Deutsche Gerichte und Richter
9 Jahre 1 Monat her #42054
von spitzerer
Deutsche Gerichte und Richter wurde erstellt von spitzerer
Nach dem vollidiotischen "Schneeflocken-Urteil" aus Hamburg (Gechwindigkeitsbegrenzung bei Nässe gilt nur bei Nässe, Gechwindigkeitsbegrenzung bei Glättegefahr (Schneeflocke) gilt auch im Hochsommer)
da näschte Fehlurteil einer total von der Muffe gepufften Richter-Mafia, der anscheinend jeglicher gesunde Menschenvertand abhanden gekommen ist :
www.spiegel.de/auto/aktuell/ueberholverb...sofort-a-998422.html
Solche RICHTER gehören bestraft !!!
Gruß
Wolfgang
da näschte Fehlurteil einer total von der Muffe gepufften Richter-Mafia, der anscheinend jeglicher gesunde Menschenvertand abhanden gekommen ist :
www.spiegel.de/auto/aktuell/ueberholverb...sofort-a-998422.html
Solche RICHTER gehören bestraft !!!
Gruß
Wolfgang
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9 Jahre 1 Monat her - 9 Jahre 1 Monat her #42055
von arondeman
arondeman antwortete auf Deutsche Gerichte und Richter
Finde ich nicht.
Es ging hier doch offensichtlich um einen Lkw-Fahrer, der meinte, er müsste noch eine ganze Kolonne anderer Lkws überholen, und das dann halt nicht mehr geschafft hat, bevor das Überholverbotssschild dastand .
Im Kommentarforum zu diesem Spiegel-Artikel hat es einer sehr schön auf den Punkt gebracht:
"Es gibt einen schönen Halbsatz in der verlinkten Pressemeldung: »Der Betroffene hätte, wenn er tatsächlich den Überholvorgang noch vor Beginn der Überholverbotsstrecke begonnen haben sollte, ...« Auf gut Deutsch: Junge, wir glauben nicht, dass Du schon vor dem ersten Schild einen überholt hattest, wir können Dir das allerdings nicht beweisen. Aber wenn Du auf der linken Spur fährst und so ein Schild siehst, dann hast Du auf jeden Fall zuzusehen, dass Du rechts rein kommst. Also spare Dir Deine Schutzbehauptungen."
Und wenn man weiß, wie sich solche Elefantenrennen viel zu oft abspielen, bei denen trotz marginal minimalem Geschwindigkeitsunterschied doch noch zum Überholen angesetzt und dann der Überholvorgang endlos und kilometerlang in die Länge gezogen wird, dann wundert es einen nicht, wenn solche Situationen rauskommen, wie sie hier geahndet wurden. Denn da geht doch keiner freiwillig mehr vom Gas und gibt nach, egal ob bereits Überholverbot herrschte, ob die nächste Überholverbotszone unmittelbar bevorsteht und man noch kurz vorher ansetzen und dann die gesamte Überholverbotszone zum "Beenden" des Überholvorgangs nutzen will oder ob man wirklich (beim Überholen MEHRERER anderer Lkws dann ja wohl nur kraft eigener Blödheit) vom Überholverbotschild "überrascht" wurde. .
Ist doch eine uralte Geschichte:
In unseren Kreisen ist doch einigen garantiert die Kult-Reportage "Die wilde Straße" vom Süddeutschen Rundfunk bekannt. Schon dort drin sind live genau die gleichen Ausflüchte der Lkw-Fahrer (die wegen in die Länge gezogenem Überholvorgang - wenn auch nicht wegen Überholen im Überholverbot, was aber an der Grundproblematik nix ändert - rausgezogen und abkassiert wurden), zu hören: "Warum soll gerade ich vom Gas gehen?" "Dann komme ich ja nie wieder auf Touren" und und und ....
Und die Reportage ist von 1957!!!
