Kurzzeit-Kennzeichen
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Mal nebenbei bemerkt: hat schon mal jemand hier versucht, eine gültige neue HU für ein Nicht-Zugelassenes Fahrzeug zu erlangen ??
Dann kann ich demjenigen, der da versuchen will, nur extrem tarke nerven wünschen oder er landet in der Gummizelle der nächsten Heil-und Pflegeanstalt.
Das ist nämlich was, was ABSOLUT nicht vorgeehen ist. -
die Fahrt zum TÜV it nur mit Genehmigung der Zulassungstelle und den ungestempelten Kennzeichen möglich, mit welchen die Gurke nach der HU zugelassen wird ...
schon echt schlimm, wie der Gaul von hinten aufgezäumt wird ..
Wenn du den Link von mir gelesen hättest , hättest du dir diesen (nicht zutreffenden) Schrieb sparen können.
MfG Volker
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Was bleibt denn von der 04er Nummer als PROBEFAHRTkennzeichen?
04er Nummer für ein Fahrzeug ohne TÜV holen und dann nur damit zumTÜV und zur Zulassung fahren können? Brauche ich dafür 5 Tage Geltungsdauer?
Wenn Fahren nur im Heimat-Zulassungsbezirk zulässig, dann Probefahrt nur im Heimat-Zulassungsbezirk vor der TÜV-Vorführung innerhalb der gleichen 5 Tage? Wenigstens das zulässig?
Und wenn aus irgendwelchen Gründen die Vorführung nicht klappt (Panne? Defekt? In letzter Sekunde festgestellter, nicht sofort behebbarer Mangel?)? Habe ich dann nachträglich Kennzeichenmissbrauch betrieben?
Wie so oft, kommt es mir so vor, als ob wieder einmal das Kind mit dem Bade ausgeschüttet wurde.
Gruß
S.
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Naja,bislang ist das ein Entwurf. Im übrigen ist mein Link schon veraltet ,ich habe eine Nachbesserung vom 19.9. gefunden, worin auf diese Punkte eingegangen wird. Demnach ist jetzt nicht nur die Fahrt im Bezirk ,sondern auch in einem angrenzenden Bezirk gestattet. Ferner wurde geändert ,dass nach nicht bestandener Prüfung (solange keine Verkehrsunsicherheit vorliegt) ,dass Fzg nicht nur nach Hause ,sondern auch in eine geeignete Werkstatt gefahren werden darf.
Ich denke mal ,im Endefekt wird es darauf hinauslaufen: Mit dem Kurzzeitkz wird alles wie bisher möglich sein ,solange das Fzg eine gültige HU hat. Ist dieses nicht der Fall, sind eben nur noch Fahrten im Landkreis und einem angrenzenden LK gestattet ,die unmittelbar mit der Erlangung der HU in Zusammenhang stehen. Ich denke mal ,dass abweichend von der ursprünglichen Zielsetzung dieser Passus sich durchgesetzt hat oder durchsetzen wird, um keine auf einer Wiese jahrelang vermoderten Wracks und und völlig verbastelte "Showcars" quer durch die BRD fahren zu lassen.
MfG Volker
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...Außerdem stimmte der Bundesrat einer Verordnung der Bundesregierung zur Änderung der Vorschriften über die Ausgabe der Kurzzeitkennzeichen nur unter Auflagen zu.
Diese Schilder sollen künftig auch durch Zulassungsbehörden am Standort des Fahrzeugs ausgegeben werden. Das mit den Schildern zu versehende Fahrzeug muss identifiziert sein, eine gültige Hauptuntersuchung (HU) haben und im Fahrzeugschein eingetragen sein. Fahrten ohne HU sollen nur noch zur Zulassungsbehörde oder Untersuchungsstelle möglich sein.
Der Bundesrat bemängelt, dass im neuen Verordnungstext die Identifizierung der Fahrzeuge nur noch im eigentlichen Zulassungsverfahren stattfinden würde. Mit Blick auf die Verhinderung von Missbrauch müsse das korrigiert werden. Außerdem sollten Fahrten nach nicht bestandener HU zu einer „geeigneten Werkstatt“ erlaubt werden...
Die Bundesregierung muss jetzt entscheiden, ob sie die geänderten Verordnungen in Kraft setzt.
Anm.: Fahrten nach nicht bestandener HU zu einer Werkstatt oder auch zum privaten Stellplatz sollten ja mindestens möglich sein.
Gruß
Mike
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tun. etwas tun !
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zur online-petition > Kurzzeitkennzeichen weiterhin ohne TÜV und AU
um was geht es - die geschichte:
925. Sitzung des Bundesrates 19.09.2014, Beginn: 9:30 (Beginn: 9.31 Uhr Schluss: 12.31 Uhr)
da wurden mal eben im schweinsgalopp 65 (fünfundsechzig!) Tagesordnungspunkte und 8 Beschlüsse im vereinfachten Verfahren in 3 std. durchgewunken:
hier die tagesordnung mit 65 tops und 8 Beschlüssen im vereinfachten Verfahren
und hier der stenografische bericht der 925. sitzung
unter top 56 findet sich (nachdem unter top 48 die "Fünfte Verordnung zur Änderung der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung" belabert wurde) dies:
"335/14 Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften"
hier dann der besch...ne beschluss
Die Bundesregierung hat nun zu entscheiden, ob sie die Verordnung mit den gewünschten Änderungen in Kraft setzt:
www.bundesrat.de/DE/plenum/plenum-kompak...electedTab=section-1
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mit (alt)fordlichen grüßen
jürgen alias jawolf30
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Habe unterschrieben und den Link an potenziell Betroffene weitergeleitet.
Gruß
S.
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soeben mit ADAC-Jurist (Verkehrsrecht) Jost Kärger 089 76766679 telefoniert: ADAC ist PRO Änderung KZK-Regelung !
Begründung(en):
Verkehrssicherheit
Missbrauchseindämmung
...
Gruß
Jürgen
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Denn:
Wer sich zum Pfannkuchen macht, wird gegessen.

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