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Mal wieder Strafe weil TÜV Jahre überzogen wurde..
9 Jahre 5 Monate her #39044
von Fred
Fred antwortete auf Mal wieder Strafe weil TÜV Jahre überzogen wurde..
Hi Volker
Du bekommst doch das "volle Produkt" . Nämlich den vollen Arbeitsumfang ,und der ist identisch ,egal ob die Plakette 3 Monate oder 36 Monate gilt
Das stimmte so nicht. Kunde kommt in die Werkstatt und will sein Fahrzeug, das vorher schon gute 3 Jahre in Spanien stand zur HU bringen. Logisch, dass die HU knackig überzogen war, aber deutsche Prüfstellen sind da unten Mangelware. HU wurde gemacht und die Plakette wäre so geklebt worden, wie wenn er "normal" vorgefahren wäre. Dass das dem Kunden nicht wirklich weitergeholfen hätte, dürfte klar sein. Er will ja damit wieder zurück nach Spanien. Also wurde einfach die doppelte Prüfgebühr erhoben und er bekam die vollen 2 Jahre. Dass der Prüfer nicht 2x um das Auto rumgeschwirrt ist, kann sich jeder denken.
Bei solchen Aktionen ist es schwer nicht von Geldmacherei zu sprechen. Der Fall ist wirklich so vor 9 Jahren passiert.
Fred
Du bekommst doch das "volle Produkt" . Nämlich den vollen Arbeitsumfang ,und der ist identisch ,egal ob die Plakette 3 Monate oder 36 Monate gilt
Das stimmte so nicht. Kunde kommt in die Werkstatt und will sein Fahrzeug, das vorher schon gute 3 Jahre in Spanien stand zur HU bringen. Logisch, dass die HU knackig überzogen war, aber deutsche Prüfstellen sind da unten Mangelware. HU wurde gemacht und die Plakette wäre so geklebt worden, wie wenn er "normal" vorgefahren wäre. Dass das dem Kunden nicht wirklich weitergeholfen hätte, dürfte klar sein. Er will ja damit wieder zurück nach Spanien. Also wurde einfach die doppelte Prüfgebühr erhoben und er bekam die vollen 2 Jahre. Dass der Prüfer nicht 2x um das Auto rumgeschwirrt ist, kann sich jeder denken.
Bei solchen Aktionen ist es schwer nicht von Geldmacherei zu sprechen. Der Fall ist wirklich so vor 9 Jahren passiert.
Fred
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9 Jahre 5 Monate her #39046
von oldierolli
oldierolli antwortete auf Mal wieder Strafe weil TÜV Jahre überzogen wurde..
Hallo: ... 3 Jahre in Spanien stand...? Warum denn nicht umgemeldet? Sind Steuern und andere Bedingungen denn dort nicht günstiger als hier? Und Rückkehr ist wie bei "Neu"-Zulassung. Republikflüchtigen Gruß. Rolf
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9 Jahre 5 Monate her #39049
von Johnny Burnette
genau das was Fred da geschildert hat meinte ich.
Das ist mir mit nem Anhänger der 23 Monate abgelaufen war auch passiert. Als ich dem Prüfer drohte ins benachbarte Saarland zu fahren das diesen Kappes nie mitgemacht hat klebte er dann die Plakette für volle 24 Monate.
Ich sags ja immer: TÜV heißt übersetzt total überflüssiger Verein.
Das ist mir mit nem Anhänger der 23 Monate abgelaufen war auch passiert. Als ich dem Prüfer drohte ins benachbarte Saarland zu fahren das diesen Kappes nie mitgemacht hat klebte er dann die Plakette für volle 24 Monate.
Ich sags ja immer: TÜV heißt übersetzt total überflüssiger Verein.

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9 Jahre 5 Monate her #39050
von CEO
CEO antwortete auf Mal wieder Strafe weil TÜV Jahre überzogen wurde..
Hallo,
nicht nur TÜV. Auch DEKRA!
