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Kurzzeitkennzeichen nur noch mit TÜV?
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Kunden die 06 zum testen mitgeben ist ein Problem.. und wen mein Sohn in der Befreundetetn Werkstatt das Kennzeichen ausleihen will nur für eine TÜV vprfahrt dann ist das auch verboten.. Ausser er bekommt einen Arbeitsvertrag.. das ist schon etwas übertrieben , da die Fahrt zum Tüv ja uneingeschränkt und auch bei 04 notwendig sein soll . Ich frage mich was Innung oder Verbände dazu sagen?
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Die arbeiten nicht im Sinne ihrer Mitglieder sondern versuchen nur auf dem Rücken ihrer Mitglieder Geld zu verdienen. Die Existens begründet sich darin ihren Mitgliedern Steine in den weg zu legen!
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Sehr geehrter Herr Eberhard,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 4. Dezember 2014 zum Thema Kurzzeitkennzeichen.
Am 1. April 2015 treten die neuen Regelungen zur Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen in Kraft. Danach können künftig weiterhin Kurzzeitkennzeichen von den Zulassungsbehörden zugeteilt werden, jedoch nur, wenn das Fahrzeug, das damit gefahren werden soll, bekannt ist, eine gültige Betriebserlaubnis und eine gültige Hauptuntersuchung bzw. Sicherheitsprüfung (HU/SP) nachgewiesen werden und die Fahrzeugdaten im Fahrzeugschein eingetragen sind.
Sofern keine gültige Betriebserlaubnis bzw. keine gültige HU/SP vorliegt, sind lediglich örtlich begrenzte Fahrten zur Erlangung dieser Dokumente zulässig. Die örtliche Begrenzung wurde insbesondere deshalb eingeführt, weil es zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit nicht weiter akzeptiert werden kann, dass Fahrzeuge, die potenziell Mängel aufweisen, im Straßenverkehr betrieben werden können, ohne eine technische Überprüfung in Form der Hauptuntersuchung durchlaufen zu haben.
Im Gesetzgebungsverfahren waren sowohl das Bundesministerium der Verteidigung im Rahmen der Ressortanhörung als auch alle einschlägigen, auf Bundesebene tätigen Verbände (hierunter u. a. auch der Bundesverband Deutscher Motorveteranen-Clubs e. V. – DEUVET) im Rahmen der Verbändeanhörung an der Entwicklung der neuen Vorschriften beteiligt. Hier wurden keine der von Ihnen geäußerten Bedenken vorgetragen.
Sofern Händler, wie z. B. die VEBEG, von der neuen Regelung betroffen sind, empfehle ich, dass diese sich von der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde beraten lassen, inwieweit sie die Voraussetzung zur Zuteilung von Händlerkennzeichen erfüllen. Diese Kennzeichen können auf Antrag zuverlässigen Kraftfahrzeugherstellern, Kraftfahrzeugteileherstellern, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern befristet oder widerruflich zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung zugeteilt werden. Hiermit sind auch weiterhin Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten möglich, da diese Vorschriften unberührt bleiben.
Mit freundlichen Grüßen
Leider wurde die IKM in diesem Zusammenhang nicht gehört, auch wenn im Text steht, daß die auf Bundesebene tätigen Verbände beteiligt wurden. Eine Enttäuschung, zumal wir in der Liste der Verbände eingetragen sind. Ich will nicht wissen, wer da sonst noch involviert war und Einfluß hätte nehmen können.
Viele Grüße
Mario
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Wie bitte? Nochmals die diversen Schritte in Reihenfolge zum Mitschreiben! Volksposten? Vollpfosten = Mundart oder ein neu zu schaffender Begriff der StVO neben Halbpfosten. Der Abstand zwischen diesen betrüge 80 m.wokri schrieb: Was mich generell daran abnervt, ist wieder einmal die Tatsache, dass irgendwelche Vollpfosten mit oder ohne Migränehintergrund hier Sachen derart ausnutzen, dass der volks(ver)tretende Kleingeist wieder die Rumumkeule rausholt und alle niederplättet.
Das nervt, einige machen Scheiß und alle müssen es wieder ausbügeln.
Mein Vorschlag derzeitige Regelung beibehalten und alle die rausziehen, die das ausnutzen. Mobile Schrottpresse dabei und dann darf der Vollpfosten nocheinmal den roten Knopf drücken.
~M~
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Diese Typen bekommen jede Menge Geld, dafür sollte man erwarten, daß die auch die ARBEIT machen, wofür sie von uns betzahlt werden. Da sieht man, wie weit unsere "Demodiktatur" aus dem Ruder gelaufen ist: Wer kann die "Volksvertreter" denn noch überwachen ? jeder Gerichtsbarkeit entzugen, voll auf Selbstbedienung in den Kassen, voll auf Lobbyisten-Kurs - so weit waren wir noch nie von einer Demokratie entfernt.
Wolfgang
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Anwesenheitspflicht im Deutschen Bundestag, gegebenenfalls Kürzung der Diäten und Aufhebung der Immunität der jeweiligen Abgeordneten... Dann darf sich jeder dieser bereits im Vorfeld einmal Gedanken darüber machen, ob er für ein solches Amt überhaupt tauglich ist. Protokolle der Bundestagssitzungen sind ja öffentlich zugänglich [e.g.: dipbt.bundestag.de/doc/btp/03/03138.pdf]; u.U. wäre eine Veröffentlichung von Anwesenheitszeiten der einzelnen Abgeordneten bezüglich zukünftiger Wahlen für den Bürger hilfreich; und die Absicherung über Landeslisten, Posten in Aufsichtsräten... ein weites Feld der Ungerechtigkeit. Alt-Juso-Chef Schröder mischt in Erdgas mit, wohl wegen der Befürchtnis, nach Hartz IV abzugleiten; aber das ist rühmlich, denn der Alt-Juso-Chef macht sich seine Gedanken dahingehend, dass er dem Steuerzahler nicht zur Last fallen möchte.
So einfach ist Politik!

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