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Verbot für alte Autos in Paris ab Juli????

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4 Jahre 7 Monate her #44620 von Christia
Nun sind alte Autos verboten in Paris? Einfach interessant...

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4 Jahre 6 Monate her #44625 von Aquil
www.autozeitung.de/paris-verbannt-alte-autos-129378.html#

Es gibt aber Ausnahmen: Wenn das Auto älter als 30 Jahre ist, kann man eine "Carte Grise de Collection" beantragen - es gilt dann als "Kulturgut"
classicexpert.fr/comment-obtenir-une-carte-grise-de-collection/
Eigentlich ganz in unserem Sinn... Interessant wäre aber, ob ein deutsches "H" dort anerkannt wird :dry: Das Fahrzeug hat dann ja die Prozedur der Beurteilung als "Kulturgut" schon durchlaufen :)

Pech hat wohl derjenige, dessen Véhicule knapp über 20 Jahre alt ist - das muss dann erst mal 10 Jahre in der Garage parken...
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4 Jahre 6 Monate her #44626 von VOLVO aG
Immerhin auch 30 Jahre, nicht z.B. 40 Jahre. Die 49. Ausnahmeverordnung zur StVZO zum 1. März 2007 aufgehoben; seitdem auch keine 07 mehr für Youngtimer, wobei die Zulassungsstellen bis dahin willkürlich entschieden: mal 20 Jahre, mal 25 Jahre.

In Paris mit dem Auto zu fahren, ob freiwillig oder auch nicht, ist ohnehin kein Vergnügen; dann besser die Métro benutzen. Und meine Erfahrung von einst ist, dass Parkplätze in der Metropole rar sind; zudem ist die Wahrscheinlichkeit von Blechschäden im ruhenden Verkehr nicht zu unterschätzen...

~M~

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4 Jahre 6 Monate her #44628 von Christia
Interessant. Danke für die Info!)

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4 Jahre 6 Monate her #44633 von goggo

Aquil schrieb: www.autozeitung.de/paris-verbannt-alte-autos-129378.html#

Es gibt aber Ausnahmen: Wenn das Auto älter als 30 Jahre ist, kann man eine "Carte Grise de Collection" beantragen - es gilt dann als "Kulturgut"
classicexpert.fr/comment-obtenir-une-carte-grise-de-collection/
Eigentlich ganz in unserem Sinn... Interessant wäre aber, ob ein deutsches "H" dort anerkannt wird :dry: Das Fahrzeug hat dann ja die Prozedur der Beurteilung als "Kulturgut" schon durchlaufen :)

Pech hat wohl derjenige, dessen Véhicule knapp über 20 Jahre alt ist - das muss dann erst mal 10 Jahre in der Garage parken...


Wohl aber nur Autos? Motorräder traun sich die Behörden noch nicht ran ;-)

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4 Jahre 6 Monate her #44637 von VOLVO aG
Die Crit’Air-Vignette erhalten auf Antrag PKW, die nach dem 31.12.1996 erstmalig zum Straßenverkehr zugelassen wurden, Motorräder, Trikes und leichte Quads mit erstmaliger Zulassung ab dem 01.06.2000 sowie leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 t zGM, die nach dem 30.09.1997 erstmals zugelassen wurden.
Auch LKW und Busse mit erstmaliger Zulassung ab dem 01.10.2001 bekommen die Umweltplakette.
Älteren Fahrzeugen wird keine Umweltplakette zugeteilt, so dass diese die französischen Umweltzonen nicht befahren dürfen, sofern nicht eine lokal geltende Ausnahmeregelung greift.

Quelle: ADAC

Und falls ich dieses korrekt interpretiere, betrifft diese Regelung auch Zweiräder mit Erstzulassung bis einschließlich 31. Mai 2000.
Berechtigterweise stellt sich hier die Frage, inwieweit man solche Einschränkungen an der Erstzulassung festmachen kann. Die Fahrzeuge wurden ja bereits zuvor produziert. Und ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass sich innerhalb von 24 Stunden etwas verbessert oder verschlechtert haben könnte, es sei denn, der Heilige Geist hätte, unter Zuhilfenahme von feinstaubbefreitem Weihrauch, hierzu etwas mit beigetragen... Dass die Luftverschmutzung in Ballungsräumen ein Thema ist: unbestritten. Zeitgleich betreibt RWE Braunkohlekraftwerke, möchte oder wollte noch weitere Schürfrechte bezüglich des Tageabbaus durchsetzen.

~M~

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