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H Kennzeichen auf Leichtkraftrad...

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7 Jahre 2 Monate her #43285 von RWBrf
Ein weiterer Vorteil der Zulassung solcher kleiner Zweiräder ist, daß i.d.R. die Versicherungsprämie wesentlich günstiger ist als über ein Versicherungskennzeichen. Zudem spart man sich das alljährliche Beschaffen des Versicherungskennzeichens.
Allerdings stutzen manche Polizisten beim Anblick dieser Fahrzeuge, weil sie es eben nicht (mehr) kennen und zudem auf dem Kennzeichenschild die HU-Plakette fehlt.

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7 Jahre 2 Monate her #43287 von spitzerer
Aber auch dummerweise eine Einbahnstraße - zurück geht das nicht.
Sowas ist ganz nett hinderlich beim Verkaufen.
Und vor Allem ändert das nix an der Größe des verordneten "Kuchenbleches" , das man hinter sich herschleppen darf.

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7 Jahre 2 Monate her - 7 Jahre 2 Monate her #43288 von goggo
Eben kein Zurück, wer sich den Behörden Wahn antun will gerne , aber viel schätzen eben das einfache kaufen eines Versicherungskennzeichens und ich befürchte das ddieses dann immer mehr in Frage gestellt wird...

TÜV Pflicht gibt es natürlich nicht , aber ich denke das fahren in der Großstadt wird ein Spiesrutenlauf .. und wenn man dann dem 50ten Polizisten das alles erklärt hat wird das wohl sicher schnell lästig .
Letzte Änderung: 7 Jahre 2 Monate her von goggo.

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7 Jahre 2 Monate her #43290 von schreyhalz
Moin Moin !

Aber auch dummerweise eine Einbahnstraße - zurück geht das nicht

Warum soll das nicht rückgängig gemacht werden dürfen ?

MfG Volker

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7 Jahre 2 Monate her #43291 von spitzerer
...dieweil es dafür keine Vorschrift gibt !

Ohne Vorschrift kann ein deutscher Beamter nicht mal alleine Pipi machen.

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7 Jahre 2 Monate her #43292 von schreyhalz
Moin Moin !

Dafür brauchts keine gesonderte Vorschrift. Das sind Fzge,die zulassungsfrei sind. Wenn sie auf Wunsch zugelassen werden,richtigerweise ausgedrückt, ihnen ein KZ zugeteilt wird und Briefe ausgefertigt,erlischt ja dadurch nicht die ABE, Genauso bleibt diese bestehen,wenn das Fzg wieder "abgemeldet" wird. Alleine damit kann man jederzeit wieder ein Vers.kz holen. Nach mittlerweile auch in D gültigem EG-Recht erlischt die BE eines Fzges sowieso nicht mehr nach einer Frist der Abmeldung,wie es früher mal der Fall war. Auch damals allerdings erlosch die ABE eines KKR damaligen Rechts nicht nach 1,5 Jahren nach Abmeldung ,da diese Fzge vom Zulassungsverfahren ausgenommen waren und ihnen lediglich ein KZ zugeteilt wurde. Da musste man allerdings schon mit manchem Angestellten der Zul.stelle schon eine Treppe höher gehen.

MfG Volker

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7 Jahre 2 Monate her #43293 von spitzerer
Volker,

bevor Du uns hier erklärst, wie das funktionieren sollte -
geh doch bitte mal auf die Zulassungsstelle und mach das .

Hernach kannst Du über Deine "Erfahrungen" berichten. Theoretisieren bringt da nix ...

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7 Jahre 2 Monate her #43295 von schreyhalz
Moin Moin !

Toller Einwand ! Vielleicht erklärst du mal ,warum das nicht gehen sollte !

MfG Volker

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7 Jahre 2 Monate her #43296 von arondeman
Ich will ja lieber nicht wissen, wie's im Frankenwald zugeht, und kann auch nicht beurteilen, wie's im platten Land bei die Fische umme Ecke so läuft, aber eines hat man auch hier schon nolens volens mitbekommen:

"Gibt es nich, kann nich sein, und da könnt' ja jeder kommen" ist sinngemäß ein gerne gebrauchter Vorwand unwilliger Hinternplattsitzer(inn)en auf Amtsstühlen wie z.B. bei Zulassungsstellen, um weiteres behördliches Nachdenken und Ausknobeln bürgerfreundlicher Problemlösungen abseits des Routinegeschäfts zu umgehen. Egal wie du dort auftrittst und wieviel Langmut du an den Tag legst - wenn du dort mit dem Gesetzesblatt aufschlagen und denen erst mal ihre eigenen Vorschriften erklären musst (wie du ja selbst mti deinem "musste eine Treppe höher gehen" andeutest), dann hast du bei vielen von vornherein schon mal schlechte Karten. Denn dass der gemeine Bürger nicht etwa als Bittsteller ankommt, sondern den Leuten HINTERM Schalter ihre EIGENE Arbeit erklärt und womöglich noch recht hat, das kann ja schon mal gar nicht sein und ist im System von vornherein nicht vorgesehen. Schlimmstenfalls zieht man sich auf "Durchführungsverordnungen" des Amtes anstelle allgemeingültiger Gesetze oder sonstwas zurück.

Also - nenne bitte klapp und klar eine Rechtsvorschrift nebst zugehöriger Paragraphennummer, die ganz klar sagt, dass das doch geht (und die ggf. vom Bürger auf dem Amt kurz und bündig zitiert werden können), andernfalls ist dein Einwand zwar gut gemeint, aber in der Praxis bei allzuvielen Ämtern untauglich. Denn wenn die mauern, dann kommst du ohne Nennung von Paragraphennummern nicht weiter.

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7 Jahre 2 Monate her - 7 Jahre 2 Monate her #43297 von schreyhalz
Moin Moin !

@arondeman , ich vermute mal aus dem Kontext ,dass du mich meinst

"Durchführungsverordnungen" des Amtes anstelle allgemeingültiger Gesetze


Wie du selber schreibst "allgemeingültig" . Durchführungsvo kann der Amtsleiter zwar festlegen , z.B. ,dass seine Mitarbeiter Punkt 16 Uhr ihre Kugelschreiber 15 Grad nordöstlich auszurichten haben , aber eben keine , die eine nach aussen gerichtete Wirkung haben. Auch in der Bürokratie gibt es eine klare Hierarchie, und kein Amtsleiter oder gar eine ihm unterstellte Person kann Vorschriften erlassen ,die eine Regelung ausser Kraft setzen oder beschränken ,die von einer höheren Stelle erlassen wurden. Sollte diese Einsicht dort nicht vorhanden sein , wirkt ein Anruf beim Verkehrsministerium des Landes Wunder.Auch das habe ich schon 2x durchgeführt , dort findet man freundliche und auch sachkundige Beamte , deren Anruf beim betroffenen Amtsleiter sehr schnell für sofortige Klarheit sorgen.

nenne bitte klapp und klar eine Rechtsvorschrift nebst zugehöriger Paragraphennummer, die ganz klar sagt, dass das doch geht


Bitte Schön : §14 FZV

www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__14.html

MfG Volker
Letzte Änderung: 7 Jahre 2 Monate her von schreyhalz.

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