Der TÜV reklamierte an meinem MG TD/C, daß die Sonnenblenden fehlten. Mein Hinweis, daß es nie Sonnenblenden gab, wollte er nicht beachten. Dann wollte er den Wagen selber in die Prüfhalle fahren. Ich fragte ihn, ob er sich mi dem Wagen auskenne. Er bejahte und stieg ein. Dann wusste er nicht wie er den Wagen starten sollte. ImEndeffekt hatte ich einen spassvollen Nachmittag ihn dabei zu beobachten, wie er Mängel suchte. Im Endeffekt bekam ich die Plakette. Im Oktober hatte ich Probleme bei meinem ITALIA. (DEKRA). Die Spurstangenköpfe wären ausgeschlagen und die Reifengröße stünde nicht im Schein. Ob ich den Brief dabei hätte. Mein Hinweis, daß die DEKRA das Fahrzeug seit 1996 prüfte, und der Wagen jetzt zum Karosseriebauer geht, da der braune Freund anklopft, interessierte ihn auch nicht. Fakt ist: Ich bekam das Fahrzeug am 3. Dezember zurück. Zwei Monate überzogen. Die Spurstangenköpfe sind in Ordnung. Die Reifen sind im Abrollumfang identisch. Strafgebühr: Just for nothing.
Ich gehe jetzt zu einem Prüfer, der selber Oltimer hat. Es hat einfach keinen Sinn mehr!
Gruß
WM
nicht nur TÜV. Auch DEKRA!
Der TÜV reklamierte an meinem MG TD/C, daß die Sonnenblenden fehlten. Mein Hinweis, daß es nie Sonnenblenden gab, wollte er nicht beachten. Dann wollte er den Wagen selber in die Prüfhalle fahren. Ich fragte ihn, ob er sich mi dem Wagen auskenne. Er bejahte und stieg ein. Dann wusste er nicht wie er den Wagen starten sollte. ImEndeffekt hatte ich einen spassvollen Nachmittag ihn dabei zu beobachten, wie er Mängel suchte. Im Endeffekt bekam ich die Plakette. Im Oktober hatte ich Probleme bei meinem ITALIA. (DEKRA). Die Spurstangenköpfe wären ausgeschlagen und die Reifengröße stünde nicht im Schein. Ob ich den Brief dabei hätte. Mein Hinweis, daß die DEKRA das Fahrzeug seit 1996 prüfte, und der Wagen jetzt zum Karosseriebauer geht, da der braune Freund anklopft, interessierte ihn auch nicht. Fakt ist: Ich bekam das Fahrzeug am 3. Dezember zurück. Zwei Monate überzogen. Die Spurstangenköpfe sind in Ordnung. Die Reifen sind im Abrollumfang identisch. Strafgebühr: Just for nothing.
Ich gehe jetzt zu einem Prüfer, der selber Oltimer hat. Es hat einfach keinen Sinn mehr!
Gruß
WM
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9 Jahre 5 Monate her - 9 Jahre 5 Monate her #39052
von Johnny Burnette
das kenn ich:
mit dem 190er Ponton Bj.57 beim TÜV zur HU. Der Prüfer sitzt im Auto und mault nachdem er erstmal 5 Minuten alle elfenbeinfarbenen Knöpfe des schönen alten Röhrenradios mit seinen Wurstfingern malträtiert hat "warum geht denn der Blinker nicht?"
Antwort von mir: Sie brechen mir jetzt aber hoffentlich nicht den Lichthupenschalter ab?"
Was ähnliches ist mir allerdings auch schon desöfteren mit diversen Amis passiert wo der Prüfer am Blinkerhebel versucht hat von Abblendlicht auf Fernlicht umzublenden.

Und solche Leute werden dann mit Halbwissen losgeschickt Autos auf Fahrsicherheit und Tauglichkeit zu prüfen.
J.B.
mit dem 190er Ponton Bj.57 beim TÜV zur HU. Der Prüfer sitzt im Auto und mault nachdem er erstmal 5 Minuten alle elfenbeinfarbenen Knöpfe des schönen alten Röhrenradios mit seinen Wurstfingern malträtiert hat "warum geht denn der Blinker nicht?"
Antwort von mir: Sie brechen mir jetzt aber hoffentlich nicht den Lichthupenschalter ab?"

Was ähnliches ist mir allerdings auch schon desöfteren mit diversen Amis passiert wo der Prüfer am Blinkerhebel versucht hat von Abblendlicht auf Fernlicht umzublenden.



Und solche Leute werden dann mit Halbwissen losgeschickt Autos auf Fahrsicherheit und Tauglichkeit zu prüfen.

J.B.
Letzte Änderung: 9 Jahre 5 Monate her von Johnny Burnette.
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9 Jahre 5 Monate her #39053
von wenzel
wenzel antwortete auf Mal wieder Strafe weil TÜV Jahre überzogen wurde..
Bin ich froh ,dass ich einen TÜV Prüfer habe,der für fast alles ein Verständnis hat . Er hat mir schon viele Umbauten ,die von einem anbderen Modell stammten eingetragen,weil Originalteile nicht mehr zu bekommen sind. Seien es Felgen, Hinterachse, Vergaser, Sitze usw.
