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- Mal wieder Strafe weil TÜV Jahre überzogen wurde..
Mal wieder Strafe weil TÜV Jahre überzogen wurde..
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Wenn ich eine Schachtel Zigaretten kaufe zahle ich auch für das volle Produkt und nicht für die Dienstleistung von dem der die Tabakblätter gepflückt hat.

Daß das zurückdatieren von TÜV-Plaketten der größte Unfug und reine Geldmache war brauch man doch eigentlich nicht in Frage zu stellen oder sehe ich da was verkehrt.
netten Gruß
J.B.
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HU: jährlich
SP: vierteljährlich
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Taxen/Mietfahrzeuge (12 Monate) 12 Monate
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Anhänger bis 750 kg (36 Monate) 24 Monate
Anhänger bis 3500 kg zul. Gesamtmasse (24 Monate) 24 Monate
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Lkw bis 3500 kg zul. Gesamtmasse (24 Monate) 24 Monate
Lkw über 3500 kg zul. Gesamtmasse (12 Monate) 12 Monate
Omnibusse >8 Fahrgastplätze (12 Monate) 12 Monate
~M~
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Bei den Bussen und LKW/Zugm. über 7,5 t sowie Anhänger über 10 t und bbH über 40 km/h kommt noch die SP hinzu ,diese ist bei Bussen alle 3 Monate durchzuführen ,bei den anderen Gattungen jährlich 6 Monate nach der HU.
oder sehe ich da was verkehrt
Ja ,das siehst du völlig verkehrt !
Wenn ich eine Schachtel Zigaretten kaufe zahle ich auch für das volle Produkt
Du bekommst doch das "volle Produkt" . Nämlich den vollen Arbeitsumfang ,und der ist identisch ,egal ob die Plakette 3 Monate oder 36 Monate gilt. Nochmal : Du bezahlst die Arbeit ! Die Plakette kostet gar nichts ,deswegen ist der Preis auch gleich ,egal ,ob du die Plakette bekommst oder nicht.
Daß das zurückdatieren von TÜV-Plaketten der größte Unfug und reine Geldmache war brauch man doch eigentlich nicht in Frage zu stellen
Unsinnige Behauptungen werden durch Wiederholungen auch nicht richtiger.
Wie war es denn bei der Rückdatierung? Nehmen wir mal an , du und dein Nachbar kauften zum gleichen Zeitpunkt im Januar 2009 ein Fzg. Dein Nachbar verhält sich vorschriftsmässig und fährt pünktlich nach 36 Monaten zur HU,also im Januar 2012. Er bezahlt die Untersuchung,z.B. 100 E und bekommt eine Plakette mit der Laufzeit bis Januar 2014.
Du schlonzt und fährst erst im April 2012 zur HU,bezahlst auch 100 E und bekommst eine Plakette mit der Laufzeit bis Januar 2014.
Ergebnis: Ihr habt beide 100 E bezahlt und eine Plakette bis Jan. 2014 bekommen.
Jetzt verrate mir mal,wo hier die Geldmache sein soll !! Hast du mehr bezahlt ? Nein ! Hast du weniger bekommen ? Nein ! Du bist nicht einmal für deine Schlonzerei irgendwie bestraft worden ! (Es sei denn ,die Polizei hat dich auf deine überzogene Plakette aufmerksam gemacht,aber das ist eine völlig andere Geschichte) Hat der Prüfer für die Abnahme deines Fzges trotz der gleichen Gebühr weniger arbeiten müssen als beim Fzg deines Nachbarn ? Doch wohl auch nicht !
Es wurde lediglich deine Nichteinhaltung einer Verordnung korrigiert,wobei dir kein finanzieller oder sonstiger Nachteil entstanden ist.
MfG Volker
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Man kann das jetzt drehen und wenden wie man will wenn ich mit meinem Auto oder Motorrad beim TÜV war möchte ich mit 24 Monaten auf dem Stempel vom Gelände fahren und genauso denken 99,9 % der Kunden bei den Prüfinstutitionen.
Schreihals,
arbeitest Du beim TÜV oder was ähnlichem???
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äh mich interessiert aber nicht der Arbeitsumfang sondern das Ergebnis und das bezahl ich auch
Nein ,die Gebühren sind in der GebOSt festgelegt und richten sich nicht nach dem Ergebnis und schon gar nicht nach deinen Interessen.
Der Umkehrschluss hiesse nämlich ,wenn dir das Ergebnis nicht passt ,würdest du nicht bezahlen (müssen).
arbeitest Du beim TÜV???
Nein !

MfG Volker
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schreyhalz schrieb:
arbeitest Du beim TÜV???
Nein !
MfG Volker
Du hast den kleinen Zusatz in JBs Frage unterschlagen: "... oder was ähnlichem???"
Na?

Viele Grüße
Mario
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