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Kurzzeitkennzeichen nur noch mit TÜV?

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8 Jahre 8 Monate her #42020 von oldierolli
Hallo, die Kriminellen finden IMMER einen Weg, nur die Normalbürger sollen wieder parieren. Gangster kriegen immer eine Wumme und werden durch die Politik "bevorzugt". In USA ist der Gewaltabstand deshalb geringer, was ich für gerechter halte. Ich fordere für 04 UND 06 Beschränkung auf TEMPO 100 oder Autobahn-Verbot, wenn kein TÜV vorhanden. DAS würde die Rotnummer-Schrottpiloten so richtig treffen. Und falls es in Polen, Bulgarien, Froongraisch, Switzerland etc. eine Kurzzeitmummer gibt, kann man diese ja besorgen für eine "Überführung" dorthin/von dort. Wo die Fahrt ENDET, braucht ja nirgends dokumentiert zu werden und ist auch nicht zu kontrollieren. Außerdem gibt es Ausfuhrkennzeichen... (RE-Import legal und möglich). NUR SO kann man den Bürokratie-Kleingeistern deren Grenzen aufzeigen. Blattschießenden Gruß. Rolf

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8 Jahre 8 Monate her #42023 von Johnny Burnette
Rolf, sag blos Du hast keine Wumme??? ;)

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8 Jahre 7 Monate her #42028 von goggo
Das mit der06 inzwischen soagr Werkstätten die das ehrlich einsetzen Probleme haben nervt auch.

Kunden die 06 zum testen mitgeben ist ein Problem.. und wen mein Sohn in der Befreundetetn Werkstatt das Kennzeichen ausleihen will nur für eine TÜV vprfahrt dann ist das auch verboten.. Ausser er bekommt einen Arbeitsvertrag.. das ist schon etwas übertrieben , da die Fahrt zum Tüv ja uneingeschränkt und auch bei 04 notwendig sein soll . Ich frage mich was Innung oder Verbände dazu sagen?

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8 Jahre 7 Monate her #42030 von Sierra
Was sollen die schon sagen? Innungen und Verbände dienten schon seit jeher nur den Funktionären. ;)

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8 Jahre 7 Monate her #42031 von Johnny Burnette
Innungen sollten eigentlich durch ein Vereinsverbot abgeschafft werden!

Die arbeiten nicht im Sinne ihrer Mitglieder sondern versuchen nur auf dem Rücken ihrer Mitglieder Geld zu verdienen. Die Existens begründet sich darin ihren Mitgliedern Steine in den weg zu legen!

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8 Jahre 7 Monate her #42032 von oldierolli
Hallo, das mit den Innungen etc. soll lt. Selbständigen aus meinem Umfeld leider wohl so sein. Noch mal zu 06: Missbrauch wird verhindert durch Sonntagsfahrverbot (kein TÜV offen, legale Händler meist geschlossen), wie gesagt Tempo 100 ohne TÜV, für allein fahrende Kaufinteressenten Begrenzung auf 50 km Umkreis und schriftliche Erlaubnis des Händlers. "Besondere" Probefahrten ohne TÜV nur für KFZ-MEISTER oder Ingenieure, bitte NICHT FÜR MICH, der sich ein Kleingewerbe anmeldet und mit leicht zu erlangendem Führungszeugnis freie Fahrt erschleicht! Die Steuer ist bei 06 nur genau so hoch wie bei 07(!). Eingebremsten Gruß. Rolf

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8 Jahre 4 Monate her - 8 Jahre 4 Monate her #42374 von Mario
Hier die Antwort einer in hoher Position sitzenden Politikerin auf die Frage eines IKM-Mitglieds nach dem Kurzzeitkennzeichen. Bitte habt Verständnis, daß die Dame im Forum nicht genannt werden möchte:

Sehr geehrter Herr Eberhard,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 4. Dezember 2014 zum Thema Kurzzeitkenn­zeichen.

Am 1. April 2015 treten die neuen Regelungen zur Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen in Kraft. Danach können künftig weiterhin Kurzzeitkennzeichen von den Zulassungsbehörden zugeteilt werden, jedoch nur, wenn das Fahrzeug, das damit gefahren werden soll, bekannt ist, eine gültige Betriebserlaubnis und eine gültige Hauptuntersuchung bzw. Sicherheitsprüfung (HU/SP) nachgewiesen werden und die Fahrzeugdaten im Fahrzeugschein eingetragen sind.

Sofern keine gültige Betriebserlaubnis bzw. keine gültige HU/SP vorliegt, sind lediglich örtlich begrenzte Fahrten zur Erlangung dieser Dokumente zulässig. Die örtliche Begrenzung wurde insbesondere deshalb eingeführt, weil es zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit nicht weiter akzeptiert werden kann, dass Fahrzeuge, die potenziell Mängel aufweisen, im Straßenverkehr betrieben werden können, ohne eine technische Überprüfung in Form der Hauptuntersuchung durchlaufen zu haben.