Magelnder gesunder Menschenverstand der Richter ist bei dem richterlichen Kommentar, dass das evtl. größere Risiko beim vorzeutigen Wiedereinscheren "nicht zu prüfen war", natürlich auch vorhanden. Denn wenn der Delinquent behauptet, er habe keinen Platz zum Wiedereinscheren gefunden, dann sollten halbwegs vernunftbegabte Richter ja wohl nicht einfach sagen "Darüber haben wir nicht zu urteilen", sondern sie solten wenigstens die vorschriftswidrig geringen Sicherheitsabstände innerhalb der Kolonne auf der rechten Spur würdigen und mit einbeziehen, sofern diese nicht widerlegbar sind. Zumindest hätten die Richter doch feststellen müssen: "Wer einen Überholvorgang beginnt, obwohl er ihn mangels Sicherheitsabstand der rechts fahrenden Kolonne nicht erforderlichenfalls vorzeitig nach dem Überholen eines TEILS der Kolonne beenden kann, darf gar nicht erst zum Überholen ansetzen", und den Beschuldigten mit DIESER Begründung sanktionieren. Aber zu sagen "Was sich rechts abspielt, interessiert uns nicht", ist ja doch etwas mager resp. weltfremd.
Aber nochmals - die eigentliche Schuld liegt eindeutig bei dem Bullenkopp von Fernfahrer, der anscheinend einen Überholvorgang mit der Brechstange durchziehen wollte.
Und da ist es auch völlig schnurzpiepe, ob dem Typen ein Disponent mit unrealistischen Fahrzeitvorgaben im Genick sitzt. Am Ende steht sonst nämlich womöglich wieder ein Fall von Zeitungsmeldung im Stil von "Familie im Pkw zerquetscht - Lkw-Fahrer übersah Stauende" usw.
Es ging hier doch offensichtlich um einen Lkw-Fahrer, der meinte, er müsste noch eine ganze Kolonne anderer Lkws überholen, und das dann halt nicht mehr geschafft hat, bevor das Überholverbotssschild dastand .
Im Kommentarforum zu diesem Spiegel-Artikel hat es einer sehr schön auf den Punkt gebracht:
"Es gibt einen schönen Halbsatz in der verlinkten Pressemeldung: »Der Betroffene hätte, wenn er tatsächlich den Überholvorgang noch vor Beginn der Überholverbotsstrecke begonnen haben sollte, ...« Auf gut Deutsch: Junge, wir glauben nicht, dass Du schon vor dem ersten Schild einen überholt hattest, wir können Dir das allerdings nicht beweisen. Aber wenn Du auf der linken Spur fährst und so ein Schild siehst, dann hast Du auf jeden Fall zuzusehen, dass Du rechts rein kommst. Also spare Dir Deine Schutzbehauptungen."
Und wenn man weiß, wie sich solche Elefantenrennen viel zu oft abspielen, bei denen trotz marginal minimalem Geschwindigkeitsunterschied doch noch zum Überholen angesetzt und dann der Überholvorgang endlos und kilometerlang in die Länge gezogen wird, dann wundert es einen nicht, wenn solche Situationen rauskommen, wie sie hier geahndet wurden. Denn da geht doch keiner freiwillig mehr vom Gas und gibt nach, egal ob bereits Überholverbot herrschte, ob die nächste Überholverbotszone unmittelbar bevorsteht und man noch kurz vorher ansetzen und dann die gesamte Überholverbotszone zum "Beenden" des Überholvorgangs nutzen will oder ob man wirklich (beim Überholen MEHRERER anderer Lkws dann ja wohl nur kraft eigener Blödheit) vom Überholverbotschild "überrascht" wurde. .
Ist doch eine uralte Geschichte:
In unseren Kreisen ist doch einigen garantiert die Kult-Reportage "Die wilde Straße" vom Süddeutschen Rundfunk bekannt. Schon dort drin sind live genau die gleichen Ausflüchte der Lkw-Fahrer (die wegen in die Länge gezogenem Überholvorgang - wenn auch nicht wegen Überholen im Überholverbot, was aber an der Grundproblematik nix ändert - rausgezogen und abkassiert wurden), zu hören: "Warum soll gerade ich vom Gas gehen?" "Dann komme ich ja nie wieder auf Touren" und und und ....
Und die Reportage ist von 1957!!!
