Neuregelung der AU ab 01.10.2010
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13 Jahre 9 Monate her - 13 Jahre 9 Monate her #26918
von buggypeter
Neuregelung der AU ab 01.10.2010 wurde erstellt von buggypeter
Ab dem 1.1.2010 ist die UMA (Untersuchung des Motormanagements und Abgasreinigungssystems) im Rahmen der Hauptuntersuchung.
Was bedeutet das für mich, wenn ich meinen Oldi über den Winter stillege, und in dieser Zeit die AU abläuft ?
Der nächste HU Termin ist erst 06/2011
Kann ich dann den Oldi im April 2010 wieder zulassen, obwohl die AU eigentlich abgelaufen ist, oder sollte ich sicherheitshalber vor der Winterabmeldung eine neue Au machen?
Was bedeutet das für mich, wenn ich meinen Oldi über den Winter stillege, und in dieser Zeit die AU abläuft ?
Der nächste HU Termin ist erst 06/2011
Kann ich dann den Oldi im April 2010 wieder zulassen, obwohl die AU eigentlich abgelaufen ist, oder sollte ich sicherheitshalber vor der Winterabmeldung eine neue Au machen?
Letzte Änderung: 13 Jahre 9 Monate her von buggypeter.
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13 Jahre 9 Monate her #26919
von oldsbastel
oldsbastel antwortete auf Aw: Neuregelung der AU ab 01.10.2010
Seit wann sind Oldtimer mit einem Motormanagement ausgerüstet?
Es dürfte dabei nur um die Fahrzeuge mit OBD gehen (ab Bj. 2006?)
Es dürfte dabei nur um die Fahrzeuge mit OBD gehen (ab Bj. 2006?)
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13 Jahre 9 Monate her - 13 Jahre 9 Monate her #26920
von Ralf
Ralf antwortete auf Aw: Neuregelung der AU ab 01.10.2010
Hallo miteinander,
die Neuregelung der AU/HU für Autos mit OBD war lediglich der Anlass für die Neuregelung, betroffen sind aber alle AU-pflichtigen Autos.
Seit 2006 bekommen katlose Autos dieser Umstellung wegen bereits 2 Jahre AU-Frist. Man hoffte wohl, daß die meisten Leute diese Übergangszeit nutzen, um aus Bequemlichkeit TÜV- und AU-Termin zusammenzulegen.
Ausführungsbestimmungen für den Fall, dass die AU im Laufe des Jahres 2010 abläuft, der TÜV aber erst 2011, habe ich bisher (betrifft mich auch mit 2 Autos, bei denen durch die 2006er Neuregelung TÜV- udn AU-Termin genau 12 Monate auseinandergerutscht sind) nirgends gefunden.
Sicherheitshalber werde ich bei beiden betroffenen Wagen dieses Jahr noch eine AU machen lassen, damit diese bis zum nächsten §29-Termin reicht.
Grüße
Ralf
die Neuregelung der AU/HU für Autos mit OBD war lediglich der Anlass für die Neuregelung, betroffen sind aber alle AU-pflichtigen Autos.
Seit 2006 bekommen katlose Autos dieser Umstellung wegen bereits 2 Jahre AU-Frist. Man hoffte wohl, daß die meisten Leute diese Übergangszeit nutzen, um aus Bequemlichkeit TÜV- und AU-Termin zusammenzulegen.
Ausführungsbestimmungen für den Fall, dass die AU im Laufe des Jahres 2010 abläuft, der TÜV aber erst 2011, habe ich bisher (betrifft mich auch mit 2 Autos, bei denen durch die 2006er Neuregelung TÜV- udn AU-Termin genau 12 Monate auseinandergerutscht sind) nirgends gefunden.
Sicherheitshalber werde ich bei beiden betroffenen Wagen dieses Jahr noch eine AU machen lassen, damit diese bis zum nächsten §29-Termin reicht.
Grüße
Ralf
Letzte Änderung: 13 Jahre 9 Monate her von Ralf.