Halte allerdings die Termine ein und überziehe nur ,wenn ich keinen rechtzeitigen Termin bei Ihm bekomme.
Nur bei den Bremsen,Licht und Lenkung versteht er zu Recht keinen Spass.
Halte allerdings die Termine ein und überziehe nur ,wenn ich keinen rechtzeitigen Termin bei Ihm bekomme.
Nur bei den Bremsen,Licht und Lenkung versteht er zu Recht keinen Spass.

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9 Jahre 5 Monate her #39057
von Riley
Wobei ich ehrlich sagen muss (*aufHolzklopf*), dass ich bisher mit meinen TÜV-Prüfern bei Alt- wie Neuwagen keine nennenswerten Probleme hatte.
Riley antwortete auf Mal wieder Strafe weil TÜV Jahre überzogen wurde..
... und auf Originalität!Johnny Burnette schrieb: Und solche Leute werden dann mit Halbwissen losgeschickt Autos auf Fahrsicherheit und Tauglichkeit zu prüfen.
Wobei ich ehrlich sagen muss (*aufHolzklopf*), dass ich bisher mit meinen TÜV-Prüfern bei Alt- wie Neuwagen keine nennenswerten Probleme hatte.
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9 Jahre 5 Monate her #39060
von Sierra
Sierra antwortete auf Mal wieder Strafe weil TÜV Jahre überzogen wurde..
Bei meiner Werkstatt mache ich nur HU-Termine, wenn der altautoaffine Prüfer kommt. Letztes Jahr mußte er einen Vertreter schicken und schon fielen 80% der Autos an diesem Tag durch. Der Prüfer meinte am Ende selbst, daß er zu dieser Werkstatt nicht mehr kommen wolle.
Bei meinem DKW-Junior wollte er eine AU haben. Durchgefallen ist der Junior, weil er ein Loch im Schweller fand. Der DKW hat einen Rahmen, das Loch ist also sicherheitstechnisch völlig irrelevant. Der Hammer war dann, daß er vorschlug, es mit Klebeband abzudecken, wegen der scharfen Kanten. Das Loch war von unter dem Auto. Man muß also schon über den Fußgänger drübergefahren sein, damit er sich die Nasenspitze an dem Loch aufkratzen kann.
Natürlich ist das Loch inzwischen zu und dabei gleich der halbe Schweller ersetzt worden. Sogar mit Ori-Repblech, das ich mir in weiser Voraussicht schon vor 10 Jahren gesichert hatte.
Gruß
Michael
Bei meinem DKW-Junior wollte er eine AU haben. Durchgefallen ist der Junior, weil er ein Loch im Schweller fand. Der DKW hat einen Rahmen, das Loch ist also sicherheitstechnisch völlig irrelevant. Der Hammer war dann, daß er vorschlug, es mit Klebeband abzudecken, wegen der scharfen Kanten. Das Loch war von unter dem Auto. Man muß also schon über den Fußgänger drübergefahren sein, damit er sich die Nasenspitze an dem Loch aufkratzen kann.
Natürlich ist das Loch inzwischen zu und dabei gleich der halbe Schweller ersetzt worden. Sogar mit Ori-Repblech, das ich mir in weiser Voraussicht schon vor 10 Jahren gesichert hatte.
Gruß
Michael
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9 Jahre 5 Monate her #39065
von VOLVO aG
VOLVO aG antwortete auf Mal wieder Strafe weil TÜV Jahre überzogen wurde..
QUALITÄTSMANAGEMENT
Ehrenkodex?
Kapitel der EN ISO 9001:
1-3 Vorwort, Allgemeines
4 Qualitätsmanagementsystem
4.1 Allgemeine Anforderungen
4.2 Dokumentationsanforderungen
5 Verantwortung der Leitung
5.1 Selbstverpflichtung der Leitung
5.2 Kundenorientierung
5.3 Qualitätspolitik
5.4 Planung
5.5 Verantwortung, Befugnis und Kommunikation
5.6 Managementbewertung
6 Management von Ressourcen
6.1 Bereitstellung von Ressourcen
6.2 Personelle Ressourcen
6.3 Infrastruktur
6.4 Arbeitsumgebung
7 Produktrealisierung
7.1 Planung der Produktrealisierung
7.2 Kundenbezogene Prozesse
7.3 Entwicklung
7.4 Beschaffung
7.5 Produktion und Dienstleistungserbringung
7.6 Lenkung von Überwachungs- und Messmitteln
8 Messung, Analyse und Verbesserung
8.1 Allgemeines
8.2 Überwachung und Messung
8.3 Lenkung fehlerhafter Produkte
8.4 Datenanalyse
8.5 Verbesserung
Anbieter oder Anbieter
~M~
Ehrenkodex?
