge doch. Aaaaber: Das Fahrzeug müsse vorgeführt werden. Alles gute Zureden meinerseits brachte nichts, auch nicht, dass ich Fotos der Plaketten hatte. Die Frau war völlig überfordert.
Also gut, Moped geholt, checken lassen. Ok. Aber: Wo ist die HU-Bescheinigung? Ohne die geht es nicht.
Ich lies nicht locker, kam schließlich zur Chefin. Auch die war skeptisch.
Es geht um die HU und die Steuer. Sie stoßen sich daran, dass weiterhin keine HU-Pflicht bestehen soll und keine Steuer eingetrieben wird. Sie erreichte aber leider niemanden mehr auf höherer Ebene.
Wie auch immer, sie schrieb sich meine Nummer auf und morgen geht das Theater (hoffentlich) weiter :ehhaaa:
Liebe Grüße
M
PS: Abgesehen davon, das Zulassungsstellen nicht als die "bürgerfreundlichsten" Behörden gelten, genießt unsere hier einen besonders schlechten Ruf " .......
Herr lass Hirn regnen....
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Herr lass Hirn regnen...
In die Amtsstuben!
MAnche lassen nicht locker und ich glaube die umreissen nicht wie Sie in Zukunft anderen schaden mit Ihrer wichtigmacherei...
Du verstehst rein gar nichts....
und tritt wohl eine Welle los ohne es zu kapieren
Nein , der nordet nur jemanden , der die einfachsten Dinge seiner Tätigkeit nicht beherrscht, ein.
Da muss man eben mal deutlicher werden und auch so ,dass die Vorgesetzten das mitbekommen , sonst sitzen sich die unfähigen nach oben.
MfG Volker
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