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Daihatsu Charade G10 Projekt Motor schön

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9 Jahre 7 Monate her #41124 von VOLVO aG
UBA

Grundlagen und allgemeine Regeln

6. Besondere Merkregeln für die Fahrbahnreinigung / - nachreinigung

Grundsätzlich ist bei der Beseitigung von Ölverunreinigungen auf Fahrbahnen und
sonstigen befestigten Verkehrsflächen die Bekanntmachung des BMU Beseitigung von Ölspuren", bzw. die entsprechenden Vorschriften der Bundesländer zu beachten.
Die Bekanntmachung des BMU "Beseitigung von Ölspuren" empfiehlt folgende Vorgehensweise:
1. Absaugen oder Abschöpfen größerer Öllachen
2. Aufbringen des Ölbinders auf die verunreinigte Fläche
Hierbei ist zu beachten, daß nur Ölbinder eingesetzt werden sollen, die nach der oben erwähnten Sonderprüfung „für Verkehrsflächen geeignet sind“, also die Zusatzbezeichnung "R" führen.
3. Einarbeiten des Ölbinders, durch Hin- und Herkehren.
4. Zusammenkehren und möglichst sorgfältiges Aufnehmen des ölgetränkten Ölbinders.
5. Gegebenenfalls die Arbeitsschritte 2-4 wiederholen.
6. Endreinigung der Verkehrsfläche mit einem Wasser-Reinigungsmittel-Gemisch. Hierfür sind geeignete Reinigungsmittel (Anforderungen nach dem Waschmittelgesetz (WRMG), in der jeweilig gültigen Fassung), als etwa 1%ige Lösungen zu verwenden. Diese Lösung muß auf die Ölverunreinigung eine gewisse Zeit einwirken. Herstellerangaben sind zu beachten. Gegebenenfalls ist die Wirkung durch Einarbeiten zu unterstützen. Da diese Reinigungsmittellösungen eine nachteilige Beeinflussung der Umwelt darstellen, muß auf deren sparsamste Verwendung geachtet werden. Wenn Wasser-Reinigungsmittel-Gemische auf unbefestigte Flächen gelangen, ist die zuständige untere Abfall- / Boden-schutzbehörde bzw. untere Wasserbehörde zu informieren. Bei Einleiten dieser Gemische in die Kanalisation ist der Betreiber der Abwasseranlage zu informieren und falls erforderlich, die notwendigen Maßnahmen mit ihm abzustimmen.


"... das GETRÄNKTE Granulat bleibt aber meist auf der Straße liegen, und das Öl kann somit ins Regenwasser gelangen..." Ins Regenwasser gelangt es mitnichten; und gemäß der oben aufgeführten Verfahrensweise sollte der Ölbinder nicht auf der Straße liegen bleiben. Die Abwässer aus der Wäsche öliger Arbeitskleidung dürfte für jede moderne Kläranlage kein Problem darstellen; und es geht ja hier nicht um beispielsweise 4l Öl wegen eines Unfalls. Risiko in Zusammenhang mit Oldtimern ist ja vollkommen neu; betraf's doch die Kritik bezüglich der heimischen Geschirrspülmaschine. ;)

~M~

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9 Jahre 7 Monate her #41126 von oldierolli
Hallo, aber in der PRAXIS bleibt das Granulat bei "kleineren" Unfällen in der Stadt eben doch liegen. Und die Ölmenge in der Kleidung entspricht eben der Menge, die beim Teilewaschen im Geschirrspüler vorhanden ist. Ich gehe mal von vorheriger Grobreinigung aus. Gereinigten Gruß. Rolf
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9 Jahre 7 Monate her #41133 von Rainer
Ich seh jetzt ganz ehrlich nicht so den ganz großen Unterschied zwischen altem Fett indem man sein Schnitzel rausgebrutzelt hat und das weder von der farbe her noch von der konsistenz sich von Motoröl wahnsinnig unterscheidet.

Logisch ich würde mein Essen auch nicht in altes Motoröl eintunken, aber du weißt was ich meine oder?

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9 Jahre 7 Monate her - 9 Jahre 7 Monate her #41144 von VOLVO aG
Rainer,

ich weiß schon, was Du meinst.
Nur der kleine Unterschied zwischen Mineral- und Pflanzenöl, auch tierischen Fetten, ist nicht unerheblich:
Mineralöle = Kohlenwasserstoffe CnH2n+2
Pflanzliche Öle = Fettsäureester von Glycerin
Letztere lassen sich verseifen.

Viele Grüße nach Wien und weiterhin viel Erfolg
Michael
Letzte Änderung: 9 Jahre 7 Monate her von VOLVO aG. Grund: 14-04-19
Folgende Benutzer bedankten sich: oldierolli

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