Im Gesetzgebungsverfahren waren sowohl das Bundesministerium der Verteidigung im Rahmen der Ressortanhörung als auch alle einschlägigen, auf Bundesebene tätigen Ver­bände (hierunter u. a. auch der Bundesverband Deutscher Motorveteranen-Clubs e. V. – DEUVET) im Rahmen der Verbändeanhörung an der Entwicklung der neuen Vor­schriften beteiligt. Hier wurden keine der von Ihnen geäußerten Bedenken vorgetragen.

Sofern Händler, wie z. B. die VEBEG, von der neuen Regelung betroffen sind, empfehle ich, dass diese sich von der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde beraten lassen, inwieweit sie die Voraussetzung zur Zuteilung von Händlerkennzeichen erfüllen. Diese Kennzeichen können auf Antrag zuverlässigen Kraftfahrzeugherstellern, Kraft­fahrzeugteileherstellern, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern befristet oder widerruflich zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung zugeteilt werden. Hiermit sind auch weiterhin Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten möglich, da diese Vorschriften unberührt bleiben.

Mit freundlichen Grüßen


Leider wurde die IKM in diesem Zusammenhang nicht gehört, auch wenn im Text steht, daß die auf Bundesebene tätigen Verbände beteiligt wurden. Eine Enttäuschung, zumal wir in der Liste der Verbände eingetragen sind. Ich will nicht wissen, wer da sonst noch involviert war und Einfluß hätte nehmen können.

Viele Grüße
Mario
Letzte Änderung: 8 Jahre 4 Monate her von Mario.

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8 Jahre 4 Monate her - 8 Jahre 4 Monate her #42375 von VOLVO aG

wokri schrieb: Was mich generell daran abnervt, ist wieder einmal die Tatsache, dass irgendwelche Vollpfosten mit oder ohne Migränehintergrund hier Sachen derart ausnutzen, dass der volks(ver)tretende Kleingeist wieder die Rumumkeule rausholt und alle niederplättet.
Das nervt, einige machen Scheiß und alle müssen es wieder ausbügeln.
Mein Vorschlag derzeitige Regelung beibehalten und alle die rausziehen, die das ausnutzen. Mobile Schrottpresse dabei und dann darf der Vollpfosten nocheinmal den roten Knopf drücken. B)

Wie bitte? Nochmals die diversen Schritte in Reihenfolge zum Mitschreiben! Volksposten? Vollpfosten = Mundart oder ein neu zu schaffender Begriff der StVO neben Halbpfosten. Der Abstand zwischen diesen betrüge 80 m.

~M~
Letzte Änderung: 8 Jahre 4 Monate her von VOLVO aG. Grund: StVO

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8 Jahre 4 Monate her #42376 von spitzerer
Würde man sich die Mühe machen, eine "Statistische Umfrage" unter den Damen&Herren Vollpfosten - ah Abgeordneten durchzuführen (unter den wenigen, die bei der Gesetzgebung anwesend sind), so wette ich, daß über 90 % nicht wissen, über was sie da überhaupt abgestimmt haben.

Diese Typen bekommen jede Menge Geld, dafür sollte man erwarten, daß die auch die ARBEIT machen, wofür sie von uns betzahlt werden. Da sieht man, wie weit unsere "Demodiktatur" aus dem Ruder gelaufen ist: Wer kann die "Volksvertreter" denn noch überwachen ? jeder Gerichtsbarkeit entzugen, voll auf Selbstbedienung in den Kassen, voll auf Lobbyisten-Kurs - so weit waren wir noch nie von einer Demokratie entfernt.

Wolfgang

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8 Jahre 4 Monate her #42378 von VOLVO aG
Wenn's auch am ursprünglichen Thema vorbeigeht:

Anwesenheitspflicht im Deutschen Bundestag, gegebenenfalls Kürzung der Diäten und Aufhebung der Immunität der jeweiligen Abgeordneten... Dann darf sich jeder dieser bereits im Vorfeld einmal Gedanken darüber machen, ob er für ein solches Amt überhaupt tauglich ist. Protokolle der Bundestagssitzungen sind ja öffentlich zugänglich [e.g.: dipbt.bundestag.de/doc/btp/03/03138.pdf]; u.U. wäre eine Veröffentlichung von Anwesenheitszeiten der einzelnen Abgeordneten bezüglich zukünftiger Wahlen für den Bürger hilfreich; und die Absicherung über Landeslisten, Posten in Aufsichtsräten... ein weites Feld der Ungerechtigkeit. Alt-Juso-Chef Schröder mischt in Erdgas mit, wohl wegen der Befürchtnis, nach Hartz IV abzugleiten; aber das ist rühmlich, denn der Alt-Juso-Chef macht sich seine Gedanken dahingehend, dass er dem Steuerzahler nicht zur Last fallen möchte.

So einfach ist Politik!

:unsure:

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