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Wieder einer zum Leben erweckt!

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8 Jahre 8 Monate her #41986 von arondeman
Danke für diese Auskünfte, Volker. Ein bisschen lichtet sich der Nebel ja.

Tut mir leid, wenn ich nochmal nachhake, aber .... ;)

schreyhalz schrieb: Es gibt 3 Möglichkeiten der Fzg -Zulassung:

...3. Die Fzge ,die weder über eine ABE noch über eine EG-BE verfügen , können nur im Rahmen einer Einzelabnahme mittels eine Einzelbetriebserlaubnis (EBE) zugelassen werden. Das betrifft dann eben Einzelbauten oder kleine Stückzahlen, Importe aus Nicht-EG-Ländern,Importe aus EG-Ländern ,denen in D keine ABE erteilt wurde. Ausserdem sämtliche Fzge ,die früher nach einer Abmeldung länger als 1 ,später 1,5 Jahre ausser Betrieb waren. Diese mussten ,da nach damaligen Recht die ABE erloschen war, alle vor einer Wiederanmeldung ebenfalls eine Vollabnahme zwecks Erteilung einer EBE bekommen. Zu erkennen ist die EBE zuverlässig daran ,dass der Typschlüssel in den Papieren nur 3-stellig oder vollkommen ausgenullt ist. Die Einzelbetriebserlaubnis wird immer auf Basis der StVZO ,also nach nationalem Recht erteilt.


OK, das ist dann das, was früher schon immer das Vollgutachten war. Die TECHNISCHE Prüfung sollte einen ja nicht über alle Maßen schrecken.
Meine Frage zielte darauf ab:
Wo nimmt der Gutachter nun aber die Daten her (bzw. woher ist er GEWILLT, die Daten herzunehmen), wenn kein alter Brief zum Fahrzeug (und sei er noch so erloschen) mehr vorhanden ist und das mit der Herstellerbescheinigung auch nicht geht?

Markensammler und -experten könnten ihm tonnenweise authentische zeitgenössische Werks - oder Verbandsdokumente anschleppen, aus denen er die Daten entnehmen KÖNNTE.
Aber was akzeptiert er? Was ist da der heutige Sachstand?
Denn der Prüfer muss ja auch irgendwo ansetzen und landet dann ja zwangsläufig bei den Daten, die die Markensammler auch haben. Selbst die Aussteller von TÜV-Datenblättern landen - gerade bei Importfahrzeugen ohne ABE - bei diesen Quellen.
Wer weiß - vielleicht ja sogar bei Daten aus einem ollen Kfz-Pappbrief, in dem ja letzten Endes auch nur das bestätigt wird, was auch anderswo in Datenblättern steht: Leistung, Hubraum Maße, Gewichte, Reifengröße und so. Man kann dem Prüfer natürlich auch gerne jede Menge Werksunterlagen vorlegen, aber da steht dann auch nix anderes drin.
Denn der Prüfer geht doch nicht her und misst nur aus Jux das Fahrzeug von oben bis unten aus und beordert es auf die Wägestation, wenn es schlüssige Unterlagen mit diesen Daten bereits gibt?

Auspuff (immer so ein Reizthema) sei mal dahingestellt. Wird auf einem Geräuschgutachten aber selbst dann bestanden, falls es z.B. eine ABE für ein Modell aus der gleichen ModellFAMILIE gäbe, das laut Original-Werks-Ersatzteilkatalog von vorne bis hinten exakt die gleiche Ansaug- und Auspuffanlage hat (z.B. ABE für Limousine mit Geräuschwerten gab es, fürs Cabrio aber nicht)?
Ist der Prüfer dann gewillt bzw. berechtigt, die Auspuffwerte aus der Limousinen-ABE zu übernehmen, wenn ihm anhand von Originaldokumenten schlüssig belegt werden kann, dass beide Versionen die gleiche Auspuffanlage haben?
Usw. usw.

schreyhalz schrieb:
Zur Frage des nicht feststehenden EZ - Datums: Das verstehe ich offen gesagt gar nicht ,da dieser Passus eindeutig gesetzlich geregelt ist. Wenn das BJ des Fzges festgestellt wurde ,ist zwangsläufig der 1.7. des Jahres das EZ-Datum (auch wenn dieser Tag ein Feiertag ist ! ) In vielen ,auch europäischen Ländern wird nur ein Jahr ,nicht aber der genaue Tag in den Papieren als EZ eingetragen.


