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Mal wieder Strafe weil TÜV Jahre überzogen wurde..

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9 Jahre 11 Monate her - 9 Jahre 11 Monate her #38916 von Johnny Burnette
das sehe ich anders.

Wenn ich eine Schachtel Zigaretten kaufe zahle ich auch für das volle Produkt und nicht für die Dienstleistung von dem der die Tabakblätter gepflückt hat. ;)

Daß das zurückdatieren von TÜV-Plaketten der größte Unfug und reine Geldmache war brauch man doch eigentlich nicht in Frage zu stellen oder sehe ich da was verkehrt.

netten Gruß

J.B.
Letzte Änderung: 9 Jahre 11 Monate her von Johnny Burnette.

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9 Jahre 11 Monate her #38917 von oldierolli
@ Volker: völlig richtig: nach der StVZO besteht "an sich" die Pflicht zur Vorführung, wenn KFZ angemeldet ist. Wie man dann mit der StVO umgeht, ist dann eine andere Sache, wie ich dargestellt hatte. Bestätigenden Gruß. Rolf

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9 Jahre 11 Monate her #38924 von VOLVO aG
Bus

HU: jährlich
SP: vierteljährlich

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9 Jahre 11 Monate her #38925 von VOLVO aG
Pkw (36 Monate) 24 Monate
Taxen/Mietfahrzeuge (12 Monate) 12 Monate
Motorräder/Leichtkrafträder (24 Monate) 24 Monate
Anhänger bis 750 kg (36 Monate) 24 Monate
Anhänger bis 3500 kg zul. Gesamtmasse (24 Monate) 24 Monate
Anhänger über 3500 kg zul. Gesamtmasse (12 Monate) 12 Monate
Lkw bis 3500 kg zul. Gesamtmasse (24 Monate) 24 Monate
Lkw über 3500 kg zul. Gesamtmasse (12 Monate) 12 Monate
Omnibusse >8 Fahrgastplätze (12 Monate) 12 Monate

~M~
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9 Jahre 11 Monate her #38936 von schreyhalz
Moin Moin !

Bei den Bussen und LKW/Zugm. über 7,5 t sowie Anhänger über 10 t und bbH über 40 km/h kommt noch die SP hinzu ,diese ist bei Bussen alle 3 Monate durchzuführen ,bei den anderen Gattungen jährlich 6 Monate nach der HU.

oder sehe ich da was verkehrt


Ja ,das siehst du völlig verkehrt !

Wenn ich eine Schachtel Zigaretten kaufe zahle ich auch für das volle Produkt


Du bekommst doch das "volle Produkt" . Nämlich den vollen Arbeitsumfang ,und der ist identisch ,egal ob die Plakette 3 Monate oder 36 Monate gilt. Nochmal : Du bezahlst die Arbeit ! Die Plakette kostet gar nichts ,deswegen ist der Preis auch gleich ,egal ,ob du die Plakette bekommst oder nicht.

Daß das zurückdatieren von TÜV-Plaketten der größte Unfug und reine Geldmache war brauch man doch eigentlich nicht in Frage zu stellen


Unsinnige Behauptungen werden durch Wiederholungen auch nicht richtiger.

Wie war es denn bei der Rückdatierung? Nehmen wir mal an , du und dein Nachbar kauften zum gleichen Zeitpunkt im Januar 2009 ein Fzg. Dein Nachbar verhält sich vorschriftsmässig und fährt pünktlich nach 36 Monaten zur HU,also im Januar 2012. Er bezahlt die Untersuchung,z.B. 100 E und bekommt eine Plakette mit der Laufzeit bis Januar 2014.
Du schlonzt und fährst erst im April 2012 zur HU,bezahlst auch 100 E und bekommst eine Plakette mit der Laufzeit bis Januar 2014.
Ergebnis: Ihr habt beide 100 E bezahlt und eine Plakette bis Jan. 2014 bekommen.

Jetzt verrate mir mal,wo hier die Geldmache sein soll !! Hast du mehr bezahlt ? Nein ! Hast du weniger bekommen ? Nein ! Du bist nicht einmal für deine Schlonzerei irgendwie bestraft worden ! (Es sei denn ,die Polizei hat dich auf deine überzogene Plakette aufmerksam gemacht,aber das ist eine völlig andere Geschichte) Hat der Prüfer für die Abnahme deines Fzges trotz der gleichen Gebühr weniger arbeiten müssen als beim Fzg deines Nachbarn ? Doch wohl auch nicht !
Es wurde lediglich deine Nichteinhaltung einer Verordnung korrigiert,wobei dir kein finanzieller oder sonstiger Nachteil entstanden ist.


MfG Volker

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9 Jahre 11 Monate her - 9 Jahre 11 Monate her #38937 von Johnny Burnette
äh mich interessiert aber nicht der Arbeitsumfang sondern das Ergebnis und das bezahl ich auch. Wenn ich mir ne neue Levis kaufe interessiert mich auch nicht wie lange der Farbige fgebraucht hat um die Baumwolle zu pflücken.

Man kann das jetzt drehen und wenden wie man will wenn ich mit meinem Auto oder Motorrad beim TÜV war möchte ich mit 24 Monaten auf dem Stempel vom Gelände fahren und genauso denken 99,9 % der Kunden bei den Prüfinstutitionen.

Schreihals,

arbeitest Du beim TÜV oder was ähnlichem???
Letzte Änderung: 9 Jahre 11 Monate her von Johnny Burnette.

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9 Jahre 11 Monate her #38940 von schreyhalz

äh mich interessiert aber nicht der Arbeitsumfang sondern das Ergebnis und das bezahl ich auch


Nein ,die Gebühren sind in der GebOSt festgelegt und richten sich nicht nach dem Ergebnis und schon gar nicht nach deinen Interessen.
Der Umkehrschluss hiesse nämlich ,wenn dir das Ergebnis nicht passt ,würdest du nicht bezahlen (müssen).

arbeitest Du beim TÜV???


Nein ! :laugh:

MfG Volker

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9 Jahre 11 Monate her #38942 von Mario

schreyhalz schrieb:

arbeitest Du beim TÜV???


Nein ! :laugh:

MfG Volker


Du hast den kleinen Zusatz in JBs Frage unterschlagen: "... oder was ähnlichem???"

Na? ;)

Viele Grüße
Mario

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9 Jahre 11 Monate her - 9 Jahre 11 Monate her #38943 von Ralf
Es kann nichts geben, was einem TÜV ähnlich wäre. :D
Letzte Änderung: 9 Jahre 11 Monate her von Ralf.

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9 Jahre 11 Monate her #38946 von Mario

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