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- buggypeter
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13 Jahre 9 Monate her #26926
von buggypeter
buggypeter antwortete auf Aw: Neuregelung der AU ab 01.10.2010
Na, dann werd ich mal sicherheitshalber auch eine AU machen lassen.
Die Dame von der Münchner Zulassungsstelle konnte mir keine Antwort geben, die haben mal wieder gar keine Ahnung, wie sie diese Geschicht umsetzen sollen, unglaublich !
Die Dame von der Münchner Zulassungsstelle konnte mir keine Antwort geben, die haben mal wieder gar keine Ahnung, wie sie diese Geschicht umsetzen sollen, unglaublich !
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13 Jahre 9 Monate her #26928
von Fred
Fred antwortete auf Aw: Neuregelung der AU ab 01.10.2010
Die Regelung ist relativ einfach.
Beispiel: AU 3 2010 und HU 6 2011
Also musst Du in 3 /10 zur AU weil die ja Fällig ist. In 6 / 2011 Musst Du dann vor der HU nochmal AU damit diese gleichgezogen ist. Die AU darf nicht älter als 4? Wochen sein, sonst gibts keine HU.
Fred
Beispiel: AU 3 2010 und HU 6 2011
Also musst Du in 3 /10 zur AU weil die ja Fällig ist. In 6 / 2011 Musst Du dann vor der HU nochmal AU damit diese gleichgezogen ist. Die AU darf nicht älter als 4? Wochen sein, sonst gibts keine HU.
Fred
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13 Jahre 9 Monate her #26933
von RenaultZeros
RenaultZeros antwortete auf Aw: Neuregelung der AU ab 01.10.2010
Wenn ich es richtig verstanden habe gibt es eine Übergangszeit von 12 Monaten und ab 1.1.2011 gilt die AU überhaupt nicht mehr. Das, sollte ich es richtig verstanden haben, ist dann nur Problemverschiebung, denn wenn der Oldie dann über den Winter 2010/11 abgemeldet ist, bekommt man spätestens 2011 zur Anmeldung Probleme.
Und, wie wird ein abgemeldetes Auto gezählt? Darf man es überhaupt noch mit vorderer AU Plakette durch den Verkehr schaukeln? Sobald ich mehr weiss, melde ich mich wieder!
Und, wie wird ein abgemeldetes Auto gezählt? Darf man es überhaupt noch mit vorderer AU Plakette durch den Verkehr schaukeln? Sobald ich mehr weiss, melde ich mich wieder!
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13 Jahre 9 Monate her #26934
von Fred
Fred antwortete auf Aw: Neuregelung der AU ab 01.10.2010
Nö - hast Du garkein Problem mehr. Das Spielchen geht ja ab 1.9. dieses Jahr schon los. Da müssen AU + HU schon gleich sein. Es wird dann in deinem Falle davon ausgegangen, dass Du ne AU hast und kratzen dir deine vordere Plakette runter.
Fred
Fred
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13 Jahre 5 Monate her #27337
von Aquil
Aquil antwortete auf Aw: Neuregelung der AU ab 01.10.2010
Erläuterungen zum Thema gibts hier:
www.avd.de/index.php?id=8670
"In diesem Zusammenhang regt der AvD an, die Regelung zur Abgasuntersuchung von Oldtimern zu vereinheitlichen und zu vereinfachen. Alle historischen Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind und somit die Voraussetzungen für ein H-Kennzeichen erfüllen, sollten von der AU-Pflicht befreit werden."
Ganz meine Meinung...
Mike
www.avd.de/index.php?id=8670
"In diesem Zusammenhang regt der AvD an, die Regelung zur Abgasuntersuchung von Oldtimern zu vereinheitlichen und zu vereinfachen. Alle historischen Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind und somit die Voraussetzungen für ein H-Kennzeichen erfüllen, sollten von der AU-Pflicht befreit werden."
Ganz meine Meinung...
Mike
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