Ich verstehe es genausowenig. Nur muss sich der Besitzer des Fahrzeugs eben wegen solch einem eigentlich längst geklärten Punkt ins Bockshorn jagen lassen.
Nur ... wie kommt der Besitzer den Leuten HINTER dem Schalter aber bei, wenn er ihnen anhand von Paragraphen haarklein nachweist, dass sie in diesem Punkt unrecht haben, und die ihn dafür dann aber womöglich mit der nächsten vermeintlichen Vorschrift auflaufen lassen (wollen)?


Nochmals danke ;)

Gruß
S.

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8 Jahre 8 Monate her #41988 von schreyhalz
Moin Moin !

Markensammler und -experten könnten ihm tonnenweise authentische zeitgenössische Werks - oder Verbandsdokumente anschleppen, aus denen er die Daten entnehmen KÖNNTE.
Aber was akzeptiert er? Was ist da der heutige Sachstand?


Das kann ich dir nicht beantworten , ich bin kein aaS ! Ich denke aber ,dass er auch dokumentieren muss ,woher diese Daten stammen,oder wie er sie ermittelt hat, von daher "kann er diese sich nicht aus den Fingern saugen".

Ist der Prüfer dann gewillt bzw. berechtigt, die Auspuffwerte aus der Limousinen-ABE zu übernehmen, wenn ihm anhand von Originaldokumenten schlüssig belegt werden kann, dass beide Versionen die gleiche Auspuffanlage haben?


Nach meinem technischen Verständnis würde ich da die Wahrscheinlichkeit eher nur für die Standgeräuschmessung von ausgehen,die aber eher irrelevant ist ,da einfach und schnell durchzuführen (geeignetes Gelände vorausgesetzt) ,aber nur als Vergleichswert bei einer späteren Nachprüfung dient.Gesetzlich begrenzt ist dagegen je nach Fzg-Klasse und EZ das Fahrgeräusch ,und da spielen ja nicht nur die Auspuffanlage ,sondern auch unter anderem die Gesamtübersetzung eine Rolle.

Nur ... wie kommt der Besitzer den Leuten HINTER dem Schalter aber bei, wenn er ihnen anhand von Paragraphen haarklein nachweist, dass sie in diesem Punkt unrecht haben, und die ihn dafür dann aber womöglich mit der nächsten vermeintlichen Vorschrift auflaufen lassen (wollen)?


Da kann ich nur aus meiner eigenen Erfahrung sprechen : Wenn es dir gelingt, ihnen einen zentralen Fehler anhand eindeutiger Vorschriftenlage nachzuweisen ,werden sie plötzlich sehr klein und werden keine weiteren Fallstricke suche ,die sie zu deinen Ungunsten auslegen wollen. Bei meinen Vorkommnissen dieser Art drehten sie sich immer um 180 Grad und nahmen (dankbar? ) meine Hilfe an.
Es ist ja nicht so ,dass dort Leute sitzen ,die dir das Leben schwer machen wollen ,sondern diese Leute haben es oft mit einem Publikum zu tun ,das renitent auftritt und durch keine Vorschrift gedeckte Vorstellungen und Wünsche hat. Auch müssen sie ihre Handlungen rechtlich einwandfrei durchführen und ggf. verantworten.Insofern ,sobald sie erkennen ,das du nichts unrechtmässiges von ihnen verlangst ,sondern genau nach Vorschrift handelst, werden sie genauso handeln.

MfG Volker

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8 Jahre 8 Monate her #41996 von arondeman

schreyhalz schrieb: Das kann ich dir nicht beantworten , ich bin kein aaS !

Danke für die Auflklärung. Da hatte ich wohl was falsch verstanden, denn nach deinen früheren Äußerungen zu derartigen Themen in anderen Foren mutmaßte ich was in diese Richtung.

schreyhalz schrieb:

Markensammler und -experten könnten ihm tonnenweise authentische zeitgenössische Werks - oder Verbandsdokumente anschleppen, aus denen er die Daten entnehmen KÖNNTE.
Aber was akzeptiert er? Was ist da der heutige Sachstand?