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1-3 Vorwort, Allgemeines
4 Qualitätsmanagementsystem
4.1 Allgemeine Anforderungen
4.2 Dokumentationsanforderungen
5 Verantwortung der Leitung
5.1 Selbstverpflichtung der Leitung
5.2 Kundenorientierung
5.3 Qualitätspolitik
5.4 Planung
5.5 Verantwortung, Befugnis und Kommunikation
5.6 Managementbewertung
6 Management von Ressourcen
6.1 Bereitstellung von Ressourcen
6.2 Personelle Ressourcen
6.3 Infrastruktur
6.4 Arbeitsumgebung
7 Produktrealisierung
7.1 Planung der Produktrealisierung
7.2 Kundenbezogene Prozesse
7.3 Entwicklung
7.4 Beschaffung
7.5 Produktion und Dienstleistungserbringung
7.6 Lenkung von Überwachungs- und Messmitteln
8 Messung, Analyse und Verbesserung
8.1 Allgemeines
8.2 Überwachung und Messung
8.3 Lenkung fehlerhafter Produkte
8.4 Datenanalyse
8.5 Verbesserung
Anbieter oder Anbieter
~M~
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9 Jahre 5 Monate her #39068
von VOLVO aG
VOLVO aG antwortete auf Mal wieder Strafe weil TÜV Jahre überzogen wurde..
StVZO
3 Anforderungen an Prüfingenieure (PI)
3.1 Die Überwachungsorganisation darf ihr angehörende Personen mit der Durchführung der HU und SP betrauen, wenn diese mindestens 23 Jahre alt sind,
3.2 geistig und körperlich geeignet sowie zuverlässig sind,
3.3 die Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge sämtlicher Klassen, außer Klassen D und D1, besitzen und gegen sie kein Fahrverbot nach § 25 des Straßenverkehrsgesetzes oder § 44 des Strafgesetzbuchs besteht oder der Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist,
3.4 als Vorbildung ein Studium des Maschinenbaufachs, des Kraftfahrzeugbaufachs oder der Elektrotechnik an einer im Geltungsbereich dieser Verordnung gelegenen oder an einer als gleichwertig anerkannten Hochschule oder öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachhochschule erfolgreich abgeschlossen haben,
3.5 an einer mindestens sechs Monate dauernden Ausbildung teilgenommen haben, die den Anforderungen des Aus- und Fortbildungsplans entspricht, der vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung mit Zustimmung der obersten Landesbehörden im Verkehrsblatt bekannt gegeben wird; die Dauer der Ausbildung kann bis auf drei Monate verkürzt werden, wenn eine mindestens dreijährige hauptberufliche Tätigkeit als Kraftfahrzeugsachverständiger nachgewiesen wird,
~M~
3 Anforderungen an Prüfingenieure (PI)
3.1 Die Überwachungsorganisation darf ihr angehörende Personen mit der Durchführung der HU und SP betrauen, wenn diese mindestens 23 Jahre alt sind,
3.2 geistig und körperlich geeignet sowie zuverlässig sind,
3.3 die Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge sämtlicher Klassen, außer Klassen D und D1, besitzen und gegen sie kein Fahrverbot nach § 25 des Straßenverkehrsgesetzes oder § 44 des Strafgesetzbuchs besteht oder der Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist,
3.4 als Vorbildung ein Studium des Maschinenbaufachs, des Kraftfahrzeugbaufachs oder der Elektrotechnik an einer im Geltungsbereich dieser Verordnung gelegenen oder an einer als gleichwertig anerkannten Hochschule oder öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachhochschule erfolgreich abgeschlossen haben,
3.5 an einer mindestens sechs Monate dauernden Ausbildung teilgenommen haben, die den Anforderungen des Aus- und Fortbildungsplans entspricht, der vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung mit Zustimmung der obersten Landesbehörden im Verkehrsblatt bekannt gegeben wird; die Dauer der Ausbildung kann bis auf drei Monate verkürzt werden, wenn eine mindestens dreijährige hauptberufliche Tätigkeit als Kraftfahrzeugsachverständiger nachgewiesen wird,
~M~
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