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Gebt das Hanf frei... oder auch die Wandlung DJ

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8 Jahre 9 Monate her - 8 Jahre 9 Monate her #42126 von goggo
Es ist so eine Frechheit.....

www.bild.de/politik/inland/marihuana/pol...n-38893728.bild.html

DJ ist Kläger der als scheinbarer Anwohner in München die Umweltzonen erzwungen hat:

www.tagesspiegel.de/meinung/portraet-die...rzeugen/7678352.html

So ein Heuchler wenn das Canabisrauchen in der Umweltzone nicht reglementiert wird...
Letzte Änderung: 8 Jahre 9 Monate her von goggo.

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8 Jahre 9 Monate her - 8 Jahre 9 Monate her #42127 von Johnny Burnette
Entweder Du bist ein Teil des Problems oder Du bist ein Teil der Lösung"

cooles Zitat nur von wem es ist schreibe ich nicht dazu passt aber irgendwie :laugh:
Letzte Änderung: 8 Jahre 9 Monate her von Johnny Burnette.

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8 Jahre 9 Monate her #42129 von Sierra
Da will man raus aus der Illegalität und dann hoch besteuern. Also wird das Zeug teuer und man muß wieder kriminell werden, um es zu beschaffen. Oder man beschafft es sich weiterhin billig, illegal und steuerfrei. Und bleibt kriminell.

Selten so was dämliches gelesen.

Gruß
Michael

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8 Jahre 9 Monate her #42134 von Willi
Hallo,

Tabak und Alkohol werden doch auch besteuert . Wenn man Shit legalisiert kostet das auch Steuern. Ist doch OK . Dann kostet das Gramm halt 9.--€ . Villeicht drücken Lidl , Aldi und Konsorten die Preise auf 7€ runter :woohoo:

Wobei der durchschnittliche Verbrauch von 20g pro Monat ganz schön viel .
Aber ist wohl wie bei Alkohol: Mir ist es egal, ob da 10% oder 90% Steuern auf Hartes berechnet wird. Mein Verbrauch liegt bei ca. 0,05l pro Jahr .

Grüße, Willi

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8 Jahre 9 Monate her #42135 von Sierra
Mehrwertsteuer kommt doch dann eh schon drauf.
Mein Verbrauch von Shit oder dergleichen ist übrigens bei 0,00000 g / 10 Jahre. Ich bin also kein Betroffener.

Mir geht es um den Schwachsinn, etwas legalisieren zu wollen und dann doch wieder Kriminalität zu fördern.
Schließlich müssen die Staatsbüttel Beschäftigung haben, damit sie sich ungehindert vermehren können und die Staatsquote 100 % erreicht. Wie in Frankreich. ;)
Und plötzlich merken sie, daß es niemanden mehr gibt, der ihnen ihr überflüssiges selbstgerechtes Bürokratendasein finanziert.

Gruß
Michael

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8 Jahre 9 Monate her #42154 von VOLVO aG
Aha: Löcher stopfen mittels Hanf...

Die Sektsteuer hat die Kriegsmarine auch nicht weiter gebracht, und die Glühlampensteuer ist Geschichte.

Darf man das unter dem einschlägigen Begriff des Einhanfens verbuchen?

~M~

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8 Jahre 9 Monate her - 8 Jahre 9 Monate her #42155 von VOLVO aG
Der Bundesrechnungshof hat 2010 in einem Gutachten deutliche Kritik an vielen Regelungen geübt und Korrekturen bei der USt angemahnt[8]:

Zum Beispiel sei es politisch nur bedingt vermittelbar, dass (unbehandelte) Nahrungsmittel grundsätzlich mit 7 % besteuert werden, ohne dass danach unterschieden werde, ob es sich um ungesunde Fettmacher, typische Grundnahrungsmittel oder aber um Feinschmeckerprodukte handelt.
Andere Unterscheidungen seien logisch/inhaltlich nicht nachvollziehbar. So fallen Pferde und Kartoffeln unter 7 %, Esel und Süßkartoffeln aber unter 19%. Bücher fallen je nach Inhalt unter die 7% bzw. 19% (Pornographie) bzw. je nach Präsentationsform; Papier 7% und e-Book 19%. Getränke (außer Leitungswasser) werden mit 19% versteuert, während getränkeartige Nahrungsmittel wie Milch mit 7 % besteuert werden. In der Gastronomie kommen beide Steuersätze vor: Essen zum Mitnehmen 7%, Übernachtungen 7% (seit 1. Januar 2010), Essen im Haus 19%.
Das System der Begünstigungen sei „zunehmend unübersichtlicher und widersprüchlicher“ geworden.


- Zitat Wikipedia -


Noch dazu das Problem der MwSt:
Voller Satz in Höhe von 19% oder verminderter Satz in Höhe von 7%?

Maultier u.U. 7% und Maulesel u.U. 19%; dann lieber auf Pferde setzen, als auf Eseln sitzen, und keine Süßkartoffeln raspeln...
Letzte Änderung: 8 Jahre 9 Monate her von VOLVO aG.

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8 Jahre 9 Monate her #42156 von VOLVO aG
Nachtrag:

§ 1 Steuergebiet, Steuergegenstand
(1) Schaumwein unterliegt im Steuergebiet der Schaumweinsteuer. Steuergebiet ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne das Gebiet von Büsingen und ohne die Insel Helgoland. Die Schaumweinsteuer ist eine Verbrauchsteuer im Sinn der Abgabenordnung.
(2) Schaumwein im Sinn dieses Gesetzes sind alle Getränke, die in Flaschen mit Schaumweinstopfen, der durch eine besondere Haltevorrichtung befestigt ist, enthalten sind oder die bei + 20 Grad Celsius einen auf gelöstes Kohlendioxid zurückzuführenden Überdruck von 3 bar oder mehr aufweisen und die zu den nachfolgenden Positionen oder Unterpositionen der Kombinierten Nomenklatur gehören:...


Eine Vorform der CO2-Besteuerung? Also vollkommen zeitgemäß!

~M~

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8 Jahre 7 Monate her #42432 von VOLVO aG

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