Umweltplakette aufs "falsche" Auto, was passiert?
Dass das nicht erlaubt ist, dürfte uns allen klar sein. Allerdings gibt es (nicht nur im Verkehrsrecht) einen himmelweiten Unterschied zwischen einer Ordnungswidrigkeit (z.B. falsch Parken, Geschwindigkeitsüberschreitung, ohne Plakette in die UWZ) und einer Straftat (besoffen Autofahren, Mord, Totschlag, Urkundenfälschung=grüne Plakette auf falsche Auto beppen).
@Ralf:
Danke, die Erklärung leuchtet mir ein.
Jetzt fehlt nur noch einer, der in den Knast kommt, weil er seinen grünen Bepper auf falsche Auto geklebt hat und damit in die Umweltzone fährt. Dann ist die Verhältnismäßigkeit komplett dahin...
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Vielmehr wird er davon ausgehen das diese Plakette, nur zusammen mit dem Wechselkennzeichen Gültigkeit hat, also damit auf jedes seiner mit diesem Kennzeichen zugelassenen Fahrzeuge übertragbar ist. Alles andere währe für ihn so befremdlich wie für uns ein Wechselkennzeichen.
Rainer
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Auch ein Ausländer muss es wissen, eine Urkundenfälschung ist eine Urkundenfälschung und die IKM ist keine Verein zur Hilfestellung bei Straftaten, zu deren Entschuldigung oder zur Beihilfe bei der Begehung von Straftaten.
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Jetzt reicht es mir aber endgültig!
Auch ein Ausländer muss es wissen, eine Urkundenfälschung ist eine Urkundenfälschung und die IKM ist keine Verein zur Hilfestellung bei Straftaten, zu deren Entschuldigung oder zur Beihilfe bei der Begehung von Straftaten.
Reg Dich ned so auf....
Mag ja sein aber zumindestens hat der Verein geholfen Straftaten zu vermeiden - durch AUFKLÄRUNG! und das ist OK so!!
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Jetzt reicht es mir aber endgültig!
Auch ein Ausländer muss es wissen, eine Urkundenfälschung ist eine Urkundenfälschung und die IKM ist keine Verein zur Hilfestellung bei Straftaten, zu deren Entschuldigung oder zur Beihilfe bei der Begehung von Straftaten.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil: Es geht (in meinem) Beitrag nicht um einen Aufruf oder der Beihilfe von Straftaten, sondern um die Tatsache das einem ausländischem Oldtimerbesitzer möglicherweise die Zugehörigkeit der Plakette zu nur einem Fahrzeug erst gar nicht bewußt wird, weil in seinem Land Wechselkennzeichen üblich sind.
Stellt euch bitte einmal die Situation vor: Da ist es üblich für mehrere Fahrzeuge nur EINE Nummer zu haben. Dieses EINE Kennzeichen gillt also für ALLE Fahrzeuge. Wenn man nun EINE Plakette bekommt auf der die EINE Nummer des EINEN Kennzeichens, das für ALLE Autos gilt, geschrieben steht, wie sollte man denn dann verstehen das die Plakette nicht auch für ALLE Fahrzeuge gelten soll. Eine Zuordung, außer durch die Nummer, ist ja gar nicht gegeben, und die Nummer gilt für ALLE.
Für solche Autofahrer muß unsere Regelung doch absolut absurd sein.
Ganz abgesehen davon frage ich mich ernsthaft, was passiert wenn ein Ausländer mehrere Plaketten für ein und dasselbe Kennzeichen beantragt, weil er mehrere Autos hat die aber alle auf das gleiche (Wechsel)Kennzeichen zugelassen sind?
Daher finde ich es angebracht das in diesem Forum offen darüber gesprochen wird, damit unseren ausländische (Oldtimer)Freunde eben NICHT den Fehler begehen die Plakette an das falsche Auto zu kleben.
Rainer
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Ich kann hier keine Anleitung oder gar Aufforderung zum Begehen von Straftaten oder OWis erkennen. Die Rechtslage ist nunmal für einen Laien nicht immer so klar wie für einen Juristen, gerade wenn so viel Verwirrung herrscht wie bei den Plaketten.
Und genau darum ging es hier.
Deswegen finde ich, RaiOrz und goggo haben recht, wenn sie schreiben:
Mag ja sein aber zumindestens hat der Verein geholfen Straftaten zu vermeiden - durch AUFKLÄRUNG! und das ist OK so!!
Ganz abgesehen davon frage ich mich ernsthaft, was passiert wenn ein Ausländer mehrere Plaketten für ein und dasselbe Kennzeichen beantragt, weil er mehrere Autos hat die aber alle auf das gleiche (Wechsel)Kennzeichen zugelassen sind?
Daher finde ich es angebracht das in diesem Forum offen darüber gesprochen wird, damit unseren ausländische (Oldtimer)Freunde eben NICHT den Fehler begehen die Plakette an das falsche Auto zu kleben.
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Den Gedanken des Erst-Postings kann man schoen weiterspinnen:
Szenario 1:
Plakette wurde wegen eines Verfahrensfehlers fuer ein Kennzeichen erteilt, welches einem Fahrzeug zugeteilt ist, das ganz sicher keine der Schadstoffstufen einhaelt (dieses Szenario gibt es tatsaechlich): Kein Problem, bis es einer merkt. Urkundenfaelschung? Niemals, wenn der Antrag korrekt gestellt wurde und die Verwaltungsbehoerde zu dumm ist, den Antrag korrekt zu bearbeiten? Hmmmm.
Szenario 2:
A beantragt fuer seine Alltagsschlampe nach Euro 4 eine Plakette. Er erhaelt diese. Nun faellt ihm ein, dass das Kennzeichen seiner Schlampe doch viel besser an seinen geliebten MB 123 200 Diesel aus dem Jahre 1984 passen wuerde; er kennzeichnet seine Fahrzeuge flugs um und koennte dem Fahrverbot entgehen. Dass dies natuerlich auch dem Unbedarftesten als quasi-illegal und nicht nachahmenswert erscheinen muss, sei mal vorausgesetzt. Urkundenfaelschung? Naja, das waere zu pruefen...
Und zudem war heute in der Stuttgarter Zeitung zu lesen, dass es in Stuttgart rund 1.000 (!!!) Fahrzeuge gebe, welche unter das Fahrverbot fallen. Von ca. 350.000 angemeldeten! Da soll mir mal einer die Verhaeltnismaessigkeit erklaeren und den Nutzen....
Wegen 1.000 Fahrverboten macht man so einen irrsinnigen Aufwand; Plaketten basteln, beantragen, verwalten, Gesetze, Verordnungen etc. etc.
Mein Steuergeld waere anderswo sicher erheblich wirkungsvoller aufgehoben....
Traurig.
ND
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