Magelnder gesunder Menschenverstand der Richter ist bei dem richterlichen Kommentar, dass das evtl. größere Risiko beim vorzeutigen Wiedereinscheren "nicht zu prüfen war", natürlich auch vorhanden. Denn wenn der Delinquent behauptet, er habe keinen Platz zum Wiedereinscheren gefunden, dann sollten halbwegs vernunftbegabte Richter ja wohl nicht einfach sagen "Darüber haben wir nicht zu urteilen", sondern sie solten wenigstens die vorschriftswidrig geringen Sicherheitsabstände innerhalb der Kolonne auf der rechten Spur würdigen und mit einbeziehen, sofern diese nicht widerlegbar sind. Zumindest hätten die Richter doch feststellen müssen: "Wer einen Überholvorgang beginnt, obwohl er ihn mangels Sicherheitsabstand der rechts fahrenden Kolonne nicht erforderlichenfalls vorzeitig nach dem Überholen eines TEILS der Kolonne beenden kann, darf gar nicht erst zum Überholen ansetzen", und den Beschuldigten mit DIESER Begründung sanktionieren. Aber zu sagen "Was sich rechts abspielt, interessiert uns nicht", ist ja doch etwas mager resp. weltfremd.
Aber nochmals - die eigentliche Schuld liegt eindeutig bei dem Bullenkopp von Fernfahrer, der anscheinend einen Überholvorgang mit der Brechstange durchziehen wollte.
Und da ist es auch völlig schnurzpiepe, ob dem Typen ein Disponent mit unrealistischen Fahrzeitvorgaben im Genick sitzt. Am Ende steht sonst nämlich womöglich wieder ein Fall von Zeitungsmeldung im Stil von "Familie im Pkw zerquetscht - Lkw-Fahrer übersah Stauende" usw.
Letzte Änderung: 9 Jahre 1 Monat her von arondeman.
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9 Jahre 1 Monat her #42062
von oldierolli
oldierolli antwortete auf Deutsche Gerichte und Richter
Hallo, in DIESEM Fall würde ich mich (wie Arondeman) dem Gericht anschließen, siehe genannte Argumente. Auf jeden Fall müssen alle Juristen aber die geometrische Logik einhalten ( Naturwissenschaftliche Begriffe DARF man nicht durch "Rechts"-Begriffe verdrehen): ein ÜBER-Holen ist es erst dann, wenn die vordere Begrenzung des "schneller" fahrenden Fahrzeuges die des langsameren PASSIERT hat. Bis dahin ist es immer nur ein EIN-Holen, und bis zur hinteren Begrenzung des langsameren ein ERREICHEN, und bis dahin ein ANNÄHERN. Definierten Gruß. Rolf
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9 Jahre 1 Monat her #42063
von Ralf
Ralf antwortete auf Deutsche Gerichte und Richter
Eben. Das Überholverbot soll schließlich dafür sorgen, dass die Fahrspur in Gegenrichtung unter allen Umständen frei ist (z.B. weil der Gegenverkehr nicht rechtzeitig sehen kann, wenn ihm etwas entgegen kommt). Da muss der Überholende halt zusehen, wie er die Spur unverzüglich frei macht. Nebenbei bemerkt: Wer mit ausreichender Geschwindigkeitsdifferenz und offenen Augen überholt, sieht das Schild so früh, dass er den Überholvorgang locker vor dem Schild beenden kann.
Was das "Schneeflocken-Urteil" angeht: Es wundert mich, dass sich damit überhaupt ein Gericht beschäftigt. Die Bedeutung der Verkehrszeichen lernt jeder in der Fahrschule. Derjenige, der irgendeinen Zusammenhang zwischen dem Schild "Gefahr plötzlicher Glatteisbildung" und der darüber angeordneten Geschwindigkeitsbegrenzung herstellt, sollte dringlichst nochmal Verkehrszeichen lernen. Denn es ist kein beschränkendes Zeichen (wie z.B. "Mo-Fr" oder "bei Nässe"), sondern ein eigenständiges Verkehrszeichen.
Grüße
Raöf
Was das "Schneeflocken-Urteil" angeht: Es wundert mich, dass sich damit überhaupt ein Gericht beschäftigt. Die Bedeutung der Verkehrszeichen lernt jeder in der Fahrschule. Derjenige, der irgendeinen Zusammenhang zwischen dem Schild "Gefahr plötzlicher Glatteisbildung" und der darüber angeordneten Geschwindigkeitsbegrenzung herstellt, sollte dringlichst nochmal Verkehrszeichen lernen. Denn es ist kein beschränkendes Zeichen (wie z.B. "Mo-Fr" oder "bei Nässe"), sondern ein eigenständiges Verkehrszeichen.
Grüße
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