Ich denke aber ,dass er auch dokumentieren muss ,woher diese Daten stammen,oder wie er sie ermittelt hat, von daher "kann er diese sich nicht aus den Fingern saugen".

Das denke ich mir, und in dieser Richtung zielte auch meine Sache mit dem alten Kfz-Brief mit Einzelgutachten (als Beispiel) ab. Viele Prüfer fragen bei selteneren Fahrzeugen ja von sich aus (zumindest bisher): "Was hamse denn an Unterlagen? Bringense mal mit!" Und dann landet man ja womöglich doch wieder bei dem Fall, dass der Prüfer zwar seinen amtlichen Friedrich-Otto druntersetzt, aber bei der ZUSAMMENSTELLUNG der Daten aus exakt den Quellen schöpft, aus denen gut sortierte Markenfans auch schöpfen. Womit sich der Kreis schließen würde. Denn es ging ja nie darum, den Prüfer zu umgehen und bei der Zulassungsstelle zu sagen "Da, Briefkopie, nu mach mal!"
Die Frage ist nur: Kann man heute noch auf so eine Handhabung vertrauen oder ist sowas schon wegen irgendwelcher zwischenzeitlich ergangener Paragraphen grundlegend VIEL restriktiver als früher?

schreyhalz schrieb:

Ist der Prüfer dann gewillt bzw. berechtigt, die Auspuffwerte aus der Limousinen-ABE zu übernehmen, wenn ihm anhand von Originaldokumenten schlüssig belegt werden kann, dass beide Versionen die gleiche Auspuffanlage haben?


Nach meinem technischen Verständnis würde ich da die Wahrscheinlichkeit eher nur für die Standgeräuschmessung von ausgehen,die aber eher irrelevant ist ,da einfach und schnell durchzuführen (geeignetes Gelände vorausgesetzt) ,aber nur als Vergleichswert bei einer späteren Nachprüfung dient.Gesetzlich begrenzt ist dagegen je nach Fzg-Klasse und EZ das Fahrgeräusch ,und da spielen ja nicht nur die Auspuffanlage ,sondern auch unter anderem die Gesamtübersetzung eine Rolle.


Und wenn man ebenfalls belegen könnte, dass die Hinterachsübersetzung dieselbe ist (oder sonstige technisch relevante Details)? Es wird ja wohl nicht auf erhebliche Geräuschunterschiede geringfügig unterschiedlicher Fahrzeugsilhouetten rauslaufen. ;) Nicht nach dem, was ich bei der Fahrgeräuschmessuhng ("Vorbeifahrgeräuschmessung") selbst schon erlebt habe, bei der auch Fahrbahnbelag und/oder sogar die Unterscheidung trockener/regennasser Belag nicht gerade übergewichtet wurden. ;)
Man will sich ja nicht auf Deibel komm raus drumrummogeln, aber warum das Rad öfter als notwendig neu erfinden?


Zum Rest deines Posts: Dein Wort in Gottes Gehörgang! ;)

Danke und Gruß
S.

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8 Jahre 8 Monate her #42012 von schreyhalz
Moin Moin !

Da hatte ich wohl was falsch verstanden, denn nach deinen früheren Äußerungen zu derartigen Themen in anderen Foren mutmaßte ich was in diese Richtung.
:


Nönö ,die Richtung stimmt


zum Rest : ich denke mal, dass wird auch viel vom jeweiligen Prüfer abhängen, es ist ja nicht jeder ein Spezialist auf diesem Gebiet.Der eine wird hauptsächlich sich mit neuen Nutzfzgen herumschlagen ,der andere wiederum ständig Importe von Neufzgen z.B. aus den USA begutachten,ein anderer widerum Umbauten an Motorrädern in seinem Haupttätigkeitsfeld haben. Entsprechend kann da natürlich jeder nur auf seinem Spezialgebiet ein umfangreiches Wissen und Erfahrung angesammelt haben. Demzufolge kann es durchaus nützlich sein ,sich schon im Vorfeld mit einem aaS kurzzuschliessen und sich auch ggf. zu einem Kollegen weiterempfehlen zu lassen.

MfG Volker

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