Fahrverbote für Oldtimer ab BJ. 1989
Genauso ist es .Warte immer noch auf eine Reaktion des H. Körper und des ASC. Wir sollten uns als IKM von diesem Herrn und seinen ,,Denkanstössen" distanzieren, um auch auf der Retro, wo wir ja Gast beim ASC sind ,nicht für den ASC rechtfertigen müssen und klare Kante zeigen.VOLVO aG schrieb: In Ordnung. Mit der bisherigen Regelung lebt man ja recht gut; dass aber ausgerechnet ein Mitglied des ASC dieses Fass aufgemacht hat, ist mir - und nicht nur mir - unverständlich. Doch sehr verständlich wiederum, wenn's um den Verkauf der "Nicht-Butterbrot-Fahrzeuge" geht. Hier verquickt sich doch einigens. Ich würde es einmal Interessenskonflikt nennen; auch Wertschöpfungsvorteil könnte man es nennen. Die sogenannten Edelmarken, die sicher ihre Berechtigung haben, sollen fahren dürfen; der Rest dann ab ins Grab, respektive Schrottpresse. Man reitet halt doch auf einem hohen Ross; und diese Strukturen werden spätestens auf der kommenden Landesmesse zu beobachten sein.
Somit alles die Hölle < BJ 1990 (Fegefeuer ist ausgeschlossen [Feinstaub?]).
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Alle lieben doch diese Gastfreundschaft; ein Abnabelungsprozess in weiter Ferne. Doch falls Du das Glück haben solltest, ihm auf dem Messegelände zu begegnen, so sprich ihn doch einmal auf sein kontraproduktives Verhalten an.
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Zur Erinnerung: Ich hatte da an die Selbstdisziplin derer appelliert, deren Wagen vor nicht allzu langer Zeit oder gerade jetzt erst über die Hürde der 30 Jahre gehüpft sind ...
Mit der "ganz kleinen Gruppe" ist das halt so'ne Sache. Hier in der Stadt begegnet einem seit 3-4 Jahren (ob das wohl auf's Baujahr schließen lässt? ) ein Benz-Kastenwagen 608D (D! wie Diesel!) mit H-Kennzeichen, der im gewerblichen Einsatz eines Bauhandwerkers (erkennbar an der Seitenaufschrift) läuft.wenzel schrieb: Eine ganz kleine Gruppe von diesen Fahrzeugbesitzern nutzen ihren Oldtimer ganzjährig als Alltagsauto. ...
(Und bitte sage nicht, lieber Gerd - oder sonstwer - dass es diese Baureihe ja ab 1971 gab. Wie wahrscheinlich ist es bei Nutzfahrzeugen, dass ausgerechnet die allerersten Baujahre am ehesten überlebt haben?

Nun ist es ja eh so'ne Sache mit einem Decklack im typischen Kommunalfahrzeug-Orangerot, denn wenn der erst mal stumpf ist, sieht er einfach etwas rattig aus. Heute begegnete einem besagtes Vehikel parkend am Straßenrand. An sich empfinde ich Nutzfahrzeug-Oldtimer im Straßenverkehr ja als interessante Auflockerung (und habe Verständnis für jeden, der die an sich vorhandenen Restriktionen mit der gewerblichen Nutzung etwas "weiter" auslegt), und Patina darf da durchaus auch sein.
Aber wenn man hier den Zustand der Seitenbleche mit allen Wellen und Dellen und den großflächig mit alles andere als farblich passender Grundierung übergestrichenen Blechpartien sieht (garniert durch punktuelle orangerote Kleckse aus der Spraydose), und dazu noch die gesamten unteren Türbereiche, auf die ebenso großflächig Überziehbleche mit Popnieten (!!) aufgebastelt wurden, an deren Blechansatzkanten jetzt schon wieder der Gilb zum Vorschein gekrochen kommt, dann fällt es mir relativ schwer, da von Patina oder gar von irgendeinem "Pflegezustand" zu sprechen. Das ist einfach nur Gammel an zu vielen Ecken und Enden. Wenn die mechanische Pflege genauso aussieht, dann will ich den Qualm des nagelnden Diesels im fahrenden Verkehr lieber nicht vor mir haben, verstehe aber die, die über solche mit H-Kennzeichen geadelten verbrauchten Chaisen die Nase rümpfen und dann womöglich "von einem auf alle" schließen (wie es der Mensch ja nur zu schnell tut).
DAS, Gerd, meinte ich mit dem verantwortungsvollem Umgang mit dem eigenen Fahrzeug durch all jene, die gerade mal eben erst über die 30-Jahre-Schwelle gehüpft sind. Besonders gewissenhafter, guter Pflegezustand sollte da schon sein, wenn das eigene Fahrzueg als wirkliches Liebhaber- und Sammlerfahrzeug wahrgenommen werden möchte. Sonst macht nämlich eine einzige "Rübe" den Ruf von Hunderten anderen kaputt.
(Gleiches würde übrigens - am anderen Ende des Fahrzeugspektrums - für einen krawallgetunten GTI gelten

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dazu gehört aber auch geschrieben, dass für ein H-Kennzeichen ein " Guter und erhaltenswerter Zustand " nötig ist. Es geistert irgend wo der Zustand 3 rum. Da ist es dann Aufgabe des Prüfers bei der nächsten HU den erhaltenswerten Zustand und damit die H-Zulassung abzuerkennen.
Grüße, Willi
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Da bin ich bei Dir. Es ist schon ein großer Unterschied zwischen erhaltenswerter Patina und Flickschusterei. Da hat der Prüfer event. Beide Augen zugedrückt. Wenn der Besitzer eines solch beschriebenen Fahrzeugs mit irgenwann erteilter H- Prüfung zu einem Werkstatt TÜV kommt, bekommt er ,wenn das Fahrzeug technisch in Ordnung ist zwei Jahre TÜV. Der H-Zustand kann nur von einem Prüfingineur wieder aberkannt werden, Der TÜV Prüfer kann aber das veranlassen und den Besitzer zur Prüfung schicken.
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