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Die Initiative Kulturgut Mobilität e.V. ist eine unabhängige, nichtkommerzielle Interessensvertretung der Oldtimerszene. Sie setzt sich für den Erhalt des historischen mobilen Erbes und der Möglichkeit zur Teilnahme von Oldtimern am Straßenverkehr ohne staatliche Restriktionen ein.

... denn mobiles Kulturgut braucht eine Zukunft!

AvD fordert „europäisches Kurzzeitkennzeichen“

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  • Grenzüberschreitende Überführungsfahrten müssen vereinfacht werden
  • 07er Oldtimer-Kennzeichen sollten im Ausland anerkannt werden
  • FIA Legal Commission beschäftigt sich momentan mit den Problemen

Der Automobilclub von Deutschland (AvD) fordert die Einführung eines europäischen Kurzzeitkennzeichens, um die Überführung von Kraftfahrzeugen aus dem Ausland zu erleichtern. Dies ist momentan noch höchst problematisch, da nationale Kurzzeitkennzeichen sowie die roten Kennzeichen von Herstellern, Händlern und Werkstätten im Ausland oft nicht anerkannt werden. Auch für Oldtimerfahrer kann die Teilnahme an Rallyes und anderen Veranstaltungen im Ausland zum Albtraum werden. Denn die in Deutschland gängigen 07er Kennzeichen werden ebenfalls oft nicht anerkannt. Auch diesbezüglich sollte nach Ansicht des AvD auf europäischer Ebene eine Regelung getroffen und die Anerkennung gewährleistet werden.

Vereinfachung überfällig

Die Probleme bei grenzüberschreitenden Fahrten und den sich daraus ergebenden Handlungsbedarf präsentiert der AvD heute im Rahmen der Legal Commission des Weltautomobilverbandes FIA, die in Kuala Lumpur stattfindet. Der AvD wird dort von seinem Vizepräsidenten für den Bereich Touristik, Gebhard Sanne aus Oldenburg, vertreten, der sich für eine schnelle Lösung auf EU-Ebene stark macht: "Es sollte ein europäisches Dokument eingeführt werden, das alle einschlägigen Informationen enthält. Um die gegenseitige Anerkennung zu gewährleisten, sind für die Fahrzeugzulassung ein ausreichender Haftpflichtversicherungsschutz, eine klare Bezeichnung des zugelassenen Fahrzeugs und Angaben zum Halter notwendig", erläutert AvD Vizepräsident Sanne. Das europäische Kurzzeitkennzeichen könnte dann im Heimatstaat für eine Kfz-Überführung aus dem Ausland ausgestellt werden. Der bisherige Einwand der verbotenen Fernzulassung wäre damit aus dem Weg geräumt.

Versicherungslösung für Spontankäufe

Um das Verfahren auch bei einem spontanen oder erst im Ausland finalisierten Autokauf zu vereinfachen, plädiert AvD Vizepräsident Sanne für eine Versicherungslösung: "Damit Kurzzeitkennzeichen für Überführungsfahrten auch im Ausland einfach, schnell und kostengünstig beantragt werden können, sollte dem jeweiligen nationalen Verband der Haftpflichtversicherer für diesen Fall die Durchführung des erforderlichen Zulassungsverfahrens übertragen werden.

Kaufinteressenten müssten im Ausland dann nur noch eine Stelle kontaktieren, nämlich die Vertretung der beauftragten Versicherung, und würden so Zeit und Geld sparen", sagte Gebhard Sanne vor der FIA Legal Commission. Diese Lösung würde dem in Deutschland bereits bestehenden Verfahren bei Versicherungskennzeichen entsprechen und könnte nach Ansicht des AvD kurzfristig EU-weit umgesetzt werden. "Selbstverständlich muss jedem Land nach wie vor unbenommen bleiben, den Betrieb eines Fahrzeugs wegen verkehrssicherheitsgefährdender Mängel zu untersagen", ergänzte Sanne.

EU-Konsultation läuft

Die EU Kommission hat Anfang März eine Konsultation mit dem Ziel einer grenzüberschreitenden Vereinfachung der Fahrzeugzulassung eröffnet. Denn bei der Online- Beschwerdestelle (Solvit) wurden ebenfalls zahlreiche Probleme mit der Fahrzeugzulassung registriert. Im Zuge der Konsultation hofft der AvD, dass baldmöglichst eine autofahrerfreundliche, unbürokratische EU-Regelung getroffen wird.

Hintergrund / Begriffserklärung:

 

Bisher ist in Europa insbesondere die Anerkennung derjenigen Kennzeichen problematisch, die lediglich eine zeitweilige Teilnahme am Straßenverkehr ermöglichen: Hierzu zählen aus deutscher Sicht zum einen das Kurzzeitkennzeichen sowie das rote Kennzeichen für Autohersteller und zuverlässige Händler oder Werkstätten. Beide Kennzeichen werden zum Zweck von Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten für Fahrzeuge ausgegeben, die nicht zugelassen sind und unter Umständen keine EG- beziehungsweise nationale Typgenehmigung oder keine Einzelgenehmigung besitzen. Das Kurzzeitkennzeichen ist ab dem Tag der Zuteilung längstens für 5 Tage gültig. Das rote Kennzeichen kann wiederholt verwendet werden.

Auch die Anerkennung des für Oldtimer reservierten so genannten deutschen 07-er Kennzeichens bereitet Probleme. Mit dem 07-er Kennzeichen erlaubt die Zulassungsbehörde dem Eigentümer mehrerer Oldtimer, wahlweise eines dieser Fahrzeuge zu Probe-, Reparatur- als auch zu Überführungszwecken zu nutzen. Mit diesem Kennzeichen darf auch zu Oldtimerveranstaltungen gefahren werden, die einen besonderen Stellenwert bei der Pflege des Automobils als Kulturgut einnehmen. Eine Anerkennungspflicht wird bei allen genannten Kennzeichen momentan noch EU-weit abgelehnt. Diese Kennzeichen werden bisher im besten Falle lediglich toleriert.