Historisches Auto mit Tüv
12 Jahre 1 Monat her - 12 Jahre 1 Monat her #31795
von Olds1957
Olds1957 antwortete auf Aw: Historisches Auto mit Tüv
Gentleman_Driver schrieb:
Die Voraussetzungen sind andere.
1. Je nach dem, welcher Kanton die Abnahme macht reicht ein kleiner Brandfleck auf derSitzfläche, das der Veteraneneintrag nicht erfolgt oder aberkannt wird.
2. Das Fahrzeug muss technisch vollkommen OK sein, Optisch dem Zustand 2 entsprechen. Ein Abwägen wie z.B. bei geringem Ölverlust (gelegentlicher Tropfen oder Verlustschmierung ab Werk) gibt es nicht. Flickwerk wird nicht akzeptiert und es muss ein Nachweis erbarcht werden, wer an tragenden Teilen geschweisst hat (Schweissprüfung)
3. Alle Motor-Fahreuge müssen vorgeführt werden. Auch Mofas und selbstfahrende Baumaschinen. Auch sie haben ein Kennzeichen.
4. Ob ein Auto neu oder 100 Jahre alt ist interessiert niemanden. Die Prüfung ist bis ins Detail genau und gnadenlos.
5. Autos mit nur einer Bremse am Fahrzeug, dürfen nur bis 30km/h bewegt werden (betrifft Vorkriegsfahreuge mit z.B. nur einer Vorderradbremse)
6. Die km-Leistung ist auf 3000 km im Jahr beschränkt
7. Die Strassenverkehrsabgabe (Steuer) ist gleich. Hat man einen alten Ami mit 7 Liter Hubraum, wird er auch so versteuert. Einzig, mit einem Wechselkennzeichen ist das zweite Fahrzeug mit ca. 60,00 Sfr. integriert. Bedeutet aber, hab ich einen alten Ami mit viel Hubraum und ein Alltagsauto mit wenig Hubraum (Golf mit 1,4 Liter), zahle ich die Verkehrsabgabe für den Ami obwohl ich ihn aufgrund der begrenzten km kaum nutze.
www.stva.zh.ch/internet/sicherheitsdirek...rf/FZprfVeteran.html
Gruss aus dem Süden
Olds57
1957oldsmobile.jimdo.com/
Nachtrag: Zeitgemässe Veränderungen wie Glasdach, Spoiler etc. werden nicht akzeptiert. Das Fahrzeug MUSS im Auslieferungszustand sein
Beispiel die Schweiz.
Hier gilt eine Zeitspanne von 6 Jahren nach erlangen des Verteranenstatuses.
Die Voraussetzungen sind andere.
1. Je nach dem, welcher Kanton die Abnahme macht reicht ein kleiner Brandfleck auf derSitzfläche, das der Veteraneneintrag nicht erfolgt oder aberkannt wird.
2. Das Fahrzeug muss technisch vollkommen OK sein, Optisch dem Zustand 2 entsprechen. Ein Abwägen wie z.B. bei geringem Ölverlust (gelegentlicher Tropfen oder Verlustschmierung ab Werk) gibt es nicht. Flickwerk wird nicht akzeptiert und es muss ein Nachweis erbarcht werden, wer an tragenden Teilen geschweisst hat (Schweissprüfung)
3. Alle Motor-Fahreuge müssen vorgeführt werden. Auch Mofas und selbstfahrende Baumaschinen. Auch sie haben ein Kennzeichen.
4. Ob ein Auto neu oder 100 Jahre alt ist interessiert niemanden. Die Prüfung ist bis ins Detail genau und gnadenlos.
5. Autos mit nur einer Bremse am Fahrzeug, dürfen nur bis 30km/h bewegt werden (betrifft Vorkriegsfahreuge mit z.B. nur einer Vorderradbremse)
6. Die km-Leistung ist auf 3000 km im Jahr beschränkt
7. Die Strassenverkehrsabgabe (Steuer) ist gleich. Hat man einen alten Ami mit 7 Liter Hubraum, wird er auch so versteuert. Einzig, mit einem Wechselkennzeichen ist das zweite Fahrzeug mit ca. 60,00 Sfr. integriert. Bedeutet aber, hab ich einen alten Ami mit viel Hubraum und ein Alltagsauto mit wenig Hubraum (Golf mit 1,4 Liter), zahle ich die Verkehrsabgabe für den Ami obwohl ich ihn aufgrund der begrenzten km kaum nutze.
www.stva.zh.ch/internet/sicherheitsdirek...rf/FZprfVeteran.html
Gruss aus dem Süden
Olds57
1957oldsmobile.jimdo.com/
Nachtrag: Zeitgemässe Veränderungen wie Glasdach, Spoiler etc. werden nicht akzeptiert. Das Fahrzeug MUSS im Auslieferungszustand sein
Letzte Änderung: 12 Jahre 1 Monat her von Olds1957.
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12 Jahre 1 Monat her #31798
von Alteschätzchen
Alteschätzchen antwortete auf Aw: Historisches Auto mit Tüv
Olds1957 schrieb:
Wie ein Prüfer dieses Loch übersehen kann, ist mir ein Rätsel.
Gruss, Joachim
Alles nur graue Theorie. In der Praxis habe ich mir mal einen zum Verkauf stehenden - mit einem ach so pingeligen Veteranenstatus versehenen - Oldie in der Schweiz angeschaut. In einem tragenden Rahmenteil habe ich ein fast faustgroßes Rostloch gefunden. Dieses Loch entsteht bestimmt nicht innerhalb voin 6 Jahren.Gentleman_Driver schrieb:
....Beispiel die Schweiz.
Hier gilt eine Zeitspanne von 6 Jahren nach erlangen des Verteranenstatuses.
2. Das Fahrzeug muss technisch vollkommen OK sein, Optisch dem Zustand 2 entsprechen. Ein Abwägen wie z.B. bei geringem Ölverlust (gelegentlicher Tropfen oder Verlustschmierung ab Werk) gibt es nicht. Flickwerk wird nicht akzeptiert und es muss ein Nachweis erbarcht werden, wer an tragenden Teilen geschweisst hat (Schweissprüfung)
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Wie ein Prüfer dieses Loch übersehen kann, ist mir ein Rätsel.
Gruss, Joachim
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12 Jahre 1 Monat her #31799
von Knochentreter
Knochentreter antwortete auf Aw: Historisches Auto mit Tüv
Die graue Theorie kann aber auch anders - schon die MFK ist in der Schweiz gefürchtet: bei meines Vater's alter S-Klasse genügte ein Steinschlag im Nebelscheinwerfer um durchzufallen...
Gruss,
Nick
Gruss,
Nick
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12 Jahre 1 Monat her #31810
von oldierolli
oldierolli antwortete auf Aw: Historisches Auto mit Tüv
Hallo, braucht man in der Schweiz denn einen Oldtimer-Status? In D braucht man den ja nur wegen der ZONEN und bei großem Hubraum, da ansonsten jeder FREI entscheiden kann, welches Fz. er wie lange und in welchem (verkehrssicheren) Zustand fahren will. Gruß. Rolf
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12 Jahre 1 Monat her #31831
von Olds1957
Olds1957 antwortete auf Aw: Historisches Auto mit Tüv
Nein, einen Veteranenstatus brauchst du nicht. Aber im Schadensfall bekommst du ohne Veteranenstatus nur den Zeitwert und nicht den tatsächlichen Wert deines Autos.
Gruss aus dem Süden
Olds1957
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Gruss aus dem Süden
Olds1957
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